Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.

Geben Sie Ihre Stimme für den Erhalt des Umweltzentrums

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend senden wir Ihnen/ Euch einen Aufruf zum Erhalt des Umweltzentrums in Chemnitz, welches auch Projektsitz des Sächsischen Flüchtlingsrates ist, mit der Bitte sich möglichst zahlreich gegen den Verkauf auszusprechen.

Die Stadt Chemnitz hat im Zuge des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzepts (EKKo) verschiedene Spar- bzw. Kürzungsmaßnahmen geplant, die u.a. den Verkauf des Hauses Henriettenstr. 5 (Umweltzentrum)  (EKKo-Maßnahme 17/07) und dessen Umzug in den Botanischen Garten (EKKo-Maßnahmen 61/07 und 67/08) vorsehen.

Das Umweltzentrum Chemnitz mit der Umweltbibliothek und den vielen Vereinen die sich wichtigen gesellschaftlichen Zielen und der Bildung für nachhaltige Entwicklung verschrieben haben, hat eine lange demokratische Tradition in Chemnitz. Vor 20 Jahren, im Jahr der Wende, wurde das Haus mit viel Bürgerengagement gegründet und ist seither Anlaufsstelle für viele BürgerInnen der Stadt. In Anbetracht der Vielfalt der geleisteten Arbeit des Umweltzentrums und seiner Initiativen und Vereine sollte auf die ohnehin nur geringen Einsparmöglichkeiten verzichtet werden, zumal dies zur Folge hätte, dass eine wichtige Umweltbildungseinrichtung und Plattform der BürgerInnenbeteiligung aus der Stadt verschwinden würde.

Auf der Seite www.chemnitz-kuerzt.de/?p=268 kann man die Verkaufspläne nachlesen und seine Stimme dazu abgeben.

Bitte geben Sie Ihre Stimme für den Erhalt des Umweltzentrums, Henriettenstraße 5!


Das Gebäude Henriettenstraße 5 soll nicht verkauft werden, weil es ohne Engagement der Vereine, Bürgerinnen und Bürger gar nicht der Stadt gehören würde!

Der einmalige Verkaufserlös wiegt nicht den dauerhaften Schaden für das Verschwinden der über die Grenzen Sachsens hinaus bekannten und anerkannten Einrichtung auf.

Die Vereine sind bereit, dauerhaft eine kleine (ihrer Belastbarkeit angemessene) Kaltmiete zu bezahlen. Die Betriebskosten werden selbstverständlich schon immer von uns beglichen.

Die Vereine erhalten keinerlei Zuschüsse der Stadt Chemnitz. Die indirekte Förderung in Form der kostenfreien Gebrauchsüberlassung des Gebäudes ist die einzige Form der Unterstützung.

Im Umweltzentrum entsteht bürgerschaftliches Engagement. Es braucht einen Platz und Unterstützung.

Das Umweltzentrum ist Sitz der Vereine: Sächsischer Flüchtlingsrat, Amnesty International, BUND, Trägerverein Umweltzentrum, ADFC, Grüne Liga, Infozentrum Weltladen

Nutzung durch die Vereine: Timbuktuverein, Nachhall e.V., Verein Handel und Tausch e.V., die Agenda 21 Arbeitsgruppen und die Umweltbibliothek

Im Botanischen Garten ist für dieses Netzwerk kein Platz!

Vielen Dank


Neue Verwaltungsvorschrift des SMI bzgl. Sicherheitsüberprüfung Ausländer vom 08.12.2009

   Verwaltungsvorschrift zur Prüfung von Versagungs- und Ausweisungsgründen nach §§ 5,54 Nr. 6 und § 73 Abs. 2 und 3          
   AufenthG

   hier Download Sächsisches Amtsblatt

Aktuelle Informationen zum Auslaufen der Altfallregelung – Was tun?

    Ein Beratungsflyer von Pro Asyl
   
    hier PDF Download

Synopse der Härtefallkommissionen der einzelnen Bundesländer (Stand August 2009)

    hier PDF Download

Presseerklärung vom 26.08.2009

   
    Strafanzeige gegen die NPD
    Rechtsextreme Plakattexte hetzen pauschal gegen hier lebende Migranten

    Gestern erstattete der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. bei der Dresdner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die                     Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) wegen Volksverhetzung.

    Was mit den NPD-Plakaten zur Landtagswahl 2009 erreicht werden soll, stellte ein NPD-Spitzenkandidat der Sächsischen         NPD in einem Fernsehauftritt klar: Ein gesellschaftliches Klima, in dem sich der Eine oder Andere überlegt, ob er hier         weiter leben kann.

    Mit beiden Plakaten schlägt die NPD öffentlich Schriften an, welche geeignet sind, zum Hass gegen nationale bzw. religiöse     Minderheiten aufzustacheln, die Teil der inländischen Bevölkerung sind. Die NPD fordert auf diesem Weg zu                         Willkürmaßnahmen gegen diese Bevölkerungsgruppen auf.

    Dass pauschalisierenden Hetzparolen leider auch Anhänger finden bzw. diese in ihrem Hass auf einzelne                             Bevölkerungsgruppen bestärken, belegen die zahlreichen verbalen und tätlichen Übergriffe auf Sachsen mit                         Migrationshintergrund. Am 1.Juli diesen Jahres wurde die Ägypterin Marwa in Dresden ermordet, am 7. Juli wurde in         Zwickau ein Koreaner beschimpft und zusammengeschlagen, am 8. Juli war ein dunkelhäutiger Chemnitzer Opfer eines         rassistischen Überfalles. und am 23.8. überfielen in Taucha elf Hooligans drei Migranten. Nicht an die Öffentlichkeit             kommen viele verbale Beleidigungen, denen Sachsen mit Migrationshintergrund in den letzten Wochen gehäuft ausgesetzt     sind.

    Demagogisch werden Schlagwörter wie Ausländer, Kriminalität und Arbeitslosigkeit in Sachsen miteinander verknüpft oder     auch Islam und Hassmoscheen. Auf Realitätsbezug wird bewusst verzichtet. So bleibt z.B. die Frage offen, wie ein                 Ausländeranteil von 2 – 3 % in Sachsen, darunter Kinder und Senioren sowie arbeitssuchende Ausländer, für die                     Arbeitslosenquote von rund 17 %.verantwortlich sein kann.

    Mit der Beschwörung von Feindbildern, zu denen außerhalb von Wahlkampagnen auch deutsche Bevölkerungsgruppen             zählen, wie Arbeitslose, Obdachlose und Andersdenkende, entzweit die NPD das von ihr selbst viel beschworene deutsche     Volk, dass historisch und aktuell auf viele Arten bunt ist und dies, dass ist unsere Hoffnung, auch künftig bleiben wird.



Presseerklärung vom 25.08.2009

    Restriktive Unterbringungspolitik tötet Mutter von drei Kindern –    
    Deeskalierendes, humanitäres Verhalten der Behörde hätte Drama verhindert

    Gestern Mittag verstarb im Krankenhaus Mittweida Frau A.T., Mutter von drei Kindern im Alter von 10, 7 und 3 Jahren an     einer Überdosis von Medikamenten. Vor den Augen von zwei Mitarbeitern der Ausländerbehörde nahm sie die Tabletten     ein, um einen Umzug der Familie in das Asylbewerberheim Mobendorf zu verhindern. Die Mitarbeiter der Behörde                 unterließen jegliche Hilfeleistungen.

    Hintergrund:

    Das Asylbewerberheim Frankenau sollte zum Monatsende geschlossen werden. Ein Teil der Bewohner fand bereits am         19.08.2009 ihre Unterkunft im Asylbewerberheim Döbeln. Die weiteren Bewohner hatten die Auflage zum gestrigen Tag,     dem 24.08.2009 nach Mobendorf zu ziehen.

    Schon in der Vergangenheit hatte die Familie einen Antrag auf dezentrale Unterbringung aus gesundheitlichen und                 humanitären Gründen gestellt, welcher jedoch von der Behörde abgelehnt wurde. Im Vorfeld der geplanten Schließung bat     die Familie erneut um eine Unterbringung in einer Wohnung, entsprechende ärztliche Atteste lagen vor und bestätigten         die Dringlichkeit, insbesondere im Hinblick auf die medizinisch festgestellte Suizidalität von Frau A.T.

    Am Tag des Umzugs bat A.T. noch einmal eindringlich die anwesenden Mitarbeiter der Ausländerßbehörde nicht nach             Mobendorf ziehen zu müssen, sondern bis zur Entscheidung ihres Antrages in das Asylbewerberheim in Döbeln ziehen zu     dürfen. Der Ehemann sprach von „Betteln“ und berichtete, dass seine Frau auf die Knie gegangen sei und den Mitarbeitern     die Hände geküsst habe. Als dies kein Verständnis hervorrief, habe sie sich mit beiden Händen das Gesicht blutig gekratzt     und vor den Augen der Behördenmitarbeiter sowie der Heimleiterin eine nicht unerhebliche Zahl an Tabletten                     eingenommen. Schließlich brach sie in Anwesenheit ihres 10 jährigen Sohnes zusammen. Ein beruhigendes und                     deeskalierendes Einwirken der Mitarbeiter der Behörde ist nach unserem Kenntnisstand nicht erfolgt. Selbst als der             Ehemann um Hilfe bat, nachdem er im Zimmer der Familie eine große Anzahl von leeren Medikamentenschachteln vorfand,     wurde durch die Behördenmitarbeiter weder selbst erste Hilfe geleistet, noch der Notarzt gerufen. Statt dessen wurde der     Ehemann darauf verwiesen seine Frau selbst ins Krankenhaus zu fahren. Er selbst informierte zunächst den Krankenwagen,     die Polizei sowie den behandelnden Arzt, wobei kostbare Zeit verstrich, bevor er dann mit seiner Frau im eigenen Auto         nach Mittweida fuhr. Während seine Frau mit dem Tode rang, wurde von ihm noch verlangt den Umzug fortzusetzen und         seine Dinge von Frankenau nach Mobendorf zu bringen. In dieser Zeit verstarb Frau A.T. im Krankenhaus.

    „Ein solches Drama wäre zu vermeiden gewesen“ sagt Ali Moradi vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. (SFR). Nach Ansicht     des SFR hätte der Familie im Zuge der Wohnheimschließung längst eine Unterbringung in einer Wohnung ermöglicht             werden sollen, die entsprechenden Voraussetzungen lagen vor. Der geforderte zwischenzeitliche Umzug in ein anderes         Asylbewerberheim war überflüssig. Der Suizid der Frau als Folge dessen ist ein weiteres Beispiel für die restriktive             Unterbringungspolitik in Sachsen.



Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine zur Sächsischen Landtagswahl des Antidiskriminierungsbüros

  
   Eine vergleichende Übersicht finden Sie unter dem Link:  http://www.adb-sachsen.de/media/documents/1248959495.pdf

   Die vollständigen Antworten zum Download hier (PDF-Datei)


Neue Verwaltungsvorschrift des SMI über die Mindestempfehlungen von Gemeinschaftsunterkünften.


    Am 17. Juli 2009 trat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Unterbringung und sozialen Betreuung in        
    Gemeinschaftsunterkünften in Kraft. Die bisherige Verwaltungsvorschrift ist damit ungültig.


 Download Verwaltungsvorschrift hier (PDF-Datei)

Neue Sächsische Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz (Sächsischen Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung – SächsAAZuVO) ist am 19. Februar 2009 in Kraft getreten. Veröffentlicht wurde sie im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, SächsGVBl. 2009, Seite 39 f.

Download Verwaltungsvorschrift hier (PDF-Datei)

Neue Verwaltungsvorschrift in Sachsen  - Wohnsitzauflage

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen (VwV Wohnsitzauflage) SächsABl. Jg. 2009 Bl.-Nr. 8 S. 383 Gkv-Nr.: 270-V09.1 - Fassung gültig ab: 20.02.2009

Download Verwaltungsvorschrift hier (PDF-Datei)

save me - Flüchtlinge aufnehmen!

Ein breites Bündnis von PRO ASYL mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen fordert, dass Deutschland jedes Jahr ein Kontingent an Flüchtlingen aus den Erstzufluchtsstaaten aufnimmt und integriert.

Informationen zur Kampagne unter folgender Adresse: www.save-me-kampagne.de