PM: Vater und autistischer Sohn dank Abschiebungsbeobachtung wieder in Dresden

Gemeinsame Pressemitteilung von Ausländerrat Dresden e.V. und Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: In der Nacht vom 11. auf den 12. April 2018 sollen ein Vater und sein siebenjähriger Sohn in den zuständigen Dublin-Staat Spanien abgeschoben werden. Der Sohn ist Autist. Wo sächsische Behörden keinen Anlass sehen, die Abschiebung wenigstens auszusetzen, setzt sich die Abschiebebeobachterin in Berlin für einen Abbruch der Maßnahme ein. Die Berliner Beamten beschließen, die Abschiebung nicht zu vollziehen. Die sächsischen Beamten – frustriert von ihrem Misserfolg – lassen Vater und Sohn am Flughafen Tegel zurück.

Die versuchte Abschiebung eines Vaters und seines Sohnes wertet der Ausländerrat Dresden e.V. als Gefährdung des Kindeswohls. Die grundsätzliche Position des Vereins: Abschiebungen, die Kinder betreffen, können als strukturell kindeswohlgefährdend eingestuft werden. Im hier vorliegenden Fall wurde der gesundheitliche Zustand des Kindes wissentlich von Ausländer- und Polizeibehörde gefährdet. Der Ausländerbehörde lagen die medizinischen Befunde vor.

Um 1:30 Uhr verschaffen sich sächsische Bereitschaftspolizisten mit eigenem Schlüssel den Zugang zur Wohnung der Familie A., in der Vater und Sohn schlafen. Der Bitte des Vaters, die Erkrankung des Sohnes zu berücksichtigen und ihn nicht zu wecken, kommen die Beamten nicht nach. In Eile müssen die Koffer gepackt werden, Herrn A. wird das Mobiltelefon entwendet, eine Kontaktaufnahme zu Unterstützern ist ihm nicht mehr möglich.

In Berlin-Tegel ist es die dort tätige Abschiebungsbeobachterin, die auf den gesundheitlichen Zustand des Kindes aufmerksam wird. Sie lässt sich die medizinischen Befunde vom Vater aushändigen und legt sie der Bundespolizei vor. Um 7.20 Uhr entscheidet diese: die Abschiebung wird abgebrochen. Der Vater ist erleichtert. Doch als er die sächsischen Beamten bittet, ihn wieder mit nach Dresden zu nehmen, zeigen die sich frustriert. Mit seinem Sohn strandet Herr A. auf dem Flughafen Tegel. Sein „Fehler“: in Dresden war er der Aufforderung der sächsischen Beamten gefolgt, ihnen mitzuteilen, wieviel Bargeld er besitze. In Berlin meinten sie nun, er sei in der Lage, sich seine Rückfahrt selber zu finanzieren. In Anbetracht der instabilen Gesundheitslage seines Sohnes nimmt Herr A. Ein Taxi. Die 350 Euro sollten für den Lebensunterhalt eines ganzen Monats reichen. Zurück in Dresden die nächste Herausforderung: den Wohnungsschlüssel sollte Herr A. laut Anweisung der Polizei in der Wohnung zurücklassen. Nun wird ihm mitgeteilt, er solle in seine Gemeinschaftsunterkunft ziehen. Erst nach der Intervention des Ausländerrats dürfen sie ihr Zuhause wieder betreten.

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