Save me - Fachtag - Und dann?!
Mit dem Fachtag am 10. Dezember 2011, dem Tag der Menschenrechte, wurde der offizielle Grundstein für die Chemnitzer Kampagne gelegt. Auch in Chemnitz engagieren sich, wie in 56 anderen deutschen Städten, verschiedene Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Parteien und Einzelpersonen unter der Fahne, der von PRO ASYL initiierten, Save me - Kampagne für den Flüchtlingsschutz. Konkret wird gefordert, dass Deutschland jedes Jahr ein Kontingent an Flüchtingen aus den Erstzufluchtstaaten im Rahmen des Resettlement-Programmes des UNHCR aufnimmt. Dieser Forderung wurde sich seitens der Bundesregierung bei der Innenministerkonferenz in Wiesbaden im Dezember 2011 bereits angenähert. Für die nächsten drei Jahre wurde die Aufnahme von jährlich 300 Flüchtlingen zugesichert. Weltweit sind derzeit über 43 Mio. Menschen auf der Flucht, angesichts dieser Zahl sind 900 Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen werden sollen leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber dennoch ein guter Anfang - jedoch hoffentlich nicht das Ende, denn Deutschland hat das Potential unbefristet und mehr Flüchtlinge aufzunehmen!
Die Arbeit der Save me - Kampagne Chemnitz lässt sich vorerst in drei Bereiche einteilen: Zunächst wollen die Mitglieder Informationen zum Thema bereitstellen und Aufklärungsarbeit leisten, weiterhin soll ein Patenprogramm auf die Beine gestellt werden, das den Flüchtlingen die Integration in Chemnitz erleichtert und zu guter Letzt gemeinsam mit vielen Chemnitzer Einwohnerinnen und Einwohnern eine Forderung bis in den Stadtrat zu tragen: auch Chemnitz soll jedes Jahr ein vom Stadtrat festgelegtes Kontingent von Flüchtlingen, die vom UNHCR anerkannt sind, aufnehmen und ihnen ein neues Zuhause in der Stadt anbieten. Bereits in 45 Städten, unter anderem in Dresden, wurde dieser Forderung durch einen Ratsbeschluss nachgegeben.
Nähere Informationen über die bundesweite Save me - Kampagne finden Sie hier: www.save-me-kampagne.de
Aktuelle Informationen über den Verlauf der lokalen Kampagne, sowie Kontaktinformationen und Teilnahme-/ Unterstützugsmöglichkeiten in Chemnitz: www.save-me-chemnitz.de , Dresden: www.save-me-dresden.de und Leipzig: www.save-me-leipzig.de

Presseerklärung von PRO ASYL vom 30.12.2011
Auch zum 1.1. 2012 keine Anpassung der AsylbLG-Regelsätze: Bundesministerin Von der Leyen startet rechtswidrig gegen Flüchtlinge ins neue Jahr
Die von Bundesministerin Von der Leyen eingesetzte Bund-Länder-AG zur Überprüfung der Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat am 15. Dezember 2011 getagt. Ergebnis: Keines! Damit geht ein langwährender Skandal in das neue Jahr. Auch zum 1. Januar 2012 werden die Regelsätze des AsylbLG rechtswidrig nicht angepasst. "Ministerin Von der Leyen hat diese Arbeitsgruppe offensichtlich nur als Alibi für das Nichtstun ihres Ministeriums eingesetzt", so Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im November 1993 erhalten die in der Regel einem Arbeitsverbot unterliegenden asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge unverändert einen "Geldbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens" in Höhe von lediglich 80,- DM bzw. 40,90 Euro monatlich.
Die Leistungssätze nach AsylbLG wurden seit 1993, obwohl § 3 Abs. 3 AsylbLG eine jährliche Anpassung vorschreibt, niemals angehoben. Die Verbraucherpreise sind seit November 1993 um 32,5 Prozent gestiegen. Das Nichtstun des Gesetzgebers ist recht- und spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Regelsätzen vom Februar 2010 auch verfassungswidrig, was sogar die Bundesregierung einräumt.
Eine im Sommer 2011 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Asylbewerberleistungsgestz sollte Eckpunkte zur Neufestsetzung der Leistungssätze erarbeiten. Doch weder die Arbeitsgruppe noch das nach $ 3 Abs. 3 AsylbLG dazu verpflichtete Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zum 1.1.2012 eine Vorlage zur Anpassung der AsylbLG-Regelsätze an die Preisentwicklung und die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts präsentiert.
Es zeichnet sich ab, dass nunmehr das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2012 die Verfassungswidrigkeit der "ins Blaue hinein geschätzten" AsylbLG-Regelsätze feststellen wird. Bis dahin geht der Verfassungsbruch der Bundesregierung durch Nichtstun weiter. Bitter für diejenigen, die mit dem seit 1993 unveränderten "Taschengeld" von 1,36 Euro pro Tag auskommen und ihren gesamten persönlichen Bedarf an Fahrtkosten, Information und Kommunikation, Schreib- und Lesematerial, Telefon, Porto, Anwalt usw. bestreiten sollen. Diesen Betrag dürften die Diskutanten von Bund und Ländern jeden Morgen bereits vor dem Frühstück ausgegeben haben.
Presseerklärung von PROASYL vom 21.12.2011
EuGH: Urteil zur EU-Asylzuständigkeitsregelung Dublin II - Zweite schallende Ohrfeige für die europäische Asylpolitik
Deutsche Drittstaatenregelung, das Konzept der "normativen Vergewisserung" ist unionsrechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute ein Urteil zur Auslegung der EU-Asylzuständigkeitsregelung - der sogenannten Dublin II - Verordnung - gefällt und klargestellt, dass Überstellungen von Asylsuchenden nicht in einen anderen Mitgliedstaat erfolgen dürfen, in dem für sie die Gefahr besteht, unmenschlich behandelt zu werden. Eine klare Absage erteilte der Gerichtshof nationalstaatlichen Regelungen wie in Deutschland, die in eine unwiderlegliche Sicherheitsvermutung beinhalten. "Das Unionsrecht lässt keine unwiderlegbare Vermutung zu, dass die Mitgliedstaaten die Grundrechte der Asylbewerber beachten" so der EuGH.
In anderen Worten: Ein blindes Abschieben, ohne dass sich ein Gericht mit den Vehältnissen in dem anderen Mitgliedsland befasst, ist nicht im Einklang mit EU-Recht. Der deutsche Gesetzgeber muss nunmehr den Weg frei machen und durch eine Gesetzesänderung gewährleisten, dass Schutzsuchenden ein effektiver Rechtsschutz gegen eine Abschiebung in einen anderen EU-Mitgliedstaat gewährt wird.
Das bedeutet: § 34 a des Asylverfahrensgesetzes ist zu streichen. Nach diesem Paragrafen ist in Deutschland bis heute per Gesetz der einstweilige Rechtsschutz bei sogenannten Dublin-Überstellungen untersagt. Dieser unionsrechtswidrge Zustand muss mit dem EuGH-Urteil nun beendet werden.
Nach dem bahnbrechenden Grundsatzurteil des Menschengerichtshofes in Straßburg (EGMR) im Januar 2011 endet das Jahr mit einer zweiten schallenden Ohrfeige für die verfehlte europäische Asylpolitik. Der EGMR hat in diesem Grundsatzurteil die Abschiebung nach Griechenland im Falle eines afghanischen Asylsuchenden für menschenrechtswidrig erklärt.
Mehr Rechtsstaatlichkeit und höhere Schutzstandards in Asylverfahren in Deutschland und in der gesamten EU muss die Folge des heutigen Urteils sein.
Die alte deutsche Drittstaatenregelung, das Konzept der "normativen Vergewisserung" ist unionsrechtswidrig und damit historisch überholt.
Hinweis: Die Presseerklärung des EuGH finden Sie hier: Presseerklärung
Weihnachts - und Neujahrsgruß des SFR
Wieder ist ein Jahr vergangen, und wieder einmal viel zu schnell. Viel haben wir erreicht, dennoch bleibt noch viel zu tun.
Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihr/Euer Engagement und Ihre/eure Unterstützung im letzten Jahr und hoffen, dass wir auch 2012 auf Sie/Euch zählen können.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen/Euch eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gutes Jahr 2012.

Presseerklärung von PROASYL vom 14.12. 2011
Fraktionsübergreifender Antrag zur Flüchtlingssituation in Griechenland
PRO ASYL: Wer über die griechische Flüchtlingsmisere spricht, darf über Dublin nicht schweigen
Heute stellen die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ihren gemeinsamen Entschließungsantrag zur Situation von Flüchtlingen in Griechenland vor. Sie kritisieren: „Die Zustände in diesen Auffanglagern sind entsetzlich. Dort werden tagtäglich Menschenrechte verletzt.“ Die Fraktionen fordern u.a. Griechenland auf, zügig ein funktionierendes Asylsystem zu entwickeln und die „menschenunwürdigen Bedingungen in den griechischen Auffanglagern sofort zu beenden“.
PRO ASYL begrüßt diese Forderung, warnt aber davor, den europäischen Anteil an der griechischen Flüchtlingsmisere auszublenden. Wer über die dramatische Situation in Griechenland spricht, darf über Dublin nicht schweigen. Die europäische Asylzuständigkeitsregelung – die sogenannte Dublin-II-Verordnung – lässt dem kleinen Land, selbst wenn es alles richtig machen würde, keine Chance. Griechenland ist aufgrund seiner geografischen Lage für einen gewichtigen Anteil der Schutzsuchenden in Europa zuständig. Flüchtlinge aus Afghanistan, aus dem Irak, aus dem Iran, aus Syrien und aus Somalia fliehen über die Türkei nach Griechenland. Bis Oktober 2011 sind allein an griechisch-türkischen Landgrenzen über 45.000 Menschen aufgegriffen und inhaftiert worden.
PRO ASYL appelliert an die Bundesregierung, sich einer grundlegenden Reform der europäischen Asylzuständigkeitsregelung nicht weiter zu verschließen. Eine Politik, die den kleineren Staaten an den Außengrenzen der EU die maßgebliche Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zuweist, ist unsolidarisch. Europa braucht einen humanitären Verteilungsmechanismus, der die Bedürfnisse und familiären Bindungen des Schutzsuchenden in den Mittelpunkt stellt.
Angesichts der menschenunwürdigen Bedingungen in Griechenland fordert PRO ASYL die Bundesregierung und andere europäischen Staaten auf, unmittelbar zu handeln: Dringend geboten ist ein ad-hoc Aufnahmeprogramm für unbegleitete Minderjährige und Familien mit Kindern aus Griechenland. Europa darf nicht länger zuschauen, wie tausende von besonders Schutzbedürftigen obdachlos und schutzlos in den Straßen von Athen und anderswo um ihr Überleben kämpfen.
PRO ASYL widerspricht der Behauptung, dass der Frontex-Einsatz zur Verbesserung der Situation vor Ort beigetragen habe. „Menschenrechte werden besser eingehalten und die Zusammenarbeit mit dem türkischen Militär hat sich signifikant verbessert“, heißt es in dem gemeinsamen Antrag. An der Rechtslosstellung und der Inhaftierungspraxis von Flüchtlingen hat sich seit dem Frontex-Einsatz nichts geändert.
Der Verweis auf die Türkei blendet aus, dass es dort kein Fluchtschutzsystem gibt. Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention mit einem sogenannten regionalen Vorbehalt unterzeichnet. Gerade Flüchtlingen aus Ländern wie dem Irak, Iran und Syrien droht nach einer Überstellung in die Türkei die unmittelbare Abschiebung ins Herkunftsland.
Zum fraktionsübergreifenden Antrag (BT-Drucksache 17/7979): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707979.pdf
Presseerklärung von PROASYL vom 14.12.2011
Bundesamt für Migragtion und Flüchtlinge arbeitet mit rechtswidrigen Methoden - Eritreer sollte still und heimlich nach Italien überstellt werden
Der Aufmerksamkeit und dem begründeten Misstrauen seiner Anwältin gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat es ein eritreischer Flüchtling zu verdanken, dass er nicht klammheimlich nach Italien abgeschoben worden ist.
Der Eritreer, 2005 aus Eritrea geflohen und 2008 in Lampedusa gelandet, hat eine wahre Odyssee hinter sich. Deutschland hatte wegen angeblicher Zuständigkeit eines anderen EU-Staates Übernahmeersuchen an Italien gestellt. Am 1. Juni 2011 lehnte Italien die Übernahme ab. Nach Mitteilung des Bundesamtes vom 19. Juli 2011 sollte das Asylverfahren in Deutschland weitergeführt werden. So weit, so klar.
Durch Zufall erfuhr die Rechtsanwältin am 28. November 2011 davon, dass das Regierungspräsidium Darmstadt an das Sozialamt herangetreten war und Auskunft verlangt hatte, in welchem Zimmer seiner Unterkunft der Flüchtling genau wohne. Das klang nach Abschiebungsvorbereitung. Die Rechtsanwältin forderte daraufhin das Regierungspräsidium auf, sofort schriftlich zuzusichern, dass eine Abschiebung nicht durchgeführt werde. Das Regierungspräsidium beantwortete dies mit dem Hinweis auf eine bereits drei Wochen alte Mitteilung des Bundesamtes, dass eine Überstellung nach Italien nun doch am 16. Dezember erfolgen solle.
Erst jetzt sah sich das Bundesamt bemüßigt, die Rechtsanwältin zu informieren: Italien habe einer Übernahme doch zugestimmt. Damit sei das Schreiben „mit dem eine Entscheidung im nationalen Verfahren angekündigt worden war, gegenstandslos geworden“. Das ist ein veritabler Skandal, denn ein begünstigender Verwaltungsakt darf nicht einfach still und heimlich zurückgenommen werden. Mit der Entscheidung, das Verfahren in Deutschland durchzuführen, hat sich die Verwaltung gebunden. Obwohl dies zum Einmaleins jeder Verwaltung gehört, bedurfte es einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden. Am 22. November 2011 verpflichtete dieses das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, vorläufig keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen einzuleiten. Neben dem Hinweis auf die Selbstbindung durch die vorangegangene Behördenentscheidung rügt das Gericht, dass es offensichtlich auch wieder einmal unterlassen worden sei, den Bescheid etwa eine Woche vor der geplanten Abschiebung zuzustellen.
Es handelt sich offenbar um ein gezieltes Vorgehen des Bundesamtes. Es sind zwei weitere Fälle bekannt, in denen Italien nach Ablehnung der Übernahme eines Flüchtlings erneut angefragt wurde. Auch in diesen Fällen wurde trotz Anforderung der Anwältin erst mit großer Verzögerung Akteneinsicht gewährt. In den Fällen, in denen versucht wurde, die Abschiebung durchzuziehen, geschah dies ohne vorherige Zustellung des entsprechenden Bescheides. Einer der Betroffenen sitzt – obwohl Deutschland die Zusicherung, das Verfahren hierzulande durchzuführen, abgegeben hatte – inzwischen in Abschiebungshaft. Dessen Erfahrungen beschreibt der im Anhang beigefügte Text der Organisation Welcome to Europe: „Kidane T.‘s Odysee durch Europa: Haft und Abschiebungen nach Italien“.
Presseerklärung von Europa kontakt vom 14.12.2011
Europas Einfluß auf Zuwanderungsregeln wächst
Über 20 Millionen Menschen aus Drittstaaten leben in der Europäischen Union. Für ihr Kommen, Bleiben und Gehen gibt es Regeln - nationale und europäische. Brüssel ist gerade dabei, die europäischen zu ändern und hat einen neuen "Gesamtansatz für Migration und Mobilität" vorgeschlagen. Dieser soll die Außen- und die Entwicklungspolitik der EU enger verknüpfen mit dem Ziel, durch Verbesserung der Verhältnisse in Nicht-EU-Staaten die unkontrollierte Migration einzudämmen sowie andererseits erwünschte Zuwanderung nach Europa zu fördern, ohne dabei Kapazitäten in den Herkunftsländern zu zerstören - also gemeinsame Maßnahmen statt Abwehr, Braincirculation statt Braindrain.
Auf vier Pfeiler soll sich dieser Ansatz stützen: Als erstes ist geplant, die legale Migration und Mobilität zu erleichtern. Besonders gefördert wird die Einreise von Akademikern, Kulturschaffenden und Jugendlichen. Zum zweiten sollen irreguläre Migration und Menschenhandel eingedämmt werden. Als drittes ist vorgesehen, regionale Schutzprogramme und Neuansiedlungsprogramme außerhalb der EU zu unterstützen, damit in den Partnerländern und -regionen das Asylsystem und deren Kapazitäten gestärkt und lang andauernde Flüchtlingssituationen gelöst werden. Und schließlich wird angestrebt, den Nutzen der Migration für die wirtschaftliche Entwicklung der Herkunftsländer zu erhöhen - u.a. durch Einbeziehung zugewanderter Unternehmer in Handel und Investitionen mit bzw. in diesen Staaten. Zugleich soll verantwortungslosem Absaugen von Fachkräften z.B. im Gesundheitssektor Einhalt geboten werden.
Was aus diesem Ansatz wird, ist offen. Immerhin gab es aus Brüssel in den letzten 10 Jahren sage und schreibe fast 50 Mitteilungen mit Konzepten und Überlegungen zu Fragen von Einwanderung, Flüchtlingen und Asyl. Dies spiegelt aber auch die wachsende Bedeutung und Bandbreite dieses Politikfeldes wider, dem ab jetzt im "Europäischen Informationsbrief Bildung & Beschäftigung" des Verlages Europa-Kontakt regelmäßig ein Sonderteil gewidmet ist. Hier findet sich alle zwei Monate stets kompakt das Wichtigste zu den Initiativen, Diskussionen und Dokumente in der EU zum Thema Migration und Integration.
Über Europa-Kontakt:
Europa-Kontakt informiert in mehreren Fachzeitschriften und online über Fördermittel, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Bildungsinitiativen und Arbeitsmarktfragen - stets aus europäischem Blickwinkel. Das Verlagsprogramm wird ergänzt durch die Veröffentlichung von Studien und Sachbüchern, darunter der Wegweiser "Stage Europe" zu Praktikumsmöglichkeiten bei Einrichtungen der Europäischen Union. Der "Europäische Informationsbrief Bildung & Beschäftigung" mit dem Fokus auf aktuellen und Hintergrundinformationen, Stipendienangeboten, Politik und Rechtsprechung im Bildungs-, Arbeits- und Sozialbereich erscheint sechsmal jährlich in gedruckter Form.
Auf unserer Internetseite http://www.europa-kontakt.de können Sie ein kostenloses Probeexemplar anfordern - oder schreiben Sie uns einfach.
Stellungnahme des SFR zum Heim-TÜV
Ali Moradi, Geschäftsführer des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V., hierzu:
Kommende Innenministerkonferenz vom 07.-09.12.2011 in Wiesbaden
Vom 07. bis zum 09. Dezember 2011 wird in Wiesbaden die zweite Innenministerkonferenz (IMK) stattfinden. Auf der IMK beraten die Innenminister und Senatoren der Länder über die zukünftige Ausrichtung der deutschen Innenpolitik. Auch migrationspolitische Themen stehen auf der Tagesordnung, weshalb diese Konferenz von uns mit Besorgnis beobachtet wird. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben bereits einen konkreten Vorschlag für eine neue Bleiberechtsregelung veröffentlicht. Der Ausgang der Konferenz bleibt aber weiterhin ungewiss.
PRO ASYL steht für eine großzügige, umfassende und humane Bleiberechtspolitik. In ihrer Kampagne kommen Asylbewerber zu Wort, die schon lange Zeit in Deutschland leben - jedoch bisher ohne Bleiberecht.
Links zu den Beiträgen: http://youtu.be/iDBAEm4xTng und http://youtu.be/Tjk8qEDdWBw
Um PRO ASYL und die Betroffenen konkret zu unterstützen unterzeichnen sie bitte die Petition, die Sie unter nachstehendem Link finden: http://www.proasyl.de/de/home/aktion-fuer-ein-neues-bleiberecht/
Neue Bleiberechtsregelung für geduldete Jugendliche vom 01.07.2011
Seit dem 1. Juli 2011 gilt eine neue "Bleiberechtsregelung" für geduldete Jugendliche. Jugendliche, die in Deutschland mit einer Duldung leben, haben möglicherweise jetzt oder später die Chance, eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 25a Aufenthaltsgesetz) zu erhalten.Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Der/die Jugendliche
- lebt seit mindestens 6 Jahren in Deutschland
- ist bereits vor dem 14. Geburtstag eingereist
- ist bei Antragstellung mindestens 15 und höchstens 20 Jahre alt
- ist mindestens 6 Jahre "erfolgreich" zur Schule gegangen oder hat seinen/ihren Schulabschluss (mindestens Hauptschule) bzw. Berufsschulabschluss in Deutschland gemacht
- hat eine positive Integrationsprognose erhalten; das bedeutet z.B. dass der/die Jugendliche nicht straffällig geworden ist und/oder Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat usw.
- hat einen Pass aus seinem/ihrem Herkunftsland (oder kann nachweisen, dass es für ihn/sie nicht zumutbar ist, einen zu beschaffen)
- (oder seine/ihre Eltern) verdient genug, um selbst für seinen/ihren Lebensunterhalt zu sorgen (Ausnahme: während der Schul - oder Berufsausbildung)
- die nicht abgeschoben werden können, weil sie falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben
- deren Asylantrag als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wurde (Ausnahme: der/die Jugendliche war bei Antragstellung noch unter 16 Jahre alt)
- Ist der Jugendliche noch unter 18 Jahre alt und bekommt durch die Bleiberechtsregelung eine Aufenthaltserlaubnis (§ 25a AufenthG), dürfen die Eltern und die minderjährigen Geschwister nicht abgeschoben werden. Sie bekommen weiter mindestens eine Duldung.
- Auch die Eltern können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bekommen, wenn sie nicht straffällig geworden sind (Verurteilung zu max. 50 Tagessätzen oder 90 Tagessätzen bei Straftaten, die nur AusländerInnen begehen können (z.B. der Verstoß gegen die Residenzpflicht) und sie genug Geld für die ganze Familie verdienen.
- Die Eltern können keine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a bekommen, wenn sie bisher nicht abgeschoben werden konnten, weil sie nicht mit der Ausländerbehörde zusammenarbeiten oder weil sie falsche Angaben zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit gemacht haben.
Presseerklärung vom 09.06.2011
Flüchtlingsräte kritisieren Untätigkeit der Bundesregierung:Verfassungswidriges Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen!
Die bundesweite Kampagne ABOLISH Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen! ruft für den 11. Juni 2011 zur Demonstration in Berlin auf. Die Hauptforderung ist die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Die Landesflüchtlingsräte erklären sich solidarisch und fordern die Bundesregierung zum Handeln auf.
„Es hat den Anschein, als wolle die Bundesregierung die seit 18 Jahren andauernde Diskriminierung von Flüchtlingen als Menschen zweiter Klasse so lange fortsetzen, bis das Bundesverfassungsgericht sie zu einer Rechtsänderung zwingt“, kritisiert Alexander Thal vom Bayerischen Flüchtlingsrat die Untätigkeit der Bundesregierung. „Wir fordern den Gesetzgeber auf, das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abzuschaffen, da es gegen das Grundgesetz und internationale Menschenrechtsabkommen verstößt!“
Das AsylbLG gewährt Flüchtlingen Sozialleistungen, die rund 35% unter dem Niveau von Hartz IV liegen. Sie sollen als Sachleistung erbracht werden, z.B. als Unterbringung in Sammellagern und als Versorgung mit Essenspaketen oder -gutscheinen. Die Regelsätze wurden seit 1993 nicht mehr erhöht. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hält das AsylbLG deshalb für verfassungswidrig und hat es dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Die Bundesregierung hat bereits eingestanden, dass die Leistungen nach AsylbLG gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verstoßen, entwickelt jedoch keinerlei Aktivitäten, diese Grundrechtsverletzung abzustellen.
Flüchtlinge, die Landesflüchtlingsräte, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und sogar der Menschenrechtskommissar des Europarats, Thomas Hammarberg, kritisieren seit Jahren die menschenunwürdige (Mangel-)Versorgung von Flüchtlingen nach dem AsylbLG. Jetzt haben sich auch die Vereinten Nationen eingeschaltet: Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte moniert, dass Flüchtlinge in Deutschland keine angemessenen Sozialleistungen erhalten und in überfüllten Unterkünften leben müssen.
Die Demonstration beginnt am 11.06.2011 um 13 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am Pariser Platz in Berlin, zieht vorbei am Bundesministerium für Arbeit und Soziales und endet am Kemper Platz.
Informationen zur Kampagne ABOLSIH! Diskriminierende Gesetze gegen Flüchtlinge abschaffen gibt es auf der Kampagnen-Homepage: www.kampagne-abolish.info
Weitere Informationen zum AsylbLG finden Sie auf der Internetseite des Berliner Flüchtlingsrats unter: www.fluechtlingsrat-berlin.de > Gesetzgebung > Asylbewerberleistungsgesetz
Informationen zur Kritik des UN-Sozialausschusses unter: www2.ohchr.org/english/bodies/cescr/docs/E.C.12.DEU.CO.5-ENG.doc
www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ruege-fuer-umgang-mit-fluechtlingen
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Alexander Thal | Bayerischer Flüchtlingsrat | 089-762234 | 0151-50114864
Georg Classen und Martina Mauer| Flüchtlingsrat Berlin | 030-24344 57 62
Hartz IV-Bildungspaket gilt nunmehr auch für Asylbewerberkinder
Am 3. Juni 2011 stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Nachfrage klar, dass auch alle Kinder von Asylsuchenden und Geduldeten Fördermittel des Bildungs - und Teilhabepakets beanspruchen können. Betroffene sind dazu angehalten, ihren Antrag in Ihrem zuständigen Sozialamt einzureichen und prüfen zu lassen.Allgemeine Informationen und weiterführende Links finden sich unter:
- Projekt Q: Das Bildungspaket - die neuen Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Flüchtlingsrat Berlin: http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=526
- Niedersächsischer Flüchtlingsrat: http://www.nds-fluerat.org/6033/aktuelles/bildungspaket-auch-fuer-alle-asylbewerberkinder-jetzt-bundesweit-beantragen/
Bericht zu Abschiebungen in den Kosovo
Abschiebungen nach Syrien wurden vorübergehend ausgesetzt
Am 28. April 2011 beschloss das Bundesministerium des Innern aufgrund der aktuellen Lageentwicklung in Syrien Abschiebungen nach Syrien bis zur Klärung der hiesigen Verhältnisse einzustellen.Zum Nachlesen: Der Erlass des Bundesministeriums des Innern
Presseerklärung vom 14. April 2011
Die Spielchen zwischen den EU- Ländern um das Schicksal von Flüchtlingen ist INhuman!!!Seit Jahren ertrinken Flüchtlinge vor den Küsten Europas auf der Suche nach einem besseren Leben. Erst in der letzen Woche sind erneut 150 Flüchtlinge bei ihrem Versuch nach Europa zu gelangen ums Leben gekommen. Anstatt sich darauf zu konzentrieren die Fluchtursachen zu bekämpfen, wehrt die europäische Flüchtlingspolitik vehement die Menschen ab, die in Europa Hilfe suchen. Verstärkt wird an der Hochrüstung der Außengrenzen, der Auslagerung des Flüchtlingsschutzes und einer damit einhergehenden Entrechtung im Asylverfahren gearbeitet.
Paradox ist dabei die Regelung von Dublin II, die besagt, dass das Land, in dem ein Flüchtling erstmals europäischen Boden betritt, für dessen Versorgung und die evtl. Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist.
Damit zieht sich gerade Deutschland aus der Verantwortung, da es auf Grund seiner geografischen Mittellage von europäischen Staaten „umzingelt“ ist.
Die Spielchen zwischen den Mitgliedsstaaten dienen somit weder den Flüchtlingen noch den europäischen Werten. Die Verwehrung des Zugangs zu einem fairen und rechtsstaatlichen Asylverfahren sowie des Schutzes von Flüchtlingen führt den Grundgedanken Europas als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ ad absurdum.
Wir sind enttäuscht, dass der sächsische Innenminister sich dem Populismus des Bundesinnenministers anschließt und unterstützt.
Hilfreich wäre hier eher eine Verhandlung zu forcieren, die das aktuelle Dublin II Abkommen aufhebt und neue „entsprechende Verteilerschlüssel“ zwischen den Kernländern Europas, in denen mit einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren zu rechnen ist, einführt.
Hintergrund:
Quelle: sz-online
Montag, 11. April 2011
Sachsen für Abschottungskurs bei Flüchtlingen, Halle/Dresden.
Sachsen will vorerst keine Flüchtlinge aus Afrika aufnehmen. Das stellte Innenminister Markus Ulbig (CDU) im Radiosender MDR Info klar. Der Freistaat unterstütze den Kurs von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) für verstärkte Grenzkontrollen. Ulbig sieht Italien in der Pflicht. Es gebe die klare Regel, Asylverfahren in dem Land durchzuführen, in dem die Flüchtlinge eingetroffen seien. Italien sei mit der gegenwärtigen Lage nicht überfordert. Die anderen Länder dürften nicht in Mithaftung genommen werden.
Sollte sich die Situation verschlimmern, sei man bereit, sich auf Grundlage geltender Absprachen „im entsprechenden Verteilerschlüssel“ zu beteiligen. (dpa)
Artikel-URL: http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2737223
Sächsische Zeitung [online]
Presseerklärung vom 04.Februar 2011
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz IV-Urteil vom Februar 2010 die Regelsätze des Arbeitslosengeld II für verfassungswidrig erklärt hat, hat dies unmittelbar Folgen auch für das AsylbLG. Die Sozialleistungen für erwachsene Asylsuchende sind 38 % niedriger als die Hartz IV-Regelsätze.
„Wenn Hartz IV das Existenzminimum darstellen soll, was sind dann die Leistungssätze nach Asylbewerberleistungsgesetz?“ fragt sich Ali Moradi vom Sächsischen Flüchtlingsrat.
Seit Einführung des Gesetzes 1993 wurden sie kein einziges Mal an die Preisentwicklung angepasst. Der Gesetzgeber verfolgt mit den Asylgesetzen vor allem den Zweck der Abschreckung. Das bedeutet: Unterbringung in Sammellagern, Lebensmittel aus Essenspaketen, Minimalmedizin, Arbeitsverbot und Residenzpflicht. Beim Bundesverfassungsgericht, sind inzwischen auch Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit des AsylbLG anhängig.
„Hier lebenden Flüchtlingen die Leistungen weit unter das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum zu kürzen, ihnen das Arbeiten zu verbieten, sie mit Sachleistungen mangelhaft zu versorgen und in Sammelunterkünfte einzuweisen, verstößt gegen die Menschenwürde und ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, sagt Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin.
Georg Classen vergleicht in seiner Stellungnahme die Asylbewerberleistungen mit dem aktuell verhandelten Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Hartz IV Regelsätzen. Das überraschende Ergebnis: Die Einschränkung des Existenzminimums für die Asylbewerberkinder ist noch gravierender als für Erwachsene. Die Sozialleistungen für Asylbewerberkinder liegen um bis zu 54% unter dem Niveau der Hartz IV-Regelbedarfssätze für inländische Kinder. Vergleicht man den auf lediglich 68 Cent/Tag gekürzten „Barbetrag“ für den persönlichen Bedarf, die soziokulturelle Teilhabe und den Schulbedarf, beträgt die Kürzung für Asylbewerberkinder bis zu 83%. Vom aktuell in Beratung befindlichen Hartz-IV-Bildungspaket zum Schulbesuch und zur individuellen Lernförderung werden Asylbewerberkinder einfach ausgeschlossen.
„Flüchtlingskindern werden damit grundlegende Bildungschancen vorenthalten. Diese eklatante Ungleichbehandlung ist inakzeptabel und muss beendet werden“, sagt Marei Pelzer, Referentin von PRO ASYL.
Die Mehrzahl der für den kommenden Montag geladenen Sachverständigen kritisiert das AsylbLG massiv. Kirchen und Wohlfahrtsverbände fordern die Abschaffung des Gesetzes. In ganz Deutschland setzen sich Flüchtlinge und Menschenrechtsorganisationen für die Abschaffung des AsylbLG ein. In Bayern verweigern die Bewohnerinnen und Bewohner zahlreicher Flüchtlingsunterkünfte seit Monaten die Annahme von Essenspaketen und treten in Hungerstreiks. Für den 22. März ist ein bundesweiter Aktionstag gegen das Asylbewerberleistungsgesetz geplant.
Die Stellungnahmen aller Sachverständigen finden Sie unter:
www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_neue_meldungen.php?sid=521
Die öffentliche Anhörung zum AsylbLG findet statt am Montag, 07. Februar 2011 von 12-13 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Eingang gegenüber vom Kanzleramt, Konrad-Adenauer-Straße, 10557 Berlin-Mitte.
Die Anhörung ist öffentlich. Zuhörer müssen sich per E-Mail anmelden mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nr. des Ausweisdokuments ingrid.oehlmann@bundestag.de.
Zur Anhörung ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen.
Weitere Kontaktinformationen unter http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/kontakt.html
Kontakt Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.:
Ali Moradi, Tel: 0371 903133, Mail: info@saechsischer-fluechtlingsrat.de
Kontakt Flüchtlingsrat Berlin e.V.:
Georg Classen, Tel: 030 69564992, Mail: georg.classen@gmx.net
Kontakt PRO ASYL:
Tel.: 069 23 06 95, E-Mail: presse@proasyl.de
Aktuelle Informationen zur veränderten Residenzpflichtregelung in Sachsen
Am 17.01.2011 wurde die sächsische Residenzpflichtregelung dahingehend geändert, dass sich geduldete Ausländer, wie nach §61, Abs. 1, Satz 1 AufenthG sowieso vorgesehen, im gesamten Freistaat frei bewegen können. Vor dem Hintergrund der in der Novellierung angegebenen Ausnahmeregelung und unterschiedlicher Umsetzungspraktiken bleibt die Regelung jedoch weiterhin fragwürdig, stellt aber trotzdem einen grundsätzlichen Fortschritt dar.Die novellierte Regelung findet sich unter: Erlass Residenzpflicht 2011.pdf
Geben Sie Ihre Stimme für den Erhalt des Umweltzentrums
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachstehend senden wir Ihnen/ Euch einen Aufruf zum Erhalt des Umweltzentrums in Chemnitz, welches auch Projektsitz des Sächsischen Flüchtlingsrates ist, mit der Bitte sich möglichst zahlreich gegen den Verkauf auszusprechen.
Die Stadt Chemnitz hat im Zuge des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzepts (EKKo) verschiedene Spar- bzw. Kürzungsmaßnahmen geplant, die u.a. den Verkauf des Hauses Henriettenstr. 5 (Umweltzentrum) (EKKo-Maßnahme 17/07) und dessen Umzug in den Botanischen Garten (EKKo-Maßnahmen 61/07 und 67/08) vorsehen.
Das Umweltzentrum Chemnitz mit der Umweltbibliothek und den vielen Vereinen die sich wichtigen gesellschaftlichen Zielen und der Bildung für nachhaltige Entwicklung verschrieben haben, hat eine lange demokratische Tradition in Chemnitz. Vor 20 Jahren, im Jahr der Wende, wurde das Haus mit viel Bürgerengagement gegründet und ist seither Anlaufsstelle für viele BürgerInnen der Stadt. In Anbetracht der Vielfalt der geleisteten Arbeit des Umweltzentrums und seiner Initiativen und Vereine sollte auf die ohnehin nur geringen Einsparmöglichkeiten verzichtet werden, zumal dies zur Folge hätte, dass eine wichtige Umweltbildungseinrichtung und Plattform der BürgerInnenbeteiligung aus der Stadt verschwinden würde.
Auf der Seite www.chemnitz-kuerzt.de/?p=268 kann man die Verkaufspläne nachlesen und seine Stimme dazu abgeben.
Bitte geben Sie Ihre Stimme für den Erhalt des Umweltzentrums, Henriettenstraße 5!
Das Gebäude Henriettenstraße 5 soll nicht verkauft werden, weil es ohne Engagement der Vereine, Bürgerinnen und Bürger gar nicht der Stadt gehören würde!
Der einmalige Verkaufserlös wiegt nicht den dauerhaften Schaden für das Verschwinden der über die Grenzen Sachsens hinaus bekannten und anerkannten Einrichtung auf.
Die Vereine sind bereit, dauerhaft eine kleine (ihrer Belastbarkeit angemessene) Kaltmiete zu bezahlen. Die Betriebskosten werden selbstverständlich schon immer von uns beglichen.
Die Vereine erhalten keinerlei Zuschüsse der Stadt Chemnitz. Die indirekte Förderung in Form der kostenfreien Gebrauchsüberlassung des Gebäudes ist die einzige Form der Unterstützung.
Im Umweltzentrum entsteht bürgerschaftliches Engagement. Es braucht einen Platz und Unterstützung.
Das Umweltzentrum ist Sitz der Vereine: Sächsischer Flüchtlingsrat, Amnesty International, BUND, Trägerverein Umweltzentrum, ADFC, Grüne Liga, Infozentrum Weltladen
Nutzung durch die Vereine: Timbuktuverein, Nachhall e.V., Verein Handel und Tausch e.V., die Agenda 21 Arbeitsgruppen und die Umweltbibliothek
Im Botanischen Garten ist für dieses Netzwerk kein Platz!
Vielen Dank
Neue Verwaltungsvorschrift des SMI bzgl. Sicherheitsüberprüfung Ausländer vom 08.12.2009
Verwaltungsvorschrift zur Prüfung von Versagungs- und Ausweisungsgründen nach §§ 5,54 Nr. 6 und § 73 Abs. 2 und 3 AufenthG
hier Download Sächsisches Amtsblatt
Aktuelle Informationen zum Auslaufen der Altfallregelung – Was tun?
Ein Beratungsflyer von Pro Asylhier PDF Download
Synopse der Härtefallkommissionen der einzelnen Bundesländer (Stand August 2009)
hier PDF DownloadPresseerklärung vom 26.08.200
Strafanzeige gegen die NPD - Rechtsextreme Plakattexte hetzen pauschal gegen hier lebende Migranten
Gestern erstattete der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. bei der Dresdner Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) wegen Volksverhetzung.
Was mit den NPD-Plakaten zur Landtagswahl 2009 erreicht werden soll, stellte ein NPD-Spitzenkandidat der Sächsischen NPD in einem Fernsehauftritt klar: Ein gesellschaftliches Klima, in dem sich der Eine oder Andere überlegt, ob er hier weiter leben kann.
Mit beiden Plakaten schlägt die NPD öffentlich Schriften an, welche geeignet sind, zum Hass gegen nationale bzw. religiöse Minderheiten aufzustacheln, die Teil der inländischen Bevölkerung sind. Die NPD fordert auf diesem Weg zu Willkürmaßnahmen gegen diese Bevölkerungsgruppen auf.
Dass pauschalisierenden Hetzparolen leider auch Anhänger finden bzw. diese in ihrem Hass auf einzelne Bevölkerungsgruppen bestärken, belegen die zahlreichen verbalen und tätlichen Übergriffe auf Sachsen mit Migrationshintergrund. Am 1.Juli diesen Jahres wurde die Ägypterin Marwa in Dresden ermordet, am 7. Juli wurde in Zwickau ein Koreaner beschimpft und zusammengeschlagen, am 8. Juli war ein dunkelhäutiger Chemnitzer Opfer eines rassistischen Überfalles. und am 23.8. überfielen in Taucha elf Hooligans drei Migranten. Nicht an die Öffentlichkeit kommen viele verbale Beleidigungen, denen Sachsen mit Migrationshintergrund in den letzten Wochen gehäuft ausgesetzt sind.
Demagogisch werden Schlagwörter wie Ausländer, Kriminalität und Arbeitslosigkeit in Sachsen miteinander verknüpft oder auch Islam und Hassmoscheen. Auf Realitätsbezug wird bewusst verzichtet. So bleibt z.B. die Frage offen, wie ein Ausländeranteil von 2 – 3 % in Sachsen, darunter Kinder und Senioren sowie arbeitssuchende Ausländer, für die Arbeitslosenquote von rund 17 %.verantwortlich sein kann.
Mit der Beschwörung von Feindbildern, zu denen außerhalb von Wahlkampagnen auch deutsche Bevölkerungsgruppen zählen, wie Arbeitslose, Obdachlose und Andersdenkende, entzweit die NPD das von ihr selbst viel beschworene deutsche Volk, dass historisch und aktuell auf viele Arten bunt ist und dies, dass ist unsere Hoffnung, auch künftig bleiben wird.
Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine zur Sächsischen Landtagswahl des Antidiskriminierungsbüros
Eine vergleichende Übersicht finden Sie unter dem Link: http://www.adb-sachsen.de/media/documents/1248959495.pdf
Die vollständigen Antworten zum Download hier (PDF-Datei)
Neue Verwaltungsvorschrift des SMI über die Mindestempfehlungen von Gemeinschaftsunterkünften.
Am 17. Juli 2009 trat eine neue Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Unterbringung und sozialen Betreuung in
Gemeinschaftsunterkünften in Kraft. Die bisherige Verwaltungsvorschrift ist damit ungültig.
Download Verwaltungsvorschrift hier (PDF-Datei)
Neue Sächsische Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Zuständigkeiten nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz (Sächsischen Aufenthalts- und Asylverfahrenszuständigkeitsverordnung – SächsAAZuVO) ist am 19. Februar 2009 in Kraft getreten. Veröffentlicht wurde sie im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt, SächsGVBl. 2009, Seite 39 f.
Download Verwaltungsvorschrift hier (PDF-Datei)
Neue Verwaltungsvorschrift in Sachsen - Wohnsitzauflage
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Verfahrensweise bei wohnsitzbeschränkenden Auflagen (VwV Wohnsitzauflage) SächsABl. Jg. 2009 Bl.-Nr. 8 S. 383 Gkv-Nr.: 270-V09.1 - Fassung gültig ab: 20.02.2009
Download Verwaltungsvorschrift hier (PDF-Datei)
save me - Flüchtlinge aufnehmen!
Ein breites Bündnis von PRO ASYL mit dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen fordert, dass Deutschland jedes Jahr ein Kontingent an Flüchtlingen aus den Erstzufluchtsstaaten aufnimmt und integriert.
Informationen zur Kampagne unter folgender Adresse: www.save-me-kampagne.de