Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Dublin - II - Verordnung der Europäischen Union von 2003

(Verordnung (EG) Nr. 343/2003)

Auch das Dublin II Verfahren liefert den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit, unerwünschte Flüchtlinge ohne Asylverfahren auszuweisen. So regelt das Verfahren, dass jeder Asylsuchende nur einen Asylantrag innerhalb der Europäischen Union stellen darf, und zwar in dem Land, welches er nach seiner Ankunft in Europa als erstes betritt. Wenn ein Flüchtling zum Beispiel Deutschland über einen „sicheren“ Drittstaat erreicht, und dieses nachgewiesen werden kann, ist eine Abschiebung in diesen Drittstaat vorgesehen. Das Dublin II Verfahren liefert eine wesentliche Grundlage für die Abschottungspolitik der EU. Die Staaten an den EU-Außengrenzen kontrollieren diese Grenzen streng, da sie ansonsten für alle nachfolgenden Asylverfahren und die damit verbundenen Kosten zuständig wären.

Was ist Dublin II?
Zahlen und Fakten
Prüfschema zur Anwendung der Dublin - II - Verordnung
Informationen zum Dublin - II - Verfahren für Flüchtlinge
Die Problematik der Dublin - II - Verordnung an den EU - Außengrenzen


Was ist Dublin II?

Stellt ein Flüchtling innerhalb der EU einen Asylantrag, so überprüft der jeweilige Staat, ob er für die Durchführung des Asyl­verfahrens zuständig ist. Grundlage hiervon ist die Dublin II Verordnung der EU, die fol­gendes Ziel verfolgt: Derjenige Mitglieds­staat, in welchem ein Flüchtling erstmals europäisches Territorium betritt, soll für das Asylverfahren zuständig sein. Der Reise­weg des Flüchtlings spielt für die Bestim­mung der Zuständigkeit daher eine zentrale Rolle, der eigentliche Fluchtgrund verliert an Bedeutung. Aufgrund der Dublin II - Ver­ordnung kommt es somit zu einem regel­rechten „Verschiebebahnhof“ zwischen den europäischen Kernländern und den Mit­gliedsstaaten an der europäischen Außen­grenze.

Jede Asylbewerber und jede Asylbewerbe­rin, der oder die in die EU einreist, hat grundsätzlich Anspruch auf nur ein Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union. Stellt zum Beispiel ein Flüchtling aus Tschetschenien in der Slowakei einen Asy­lantrag und wird abgelehnt, kann er nicht einfach nach Deutschland weiterreisen und es erneut versuchen. Sein Asylantrag würde umgehend abgelehnt und er würde zurück in die Slowakei abgeschoben werden. Es sollen Weiterwanderungen und Mehrfachanträge in der EU vermieden werden. Die Fluchtgründe geraten immer mehr in den Hintergrund.

In der Praxis sieht das so aus: Die meisten Flüchtlinge, die nach Europa kommen, stammen aus Afrika und Asien. Häufig kom­men sie über den Seeweg in Spanien, Itali­en, Malta oder Griechenland an. Aber auch über die neuen Mitgliedsstaaten an den öst­lichen Außengrenzen erreichen Flüchtlinge auf dem Landweg Europa. Da in diesen Län­dern die Lebensbedingungen für die Schutz­suchenden sehr schlecht sind, besteht häu­fig ein Interesse an der Weiterreise, um in ein anderes Land zu gelangen. Oft sind auch familiäre Angelegenheiten Grund für die Weiterreise.

Wenn ein Flüchtling Deutschland über einen sicheren Drittstaat erreicht, und dieses nachgewiesen werden kann, ist eine Ab­schiebung in diesen Drittstaat vorgesehen. Damit entziehen sich die Kernländer der EU ihrer Verantwortung für die Flüchtlinge, der Druck auf die EU-Außenstaaten erhöht sich und damit auch die Flüchtlingsabwehrmaßnahmen an den Außengrenzen.  

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Zahlen und Fakten

Seit einigen Jahren verzeichnet Deutschland sinkende Flüchtlingszahlen. Wurden im Jahr 1998 noch 98.644 Asylerstanträge gestellt, belief sich die Zahl 2007 nur noch auf 19.164. Immer weniger Flüchtlingen gelingt es Deutschland zu erreichen. Angesichts der politischen Umbrüche in Nordafrika ist die Zahl der Asylerstanträge wieder steigend. Dennoch ist sie gemessen an den gesamten Flüchtlingen, die Europa erreichen sehr gering. Trotz dieser geringen Zahlen von Asylanträgen im eigenen Land übt Deutschland über das Dublin II-Verfahren starken Druck auf die europäischen Nachbarländer aus und schiebt immer mehr Menschen dorthin ab.

Im Jahr 2009 hat Deutschland insgesamt 3.027 Flüchtlinge an andere EU-Staaten abgeschoben. Deutschland nutzt die Dublin II-Verordnung, um die ohnehin schon geringen Flüchtlingszahlen im eigenen Land weiter zu senken. Bei über einem Viertel aller Asylgesuche überprüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, ob die Asylsuchenden nicht in einen anderen EU- Staat abgeschoben werden können.

Das Dublin II Verfahren ist eine wesentliche Ursache für die Abschottungspolitik der EU. Die Staaten an den EU-Außengrenzen kontrollieren diese Grenzen streng, da sie ansonsten für alle nachfolgenden Asylverfahren und die damit verbundenen Kosten zuständig wären. Flüchtlingen gelingt es nur unter größten Risiken nach Europa einzureisen und dort einen Asylantrag zu stellen.

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Prüfschema zur Anwendung der Dublin - II - Verordnung

Zur Überprüfung der Zuständigkeiten bezüglich des durchaus komplizierten Dublin - II - Verfahrens hat der Niedersächsische Flüchtlingsrat ein Prüfschema erstellt, das auch für Berater und Beraterinnen hilfreich sein kann. Zur Ansicht: Dublin II Prüfschema

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Informationen zum Dublin - II - Verfahren für Flüchtlinge

Zum besseren Verständnis der Verordnung hat der Füchtlingsrat Nordrhein-Westfalen die Informations-Broschüre "Welcome to Europe", welche relevante Informationen über das Verfahren und einige wichtige Hinweise enthält, ausgearbeitet. Die Broschüre wird in den Sprachen Englisch, Arabisch und Farsi zur Verfügung gestellt. 

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Die Problematik der Dublin - II - Verordnung an den EU - Außengrenzen

Nach Dublin - II ist der EU-Staat zur Versorgung der Flüchtlinge und Durchführung ihrer Asylverfahren aufgefordert, über den die Flüchtlinge die EU betreten haben. Die Länder an den EU-Außengrenzen sind angesichts der Flüchtlingszahlen überfordert und versuchen einerseits die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zu verringern und andererseits die Attraktivität der Staaten als Asylstaaten zu schwächen. In der Praxis werden Flüchtlingsboote schon auf hoher See zurückgedrängt und Flüchtlinge ohne Verfahren in ihre vermuteten Herkunftsländer zurückgeschickt (Spanien und Italien). Desweiteren werden die Hürden für ein erfolgreiches Asylverfahren immens durch ein ungeordnetes Asylverfahren (Griechenland) oder einer nur selektiven Anerkennung von Asylgründen (Italien) erschwert. 

Zur Situation in Griechenland wurde im Rahmen der Kampagne "Abschiebung stoppen - Dublin II kippen" eine Informationszeitung veröffentlicht, die Sie über folgenden Link einsehen Dublin II - Griechenland oder per E-mail bei kampagne@dublin2.info bestellen können. 

Die Lebensbedingungen für Flüchtlinge in Italien werden in dem Bericht "Zur Situation der Flüchtlinge in Italien" von der Asylverfahrensberaterin Maria Bethke und dem Rechtsanwalt Dominik Bender dargestellt. Der Bericht findet sich unter  Dublin II - Italien zur Einsicht oder unter Pro-Asyl zum Erwerb.

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