PM: Tag der Menschenrechte – Bildung steht allen zu!

Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen ohne Zugang zu Bildung.

Anlässlich des Tags der Menschenrechte am kommenden Sonntag, dem 10. Dezember 2017, veröffentlichen mehrere Verbände und Institutionen ein Positionspapier. Sie machen darauf aufmerksam, dass 291 Kinder und Jugendliche in Sachsen weder Kindertageseinrichtungen noch Schulen besuchen. Sicherlich keine große Herausforderung, die es hier zu meistern gilt.

Am 30. September waren es 291 Kinder und Jugendliche, die in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht waren. Viele von ihnen werden immer noch dort, einige neu hinzugekommen sein. Was sie eint, ist die Tristesse des Alltags in einer solchen Unterkunft. Wo Kinder und Jugendliche sonst in die Schule gehen, Freundschaften schließen, ihre Fähigkeiten kennenlernen und Talente entdecken, wird den Minderjährigen in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Besuch von Schulen und Kindertageseinrichtungen vorenthalten – einigen schon länger als neun Monate. Ein klarer Verstoß gegen die EU-Aufnahmerichtlinie, findet Uschi Kruse, Vorstandsvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Sachsen: „Laut geltendem EU-Recht sollte maximal drei Monate nach Ankunft der Schulbesuch erfolgen. Eine frühere Beschulung wäre natürlich wünschenswert.“ Die momentan in Sachsen geltende Regelung – im Gegensatz zur EU-Aufnahmerichtlinie keine Rechtsnorm – schließt nichtdeutsche Kinder und Jugendliche in diesen Unterkünften von der Schulpflicht aus. „Bildung ist Menschenrecht. Das ist nicht verhandelbar. Auch nicht für die Kinder und Jugendlichen in den Erstaufnahmeeinrichtungen.“ so Kruse.

Bereits im frühen Kindesalter muss Bildung für Alle beginnen

Dass Kindertageseinrichtungen ebenso für die betroffenen Minderjährigen geöffnet werden müssen, regelt das Gesetz eindeutig und ohne Zweifel. Der Rechtsanspruch auf Besuch einer Kindertageseinrichtung ist einklagbar. „Gerade die frühkindliche Erziehung beeinflusst den späteren Bildungsverlauf ausgesprochen stark. Es sollte keine große Herausforderung sein, die Kinder und Jugendlichen an den Schulen und Kindertageseinrichtungen aufzunehmen.“ so Christina Koch, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbunds, Landesverband Sachsen e.V.

Kein Extra-Curriculum – Inklusion ins Regelschulsystem!

„Auf keinen Fall sollte eine Sonderbeschulung in der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen, wie es das Kultusministerium derzeit plant.“ meint Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V.. „Die Inklusion ins reguläre Schulsystem verhindert das natürlich. Aber eine Erstaufnahme ist definitiv keine Schule und auch keine Kindertageseinrichtung.“ so Gärtner. Dass es unter anderem einer zusätzlichen, fachlich fundierten Begleitung bedarf sowie weiterem, geschulten Lehrpersonal, liegt auf der Hand.

Das Positionspapier finden Sie hier.

Folgende Unterzeichnende des Positionspapiers treten für den Grundsatz „Bildung für Alle“ ein:

  • Antidiskriminierungsbüro Sachsen
  • Ausländerrat e.V.
  • Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.
  • Bildungsgewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Sachsen
  • Bundesfachverband unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Dachverband der Sächsischen Migrantenorganisationen e.V.
  • djo – Deutsche Jugend in Europa, Landesverband Sachsen e.V.
  • Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.V.
  • Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag
  • Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag
  • Netzwerk für Demokratie und Courage e.V.
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen e.V.
  • Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
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