Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Härtefallkommission

Wichtige Informationen über die Sächsische Härtefallkommission

Vorsitzender der Härtefallkommission: Herr Dr. Martin Gillo

Zu beachten ist, dass nur ein Mitglied der Härtefallkommission bewirken kann, dass sich die Härtefallkommission mit dem Anliegen einer Ausländerin bzw. eines Ausländers beschäftigt (Selbstbefassungsantrag). Der bzw. die Betreffende muss also ein Mitglied der Härtefallkommission seiner Wahl dafür gewinnen, seinen Fall bei der Härtefallkommission einzubringen.

Stellt die Härtefallkommission mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder fest, dass trotz vollziehbarer Ausreisepflicht des Ausländers dringende humanitäre oder persönliche Gründe seine weitere Anwesenheit im Bundesgebiet rechtfertigen, bittet die Vorsitzende der Härtefallkommission den Sächsischen Staatsminister des Innern um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Die aktuelle Geschäftsordnung der Sächsischen Härtefallkommission finden sie hier.

Kontakte und Anträge:

Antrag: PDF-Datei herunterladen

Einwilligungserklärung: PDF-Datei herunterladen

Kontakt:

Herr Ali Moradi (Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.)
Heinrich Zille Str. 6
01219 Dresden

Tel.: 0351/4363725
Fax: 0351/4363732

Synopse der Härtefallkommissionen der einzelnen Bundesländer (Stand Oktober 2012)

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