Beitragsordnung
- Natürliche und juristische Personen zahlen einen Mindestbeitrag von 24.00 €/Jahr (2,00 €/pro Monat)
- Über diesen Grundbeitrag hinaus bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, in welchem Maße sie die Bestrebungen des Vereins weiterhin finanziell unterstützen wollen und können.
- In besonderen sozialen Situationen wird die Höhe des Monatsbeitrages mit dem Vorstand individuell beraten.
- Mitgliedern, die Leistungen nach AsylbLG beziehen, wird der Beitrag erlassen.
- Für fördernde Mitglieder wird für die Fördermitgliedschaft ein Jahresbeitrag in Höhe von 60,00€ / Jahr (5,00 €/pro Monat) erhoben.
- Der Mitgliedsbeitrag und finanzielle Zuwendungen an den Verein dienen gemeinnützigen Zwecken und sind daher als Sonderausgaben Einkommenssteuerbegünstigt.
- Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils im I. Quartal eines jeden Jahres fällig.
- Neu aufgenommene Mitglieder entrichten ihren Mitgliedsbeitrag innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme, im IV. Quartal aufgenommene Mitglieder bis zum 20. Dezember des laufenden Jahres.
Diese neue Beitragsordnung wurde zur Mitgliederversammlung am 7. Juli 2007 beschlossen und tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.
Sie ist als Anlage Bestandteil der Satzung des Sächsischen Flüchtlingsrates e.V.
Beitragsordnung der Sächsischen Flüchtlingsrates e.V. (PDF Datei)