Verein

Seit seiner Gründung im Jahr 1991 setzt sich der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. (SFR) für die Interessen und Rechte von Geflüchteten und Asylsuchenden im Freistaat Sachsen ein. Wir beraten Menschen vor, während und nach ihrem Asylverfahren in Belangen rund um das Asyl- und Aufenthaltsgesetz, Leistungskürzungen, sowie zur Bleiberechtsperspektive. Zudem bietet der SFR Informationen und Beratung im Bereich der Arbeitsmarktintegration. Mit seiner Öffentlichkeitsarbeit dokumentiert, veröffentlicht und kritisiert der SFR menschenrechtliche Missstände im Bereich Asyl und Migration in Sachsen.

Der Verein, seine Mitglieder und Mitarbeitenden handeln dabei stets nach den Grundsätzen, dass jeder Mensch – unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Befähigung, gesellschaftlichem oder wirtschaftlichem Status, ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe hat. Politische, gesellschaftliche und ökonomische Partizipation für alle in Sachsen lebenden Menschen zu erreichen, gleich welcher Herkunft oder Aufenthaltsstatus, ist im Sinne des Empowerments stets Kern des Handelns. Das bedeutet auch, immer parteilich im Interesse von Geflüchteten zu agieren. Über strukturelle und direkte Unterstützung geflüchteter Menschen fördert der Verein ihre Befähigung, Ermächtigung und Selbstorganisation.

Der SFR ist überparteilich und konfessionell ungebunden. Als Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL bietet der Verein Informationen zu aktuellen Entwicklungen und nimmt eine beratende Funktion ein. Auf Bundes- und Landesebene arbeitet er mit anderen gesellschaftlichen Gruppen zusammen, um Rechte von Schutzsuchenden durchzusetzen.

Die Vereinssatzung wurde am 28.02.1995 verabschiedet (Gründungsdatum: 14.09.1991).

Beitritt und Fördermitgliedschaft

Sie können dem Sächsischen Flüchtlingsrat e. V. als Fördermitglied beitreten. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 72,00 Euro im Jahr. Der ermäßigte Jahresbeitrag beträgt 24,00 Euro pro Jahr. Hierfür berechtigte Personen sowie weitere Informationen erhalten Sie in der Beitragsordnung.

Füllen Sie bitte die Beitrittserklärung mit Lastschriftmandat aus und schicken Sie sie an:

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Dammweg 5
01097 Dresden

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit uns in Kontakt treten wollen, finden Sie hier den*die passende Ansprechpartner*in unter unseren hauptamtlichen Mitarbeiter*innen! Für Anfragen zur Asylberatung ist das beispielsweise asyl@sfrev.de, für Presseanfragen pr@sfrev.de.

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