Chronik der Sonstigen Informationen
Erster Asylantrag eines US-Deserteurs in Deutschland
Pressemitteilung des connection-e.V. vom 27.11.2008
André Shepherd stellte heute seine Gründe vor
Auf der heutigen Pressekonferenz in Frankfurt/Main stellte der US-Deserteur André Shepherd der deutschen Öffentlichkeit seinen Asylantrag vor. Er hatte den Antrag am Tag zuvor als erster US-Deserteur des Irakkrieges beim Bundesamt für Migration gestellt.
Anbei der Bericht der heutigen Pressekonferenz sowie die Solidaritätserklärung von PRO ASYL dazu.
Alles weitere dazu findet Ihr bei den KollegInnen auf der Homepage:
http://www.connection-eV.de/z.php?ID=368
Connection e.V. und Military Counseling Network
Mehrsprachiger Ratgeber für Zuwanderungsfamilien
will vor allem Eltern helfen, Unterstützung und Hilfe zu finden –bei der Gesundheitsvorsorge, Kinderbetreuung, Schule und beider Berufsberatung.
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Keine Antragsfrist bei der Altfallregelung nach § 104a AufenthG - Anträge sind weiterhin möglich
Mitteilung des Berliner Flüchtlingsrates vom 29.07.2008
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/Antragsfrist_Altfallregelung.pdf
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Antragsfrist 01.07.2008 rechtlich nicht haltbar ist. Eine Antragsfrist ist in § 104a nicht geregelt. Weder der Stichtag 01.07.2008 noch der 31.12.2009 beinhalten eine Antragsfrist. Den Betroffenen wird zum jeweiligen Zeitpunkt die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt bzw. nicht verlängert, wenn sie die jeweils geforderten gesetzlichen Vorraussetzung nicht erfüllen. Zu berücksichtigen ist aber, dass ein Antragsteller spätestens am 31.12.2009 im Besitz der Aufenthaltserlaubnis sein muss, damit an diesem Tag nach den Regeln der § 104a Abs. 5 eine Verlängerung in Betracht kommt. Demnach kann ein Antrag auf das Bleiberecht nach der Altfallregelung nur bis zum 31.12.2009 gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Classen, Ibrahim Kanalan
www.fluechtlingsrat-berlin.de
Bundeskabinett stimmt Einbürgerungstest zu – neue Einbürgerungsbroschüre herausgegeben
29.07.2008
(BMAS/SFR/Schn.) Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Rechtsverordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs zustimmend zur Kenntnis genommen. Ab September 2008 können die Einbürgerungstests dann durchgeführt werden.
Jeder, der sich einbürgern lassen will, erwirbt damit unverzichtbare Kenntnisse über Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Die Vorbereitungskurse sowie vertiefende Hintergrundinformationen als gute Grundlage, sind über das Internet abrufbar.
Staatsministerin Maria Böhmer hatte vor kurzem die neue Einbürgerungsbroschüre der Bundesregierung vorgestellt, in der die verschiedenen Formen der Einbürgerung leicht verständlich erklärt werden.
Zugleich hatte sie den Startschuss für eine Plakatkampagne gegeben. Damit will die Bundesregierung für mehr Einbürgerung werben.
Die neue Broschüre kann beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bestellt werden:
E-Mail: InternetPost@bundesregierung.de
Internet: www.bundesregierung.de
Dorotheenstr. 84
D-10117 Berlin
Telefon: 03018-272 - 0
Telefax: 03018-272 - 2555
November 2006
Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz: Umsetzung von EU-Richtlinien wird zur Verschärfung des Asylrechts missbraucht
Pressemitteilung von amnesty international vom 14.03.2007
Als flüchtlingsfeindlich, rückwärtsgewandt und integrationshemmend hat ein breites Bündnis von flüchtlingspolitisch tätigen Organisationen den Gesetzentwurf zur „Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU“ gewertet. Die Bundesregierung will den Entwurf in Kürze verabschieden. Die Organisationen fordern die Regierung auf, den Gesetzentwurf nicht anzunehmen und zur Überarbeitung an das Bundesinnenministerium zurückzuverweisen.