PM: Weg in die Arbeit für volljährige Geflüchtete endlich ermöglicht, Schutz vor Abschiebung nun noch sichern!

Bildungsprogramm Ü18 beginnt unter Verantwortung von Integrationsministerin
Das Bildungsprogramm für volljährige Geflüchtete kommt nun endlich. Lange hatten sich verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure für eine solche Maßnahme eingesetzt, über Monate wurde die Zuständigkeit innerhalb der Ministerien hin- und hergeschoben. Was nun noch fehlt: dass diejenigen, die nun ihren Weg in den Arbeitsmarkt finden werden, auch für die Zeit der Beschulung vor Abschiebung geschützt sind.

„Endlich! Als Berater*innen für den Arbeits- und Bildungszugang des SFR e.V. haben wir uns das Bildungsprogramm für volljährige Geflüchtete inzwischen geradezu herbeigesehnt. Dieses Programm räumt Geflüchteten wie unserer Beratungstätigkeit viele Steine aus dem Weg. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass volljährige Geflüchtete ohne Schulabschluss nun die Gelegenheit haben werden, die Ausbildungsreife zu erlangen.“ kommentiert Dr. Gesa Busche vom Projekt RESQUE continued im Flüchtlingsrat die dieswöchige Kabinettsentscheidung, ab Herbst mit der Beschulung zu beginnen. Unter der Verantwortung der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping sollen zunächst 400 Personen in den 13 Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Ausbildung vorbereitet werden. Vier- bis fünftausend Menschen leben schätzungsweise hier in Sachsen, für die die Maßnahme greifen könnte. Angesichts dieser Zahl bleibt zu hoffen, dass weitere Durchläufe im März und September 2019 werden starten können. „Alle Fortschritte bei der Integration auf dem Arbeitsmarkt werden aber zunichte gemacht, wenn die teilnehmenden Geflüchteten aus den Bildungseinrichtungen abgeschoben werden.“ so Dr. Busche weiter. „Diejenigen, deren Asylverfahren negativ ausging und an der Maßnahme mit Blick auf die Ausbildungsduldung teilnehmen, müssen für die Zeit der Beschulung nach Ermessen geduldet werden.“ Eine entsprechende Regelung findet sich in den Erlassen zur Ausbildungsduldung einiger Bundesländer. So zum Beispiel in Brandenburg, Bremen oder Thüringen. Weitere Absprachen zwischen der Staatsministerin und dem Innenministerium sind hier notwendig.

Besser spät als nie – ein Gewinn für Arbeitgeber*innen wie Geflüchtete

Der SFR e.V. hatte sich über das Projekt RESQUE continued gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und weiteren Vereinen für das Programm stark gemacht. Bereits im März 2017 veröffentlichten die unterzeichnenden Institutionen ein Positionspapier. Ein Jahr später steht das mit 7,2 Millionen Euro starke Programm für die ersten Kurse. Je ein Bildungsträger soll in den Landkreisen und kreisfreien Städten dann die Beschulung übernehmen. „Der von Fachkräften ausgezehrte Arbeitsmarkt und wie diejenigen, die hierher kamen um Schutz zu suchen, profitieren davon. So wird letzteren nicht nur eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eingeräumt sondern auch ein selbstbestimmtes Leben durch Arbeit ermöglicht.“ meint Dr. Busche.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt RESQUE continued
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Mobil: 0178 / 426 3668
Mail: pr@sfrev.de

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