Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
  

Aktuelles

15. Mai 2013: Presseerklärung von PRO ASYL - STOPP. Schau hin! - Aktionstag für Opfer der Syrienkrise

PRO ASYL fordert Visaerleichterungen und bundesweite Beratungshotline für syrische Flüchtlinge.

Am morgigen Donnerstag, den 16.5., rufen 28 deutsche Hilfsorganisationen mit geschwärzten Bildschirmen und der Botschaft „Stopp – Schau hin!“ zu mehr Solidarität mit syrischen Flüchtlingen auf.

Anlässlich des Aktionstages zu Syrien appelliert PRO ASYL an Bundesregierung und Länder, ihre Hilfsmaßnahmen für syrische Kriegsflüchtlinge zu verstärken. PRO ASYL fordert eine stärkere finanzielle Unterstützung der Erstaufnahmestaaten und UNHCR. „Doch Geld allein reicht nicht“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Bundesregierung müsse bereit sein, syrische Flüchtlinge einreisen zu lassen. Die Zusage der Bundesregierung, 5 000 Flüchtlingen aus Syrien in diesem Jahr die Einreise nach Deutschland zu gestatten, sei ein wichtiger, aber bei weitem unzureichender Schritt.

PRO ASYL fordert die Bundesregierung auf, eine bundesweite Beratungshotline für in Deutschland lebende syrische Staatsangehörige, die ihre Verwandten aufnehmen wollen, einzurichten. „Die Hilfsbereitschaft darf nicht länger mit deutscher bürokratischer Gründlichkeit ausgebremst werden“, sagte Burkhardt. In einem unbürokratischen und transparenten Verfahren müssten Wege benannt werden, wie Familienangehörige legal einreisen können. Bislang gebe es Versprechen, Familienangehörigen zu helfen, aber keine Taten. Das restriktive deutsche Visarecht gelte unverändert fort.

In Deutschland leben rund 40 000 syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die Verwandte aus Syrien bei sich aufnehmen wollen. PRO ASYL und Beratungsstellen von Kirchenverbänden und Initiativen sind gegenwärtig mit einer Vielzahl von diesbezüglichen Anfragen konfrontiert. Die Angehörigen stranden oft hilflos an und vor Europas Grenzen in menschenrechtswidrigen Zuständen.

PRO ASYL fordert die Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern bei Ihrer Tagung in der kommenden Woche dazu auf, die Syrienkrise auf die Tagesordnung zu setzen. PRO ASYL appelliert:

- Deutschland und die andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen großzügig Visa erteilen.

- Die Hilfsbereitschaft der in Deutschland lebenden syrischen Angehörigen muss seitens der Politik unterstützt werden.Der Nachzug von Familienangehörigen muss außerhalb eines eng begrenzten Kontingentes möglich sein.

- PRO ASYL erreichen Berichte von an Europas Grenzen gestrandeten Flüchtlingen, deren Weiterreise zu ihren in Deutschland lebenden Verwandten versperrt ist. Ihre Asylverfahren sollen in Deutschland durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme darf nicht den Grenzstaaten der EU aufgebürdet werden. In Griechenland werden syrische Flüchtlinge inhaftiert und unmenschlichen Bedingungen unterworfen. Rund 8 000 Schutzsuchende aus Syrien wurden dort allein im Jahr 2012 inhaftiert.

PRO ASYL steht syrischen Flüchtlingen mit Beratung und Rechtshilfe zur Seite. PRO ASYL appelliert an die Bevölkerung: Bitte unterstützen Sie syrische Flüchtlinge mit Ihrer Spende.

An der Aktion nehmen folgende Organisationen teil:

action medeor, ADRA, Aktion Deutschland Hilft, Arbeiter-Samariter-Bund, Ärzte der Welt, arche noVa, AWO International, CARE Deutschland-Luxemburg , Habitat for Humanity, Handicap International, Help – Hilfe zur Selbsthilfe, HelpAGE, Hoffnungszeichen e.V. ,Humedica, Islamic Relief Deutschland, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser International, Misereor, Oxfam Deutschland, PRO ASYL, Save the Children, Terra Tech, terres des hommes, UN World Food Programme , UNHCR Deutschland, UNO-Flüchtlingshilfe, Welthungerhilfe, World Vision
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PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung:

069 / 23 06 95

presse@proasyl.de

Postfach 160624

60069 Frankfurt a.M.

www.proasyl.de

21. bis 24. Mai 2013: 11 JoG Konferenz in Hannover 

Von Dienstag 21.05.2013 bis Freitag 24.05.2013 wird parallel zu der Innenministerkonferenz (IMK) in Hannover eine Jugendkonferenz stattfinden. Das Motto: „Bleiberecht für ALLE! 90 jugendliche Flüchtlinge aus verschiedenen Bundesländern können daran teilnehmen. Daher laden wir alle betroffenen Jugendlichen ein, an der nächsten Konferenz von JoG teilzunehmen, damit wir gemeinsam uns gegenseitig unterstützen und uns für ein bedingungsloses Bleiberecht einsetzen!

Programm: 
  • Di, 21.05.-Fr, 24.05.2013 => 11.JoG Konferenz in Hanover
  • Mi, 22.05.2013 => Demonstration um 17.30 Uhr Hannover Hbf
  • Do, 23.05.2013 => Workshops: 20 Jahre Abschaffung des Asylrechts, Bleiberecht, Bildung(s)los!, Situation der Roma, Gemeinsame Aktivität
  • Do, 23.05.2013 ab ca. 19:00 Uhr => Gala: Preisverleihung für die Initiativen, Wahl des Abschiebeministers und Party mit Live Musik-mit Microphone Mafia
Mehr Infos zur Konferenz gibt es hier: http://konferenz.jogspace.net/konferenz-2013/

Wenn Ihr auch nach Hannover fahren wollt und die Jugendlichen ohne Grenzen unterstützen wollt, meldet euch doch beim Sächsischen Flüchtlingsrat!

Veranstaltungshinweis: 10.05.2013 STROM & WASSER feat. THE REFUGEES

Dieses Projekt ist wirklich einzigartig: Heinz Ratz und seine Band Strom & Wasser haben im Frühjahr 2011 knapp 80 Flüchtlingslager überall in Deutschland besucht und dort Musiker getroffen, oft von Weltklasse-Niveau und in ihrer Heimat sehr bekannt, die hier mit Reise- und Arbeitsverboten behängt, sich oft nicht einmal ihr Instrument leisten können und seit Jahren dahinvegetieren.
Ratz hat die Musik aufgenommen - und es ist ein Album entstanden, überraschend modern, frisch, frech - das locker mit den Vorzeigeprodukten der Weltmusik mithalten kann und an dem fast 30 Musiker mitwirkten: aus Gambia, Iran, Afghanistan, Kenia, Russland, der Elfenbeinküste, Deutschland, dem Kosovo, Somalia, Äthiopien, Mazedonien, Griechenland - und vielen anderen Ländern. Musik, die in den Flüchtlingslagern gefangen war, Gefahr lief, vergessen zu werden und nun durch dieses Projekt hoffentlich in die Herzen vieler Menschen gelangt: 

Strom & Wasser feat. The Refugees. Wir freuen uns auf Heinz Ratz und zahlreiche Musiker und Musikerinnen am 10. Mai 2013 live im Weltecho

Einlass: 20 Uhr
Eintritt: 6 €, für Flüchtlinge kostenlos! 

Unterstützt wird das Konzert von der Save me Kampagne Chemnitz, dem Lokalen Aktionsplan und vielen privaten Helfern. 
Den Trailer zu dem Projekt könnt ihr hier sehen: http://www.youtube.com/watch?v=GlTK2PLXAv8

    

09.04.2013 Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte & PRO ASYL

Flüchtlingsräte appellieren an die Bundesregierung:
Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge nicht rückgängig machen!


Auch das Bleiberechtsnetzwerk „Land in Sicht!“ ist im Fortbestand gefährdet.

Mit Enttäuschung haben die Flüchtlingsräte der Länder die Ankündigung der Bundesregierung zur Kenntnis genommen, das „ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt“ im Jahr 2013 auslaufen zu lassen. „Wir sehen die Gefahr, dass die seit 2002 zaghaft begonnene Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge zum Stillstand kommt“, erklärte hierzu Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V..

Im Rahmen des vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) wiederholt aufgelegten Arbeitsmarktprogramms für Flüchtlinge ist es in der vergangenen Dekade gelungen, Zehntausende von Flüchtlingen, die bislang weitgehend aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt waren, in Ausbildung und Arbeit zu vermitteln.

In Schleswig-Holstein hat das Netzwerk „Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein“ als eines von bundesweit 28 aktiven Netzwerken zu dieser erfolgreichen Bilanz beigetragen: www.landinsicht-sh.de. Land in Sicht! mit seinen Teilprojekten an den Standorten Kiel, Rendsburg, Norderstedt und Lübeck ist jetzt ebenfalls in seinem Bestand über 2013 hinaus gefährdet.

Die Bundesregierung begründet die Streichung des Programms mit Mittelkürzungen im EU-Haushalt. Diese Argumentation widerspricht jedoch aus Sicht der Landesflüchtlingsräte den eigenen politischen Zielsetzungen der Bundesregierung, wie sie etwa in den Strategien zur Fachkräfteoffensive festgeschrieben sind. Wenn selbst die erfahrungsgemäß hochmotivierten und an Potentialen reichen Flüchtlinge außen vor gelassen werden sollen, stellt sich die Frage, wie ernst denn das Ziel verfolgt wird, inländisches Fachkräftepotential für den Arbeitsmarkt fit zu machen. Auch die Partizipation von Flüchtlingen in anderen Förderprogrammen scheint künftig nur eingeschränkt möglich. Erforderliche Unterstützungsstrukturen werden durch die Entscheidung zerschlagen.

„Es ist geradezu widersinnig, Flüchtlingen als Voraussetzung zur Aufenthaltsverfestigung regelmäßig eine gelungene Integration abzuverlangen und gleichzeitig gerade den Strukturen, die sie beim Erlangen solcher Integrationsleistungen unterstützen, den Hahn zuzudrehen“, erklärt Martin Link für die Flüchtlingsräte aller Bundesländer.

Die Flüchtlingsräte appellieren daher an Bundesarbeitsministerin von der Leyen und die Bundesintegrationsbeauftragte Prof. Maria Böhmer, jetzt die erzielten Erfolge abzusichern und dafür zu sorgen, dass die Politik des Abbaus von Diskriminierungen und der Öffnung des Arbeitsmarkts für Flüchtlinge fortgesetzt wird.

Konkret fordern die Flüchtlingsräte aller Bundesländer:

Beseitigung noch bestehender Arbeitsverbote und -beschränkungen für Flüchtlinge. Flüchtlinge müssen – wie andere Eingewanderte auch – vom ersten Tag an einbezogen werden und partizipieren können.
Öffnung aller EU-Bundes-Programme auch für Asylsuchende und Geduldete. Die Ausgrenzung von Flüchtlingen aus europäischen Maßnahmen zur Arbeitsmarkt-integration, zur Bekämpfung von Rassismus oder zur Förderung von Inklusion begreift Flüchtlinge lediglich als Fremdkörper und nicht als Mitglieder der Gesellschaft. So sollte das Programm „Integration durch Qualifikation (IQ)“ um Maßnahmen zur deutlichen Ansprache und Einbeziehung von Asylsuchenden und Geduldeten erweitert werden. Auch die Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen müssen ausdrücklich Asylsuchende und Geduldete einbeziehen und entsprechende Unterstützungsstrukturen wie etwa Beratungsangebote für Flüchtlinge und Arbeits-marktakteure anbieten.
Abschaffung des verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetzes! Das Sondergesetz zur Schaffung eines „Existenzminimums zweiter Klasse“ aus dem Jahr 1993 war ein Fehler. Flüchtlingen muss der Zugang zum SGB II offen stehen.

1. Zwischenbilanz der bundesweit 28 ESF-Bundes-Bleiberechtsnetzwerke:
http://www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/Zwischenbilanz_Evaluation_Bleiberechtsprogramm_Jan13.pdf

2. Hintergrundpapier zur Situation des Netzwerks Land in Sicht!!:
http://www.frsh.de/fileadmin/pdf/presseerklaerungen/2013/Hintergrund.Land.in.Sicht_Bund.versus.SH_18.3.2013.pdf

3.Kurzinformation über die Angebote des Netzwerks Land in Sicht!:Kurzinformation über die Angebote des Netzwerks Land in Sicht!: http://www.landinsicht-sh.de/fileadmin/pdf/Flyer_LandinSicht-SH_01.pdf

4. Netzwerk Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein online:Netzwerk Land in Sicht! – Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig-Holstein online: http://www.landinsicht-sh.de

07.02.2013 Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtingsräte & PRO ASYL

                                                                                                                                    
Keine diskriminierenden Sondergesetze für Schutzsuchende:

Landesflüchtlingsräte fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes


Drei Jahre nach dem Hartz IV-Urteil am 9.2.2010 und gut ein halbes Jahr nachdem das Bundes-verfassungsgericht am 18.7.2012 die Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig erklärt hat1, fordern die Landesflüchtlingsräte die Abschaffung dieses diskriminierenden Gesetzes und keine Neuauflage, wie von der Bundesregierung geplant. Nur eine Eingliederung der Flüchtlinge in das System der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II und der sofortige, gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt werden die jahrelange Diskri-minierung von Flüchtlingen beenden und deren Integration von Anfang an unterstützen. Bereits am 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht im sog. Hartz IV-Urteil ausgeführt, dass das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums allen Hilfebedürftigen nicht nur die physische Existenz, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kultu-rellen und politischen Leben sowie die nötigen Geldmittel zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen umfasst. Spätestens seit diesem Urteil ist klar, was Verbände, PRO ASYL und die Landesflüchtlingsräte seit Jahren formuliert haben: Eine „Menschenwürde mit Rabatt“ widerspricht dem Sozialstaatsprinzip und lässt sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren. Dem Gedanken, es gäbe ein Existenzminimum unterhalb des Existenzminimums, hat das Bundesverfas-sungsgericht im Juli letzten Jahres daher eine gründliche Absage erteilt. Das Grundrecht auf ein men-schenwürdiges Existenzminimum sei migrationspolitisch nicht zu relativieren, so das Bundesverfas-sungsgericht.

Der vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales BMAS hält weitge-hend am alten System fest.2 Schon der Name des Gesetzes bleibt eine Mogelpackung. Längst werden in diesem Gesetz nicht nur die Leistungen für Asylbewerber geregelt, sondern auch für Menschen mit Dul-dung und für Menschen mit einem humanitären Aufenthalt. Der Entwurf übernimmt zwar im Wesentli-chen die Beträge der vom Bundesverfassungsgericht verordneten Übergangsregelung, die sich an der Sozialhilfe (SGB II/XII) orientiert, allerdings wird am Vorrang der Sachleistungsversorgung festgehalten. Die Diskriminierung durch die Einweisung in Sammellager statt Wohnungen und die in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und vielen Landkreisen in anderen Bundesländern übliche Versorgung mit Essenspaketen oder Wertgutscheinen soll weiterhin möglich bleiben. Dies ist umso unverständlicher als in der Gesetzesbegründung selbst auf die kostengünstigeren Bargeldleistungen hingewiesen wird.


Darüber hinaus soll der Anspruch auf medizinische Versorgung nach wie vor auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt bleiben. Dies führt zu Auswüchsen wie in Thüringen, wo den Flüchtlingen nur provisorische Zahnplomben eingesetzt werden oder gleich zur Extraktion geschrit-ten wird. Seit Jahren macht das Land Bremen vor, dass es auch anders geht. Hier erhält jeder AsylbLG-Berechtigte eine Versichertenkarte der AOK und muss nicht vor jedem Arztbesuch erst beim Sozialamt einen Krankenschein beantragen.3 Die Abschaffung des AsylbLG, die Eingliederung der Flüchtlinge in das System der Sozialhilfe bzw. des Arbeitslosengeldes II und der sofortige, gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt ist der Schlüssel zu gesellschaftlicher Teilhabe und Inklusion.


1. www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html
2. www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Novelle.html
3. www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Bremer_Modell_Medizin_AsylbLG.pdf


10.12.2012: Filmabend "In this world" anlässlich des Tags der Menschenrechte

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Liebe MitstreiterInnen und Mitstreiter,
 
am 10.12. ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Für uns ist dies alljährlich ein Anlass speziell auf die Vernachlässigung der Menschenrechte im Umgang mit Flüchtlingen aufmerksam zu machen. Zusammen mit der AG In - und Ausländer zeigen wir im Rahmen der save-me-Kampagne Chemnitz den Film In this world.
 
Der dokumentarisch angehauchte Spielfilm von Michael Winterbottom begleitet zwei junge Afghanen auf ihrer Flucht von Peshawar, Pakistan nach London, England. Die gewollt amateurhafte Kameraführung und die Authentizität der Laienschauspieler nehmen den Zuschauer hautnah mit auf diese 4000 km lange Reise, die die Protagonisten zu Fuß, per Pick-up, Bus, LKW und zum Schluss im Container zurücklegen. Bis zum Asylverfahren in England erlebt der Zuschauer die nicht nur körperlich anstrengende Reise auf eine emotional anregende - dennoch nicht kitschige Art mit. Ein fesselnd inszenierter Film über ein Flüchtlingsschicksal, das beispielhaft für Millionen steht und 2002 nicht nur mit dem Goldenen Bären sondern auch mit dem Friedensfilmpreis ausgezeichnet wurde. 
 
Im Anschluss stellen sich Vertreter lokaler Flüchtlingsorganisationen zur Podiumsdiskussion und Publikumsfragen zur Asyl - und Flüchtlingsproblematik: 
Ali Moradi (Sächsischer Flüchtlingsrat),  Etelka Kobuß (Ausländerbeauftragte Chemnitz), ein Betroffener, der von seinem Flüchtlingsschicksal und seinem Leben in der Illegalität berichtet sowie ein Mitarbeiter von Medinetz Dresden. Die Moderation übernimmt Jens Paslack vom Mobilen Beratungsteam des Kulturbüro in Chemnitz.
 
Es verspricht auf jeden Fall ein interessanter Abend zu werden und wir freuen uns Sie hierzu begrüßen zu dürfen.
 
Datum: 10.12.2012, Zeit: 20:00
Ort: Weltecho, Chemnitz

      


06.11.2012: „Recht auf Bleiberecht! Dulden heißt beleidigen!“ Bundesweiter Jugendprotest zur Innenministerkonferenz in Mecklenburg-Vorpommern

04.-07. Dezember 2012 | Rostock. Von der Abschiebung bedrohte Jugendliche veranstalten ein Protestprogramm und wählen den Abschiebeminister 2012.

Anton darf nichts lernen und nicht arbeiten. Er ist 18 Jahre alt, spricht vier Sprachen und wäre gerne Arzt. „Höre auf mit der Träumerei, sagt seine Mutter“. Die Familie haust in einem Lager, das Essen wird zugeteilt, in die nächste große Stadt fahren ist verboten. Als Antons Bruder eine Blinddarmentzündung bekam, starb er fast, weil er Angst hatte, zu sagen, er habe Bauchschmerzen. „Ich kriege doch keinen Krankenschein für Bauchschmerzen“, sagt er und guckt aus dem Fenster in die trostlose Landschaft des Lagers. Was ist da los, fragt man sich. Was hat Anton getan? Antons Problem ist ganz einfach, dass er gar nicht Anton heißt, sondern Ahmed oder Shaban. Seine Eltern sind vor 10 Jahren nach Deutschland geflohen vor Granaten und Minen, vor Vergewaltigung und Terror und seitdem werden sie in Deutschland nur geduldet. Denn die Behörden hoffen noch immer auf eine Abschiebung. „Ich dachte, in Deutschland bin ich endlich frei“, sagt Anton bzw. Ahmed.

Von 85.000 Geduldeten in Deutschland lebt die Hälfte schon länger als 6 Jahre mit einer Duldung, der sogenannten „Kettenduldung“. Unter Ihnen sind 12.000 Minderjährige. Ein Leben mit Duldung bedeutet neben der permanenten Angst vor der Abschiebung, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot, Residenzpflicht, Wohnen in Lagern, Ernährung durch Essenspakete und weitere diskriminierende Sonderregelungen per Gesetz.

Menschen ohne Papiere werden auf diese Weise grundlegende Menschenrechte wie der Zugang zur Bildung, eine Gesundheitsversorgung und der Anspruch auf Sozialleistungen verweigert.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2012 das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt und einen ersten wichtigen Schritt in Richtung einer Gleichbehandlung von Flüchtlingen gemacht. Nun müssen auch Ausbildungs- und Arbeitsverbote, die Residenzpflicht und das Wohnen in Lagern abgeschafft werden.

Eine wirkliche Perspektive und Gleichbehandlung kann jedoch erst mit einem Bleiberecht für alle auf den Weg gebracht werden. Obwohl bereits mehrere Bleiberechtsregelungen in den vergangenen Jahren beschlossen wurden, ist das Leben mit einer „Kettenduldung“ immer noch für viele betroffene Menschen eine ernüchternde Praxis. Die Regelungen der Vergangenheit zeigen die Einsicht der Politik, hieran etwas ändern zu müssen, gleichzeitig verdeutlichen sie aber auch ihre Unfähigkeit, wirkliche Lösungen zu finden. Es werden tagtäglich immer noch viele geduldete Flüchtlinge abgeschoben, obwohl sie seit mehreren Jahren in Deutschland leben und ihre Kinder hier geboren oder aufgewachsen sind.Um gegen diese entwürdigenden Zustände zu kämpfen und endlich eine Bleiberechtsregelung für alle durchzusetzen, treffen wir - Jugendliche ohne Grenzen (JoG) – uns wieder zur Innenministerkonferenz (IMK). Diesmal ist der Schauplatz unserer Aktivitäten Rostock. Wir wollen mit euch zusammen mit vereinigten Kräften für ein echtes Bleiberecht demonstrieren. Lasst uns gemeinsam Kettenduldungen abschaffen und ein Bleiberecht für alle erlangen!

Unter dem Motto „Recht auf Bleiberecht! Dulden heißt beleidigen“ veranstalten wir unsere Jugendkonferenz vom 04.12 – 07.12.2012. Am 06.12. wird bei einer Gala der „Abschiebeminister 2012“ gewählt und der Initiativenpreis 2012 an Menschen verliehen, die sich besonders für unsere Rechte eingesetzt haben.

Am 05.12.2012 um 17 Uhr laden wir euch alle zur unserer Demonstration in Rostock am Hauptbahnhof für ein „Recht auf Bleiberecht“ ein, denn „Dulden heißt Beleidigen“!!!



Wir fordern:

Bleiberecht für alle!

Recht auf Gleichberechtigung von Flüchtlingen und Migranten_innen!

Recht auf Bildung, Ausbildung und Arbeit!

Recht auf Kinderrechte, auch für Flüchtlinge!

Recht auf Bewegungsfreiheit und selbstbestimmtes Leben ohne diskriminierende Sonderregelungen!

Recht auf Legalisierung von Menschen ohne Papiere!

Recht auf Rückkehr für unsere abgeschobenen Freunde!

Wenn Sie uns gerne unterstützen möchten, aber leider nicht durch Ihre Anwesenheit beehren können, dürfen Sie natürlich gerne etwas spenden!!!

Spendenkonto:

Bundesfachverband UMF e.V.                                                                    Bundesfachverband UMF e.V.
Nymphenburger Str. 47                                                                             Bank für Sozialwirtschaft
80335 München                                                                                        BLZ 700 205 00
                                                                                                               Konto 88 99 807
                                                                                                               Stichwort: JOG


13.11.2012: Besorgniserregende Studie zu rechts-extremen Einstellungen in Ostdeutschland

Dresden. Zur aktuellen Studie zu rechtsextremen Einstellungen 'Die Mitte im Umbruch' im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erklärt Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
"Die Studie belegt, was zivilgesellschaftliche Organisationen schon lange sagen: Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Ablehnung der Demokratie sind in
 Ostdeutschland kein Problem einiger weniger Randgruppen, sondern in breiten Bevölkerungsschichten zu finden. Insbesondere der Anstieg von Personen mit einem geschlossen rechtsextremen Weltbild in Ostdeutschland von 10,5 Prozent auf 15,8 Prozent zwischen den Jahren 2010 und 2012 ist zutiefst Besorgnis erregend."

Um auch für Sachsen endlich belastbare Zahlen zu haben, sollte die Staatsregierung endlich ein regelmäßiges Monitoring analog des 'Thüringen Monitors' für Sachsen in Auftrag geben".

"Die Studie macht deutlich, dass die sächsische Praxis, rassistisches, antisemitisches und antidemokratisches Gedankengut allein in einem vom Verfassungsschutz beobachteten 'extremistischen' Rand zu verorten, deutlich zu kurz greift. Gerade die hohen Zustimmungswerte zu fremdenfeindlichen Aussagen sind zutiefst beunruhigend und müssen thematisiert werden, wenn wir wirklich in einem weltoffenen Sachsen leben wollen."

"Die Antwort auf die Ergebnisse der Studie muss ein verstärktes und stetiges Engagement für die Demokratie sein. Landesweit arbeitende Vereine wie die Opferberatung und das Kulturbüro Sachsen sollten nicht jedes Jahr aufs Neue um ihre Finanzierung bangen müssen. Initiativen, die sich in den Städten und Gemeinden für eine vielfältige Gesellschaft und eine lebendige Demokratie engagieren, brauchen uneingeschränkte Unterstützung statt Misstrauen. Innenminister Markus Ulbig (CDU) sollte sich endlich von der 'Extremismusklausel' verabschieden. Die Mittel des Landesprogramms 'Weltoffenes Sachsen' müssen in den Haushaltsberatungen auf 5 Mio. Euro angehoben werden, um eine verlässliche Finanzierung zu garantieren."


Studie '
Die Mitte im Umbruch': http://www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_12/mitte-im-umbruch_www.pdf


17.10.2012: Presseerklärung des Landtags in Schleswig-Holstein: Warnung vor einer "Lex Roma"

Stefan Schmidt spricht sich gegen „Lex Roma“ aus

Kiel (SHL) – Angesichts der Überlegungen von Bundesinnenminister und Innenminister des Landes Schleswig Holstein, die Visumsfreiheit für Bürger aus Serbien und Mazedonien auszusetzen und beschleunigte Asylverfahren für Flüchtlinge aus diesen Ländern zu ermöglichen, warnt heute (Mittwoch, 17. Oktober) der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Stefan Schmidt vor einer „Lex Roma“.
„Das Recht auf Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskommission sowie als Begehrender von subsidiärem Schutz erfordert eine Überprüfung der individuellen Situation“, so Schmidt. Es könne nicht pauschal ganzen Bevölkerungsgruppen abgesprochen werden, dass sie nicht einer Menschenrechtsverletzung
ausgesetzt seien.
Schmidt bestreite in diesem Zusammenhang nicht, dass derzeit mehr Flüchtlinge als in den letzten Jahren kämen, auch räume er ein, dass seit Sommer vermehrt Roma aus Serbien und Mazedonien nach Deutschland einreisten. Die Asylbewerberzahlen lägen aber noch weit unter den Zahlen von Asylsuchenden aus den 90er Jahren. „Im Jahr 2011 gab es bundesweit nur etwas mehr als 45.000 Asylerstantragsteller“, verdeutlicht der Beauftragte.
Schmidt betont, dass Roma aus Serbien und Mazedonien die Zielgruppe der Bemühungen der Innenminister sind, die Visumsfreiheit aussetzen zu lassen. Diese seien in ihren Herkunftsländern einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt, das zeige auch der dritte Bericht der EU-Kommission zur Visaliberalisierung vom August des Jahres.

Schmidts Angaben zufolge räume die serbische Regierung ein, dass ca. 60 % der wohl 450.000 Roma in Serbien in unsicheren und unhygienischen Lebensverhältnissen lebten, 30 % der Roma hätten keinen Zugang zu Trinkwasser, 70 % keinen Zugang zur Kanalisation. „Die Roma sind in Serbien die am meist diskriminierte Bevölkerungsgruppe“, betont
der Zuwanderungsbeauftragte.
Ähnliches gelte auch für Mazedonien. Auch dort seien Roma umfassender Diskriminierung ausgesetzt. Schmidt verdeutlicht, dass die europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in einem 2010 veröffentlichten Bericht feststelle, dass 70 % aller Roma in Mazedonien arbeitslos seien, wobei ihre Arbeitslosigkeit deutlich über dem Landesdurchschnitt liege. Auch seien Roma mit Vorurteilen im Gesundheitswesen konfrontiert, was den Zugang zur medizinischen Dienstleistung beeinträchtige.
Stefan Schmidt unterstreicht, dass Deutschland nicht alle diskriminierten Roma aus Serbien und Mazedonien aufnehmen solle. Er sei aber der festen Überzeugung, „dass Roma, die aus Serbien und Mazedonien kommen, dieselben Rechte hinsichtlich des Zugangs zu einem fairen Asylverfahren und der Überprüfung der vorgetragenen Fluchtgründe haben müssen, wie andere Schutzsuchende auch“.
Der Flüchtlingsbeauftragte weist darauf hin, dass schon seit einiger Zeit Serbien und Mazedonien umfassende Maßnahmen getroffen hätten, um die Ausreise speziell von Roma willkürlich zu verhindern, u. a. durch die Verschärfung der Grenzkontrollen.
Schmidt appelliert an Innenminister Andreas Breitner „den guten Ruf Schleswig Holsteins in der Flüchtlingspolitik, der zuletzt auch durch die angekündigte Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes dokumentiert wurde, nicht leichtfertig auf dem Rücken der in Europa am meisten diskriminierten Minderheit zu verspielen“.


15.10.2012: Gemeinsame Presseerklärung der Flüchtlingsräte: Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma!

Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!

In den vergangenen Tagen haben konservative Politiker, aber auch Mitglieder der SPD, wiederholt gefordert, die Visumpflicht für serbische und mazedonische StaatsbürgerInnen, die im Dezember 2009 gelockert wurde, wieder einzuführen. Sie möchten damit den „massiven Zustrom von serbischen und mazedonischen Staatsbürgern“ stoppen. Dabei geht es in erster Linie um Mitglieder der Romaminderheit, die seit Aufhebung der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengenraum vermehrt in der EU und anderen Schengener Vertragsstaaten Asyl beantragen.
Die Aufhebung der Visumpflicht für die Staaten des sogenannten westlichen Balkans steht am Ende eines langen Prozesses, bei dem die Staaten im Auftrag der EU tiefgreifende Reformen im Bereich der Gesetzgebung und anderen Bereichen (Dokumentensicherheit, Grenzkontrollen und Kontrolle der Wanderbewegungen, usw.) durchführen mussten. Nur im Bereich Menschenrechte blieben die Reformen weit hinter den Erwartungen zurück. Ende August stellte die EU-Kommission in ihrem dritten Bericht zur Visaliberalisierung erneut fest, dass die Roma in allen Balkanstaaten einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind, die sie an der Ausübung grundlegender Rechte wie beispielsweise dem Zugang zu Bildung und Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt hindert.
Nach Aussagen der serbischen Regierung leben circa 60 Prozent der geschätzten 450 000 Roma in Serbien in unsicheren und unhygienischen Lebensverhältnissen; 30 Prozent haben keinen Zugang zu Trinkwasser; 70 Prozent keinen Zugang zur Kanalisation. Serbische Studien belegen, dass Romakinder in Sonderschulen mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent deutlich überrepräsentiert sind. Umfragen zufolge gelten sie als die meist diskriminierte Bevölkerungsgruppe in Serbien, eine Diskriminierung, die sich insbesondere im Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich macht. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in ihrem letzten Länderbericht zu Serbien fest, dass die Mehrheit aller Roma von Gelegenheitsjobs, wie beispielsweise dem Sammeln von Altmetall lebt, und dass kaum Roma in staatlichen Betrieben beschäftigt sind.

Auch in Mazedonien sind Roma einer allumfassenden Diskriminierung ausgesetzt. Ebenso wie in Serbien leben sie in Mazedonien oft in abgeschiedenen Siedlungen, wo sie keinen oder nur beschränkten Zugang zu grundlegenden Diensten haben. Romakinder sind in Sonderschulen und in Sonderklassen deutlich überrepräsentiert, was sowohl auf ungeeignete Einstufungstests, als auch auf eine falsche Orientierung der Eltern zurückgeht, wie das Budapester European Roma Rights Centre kürzlich in einer Studie feststellte. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in einem 2010 veröffentlichten Bericht fest, dass 70 Prozent aller Roma in Mazedonien arbeitslos sind, womit ihre Arbeitslosigkeit deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt. ECRI fand auch, dass Roma mit Vorurteilen im Gesundheitssystem konfrontiert sind, was ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt.
Es ist demnach abfällig, wenn Asylanträge von Roma von vorneherein als unbegründet bewertet werden. Laut Handbuch des UN-Flüchtlingswerks von 1951 zu den Prozeduren und Kriterien zur Festlegung des Flüchtlingsstatus, das im Dezember 2011, neu aufgelegt wurde, kann Diskriminierung durchaus als Fluchtgrund gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzung darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.

Auf Druck von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, Schweden, Belgien und Luxemburg, haben Serbien und Mazedonien sowie die anderen Balkanstaaten, deren BürgerInnen kürzlich von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte entbunden wurden, in den vergangenen zwei Jahren umfassende Maßnahmen getroffen, um den angeblichen Missbrauch der Visumfreiheit und des Rechts auf Asyl zu beenden. Dazu gehört eine Verschärfung der Grenzkontrollen, in deren Folge Tausende von Menschen, zumeist Roma, aufgrund von zum Teil fadenscheinigen Argumenten und willkürlichen Begründungen an der Ausreise gehindert wurden. Abgeschobenen AsylbewerberInnen droht bei der Rückkehr eine Strafe und der Verlust ihres Passes, womit sie an einer erneuten Ausreise gehindert werden sollen. Roma werden in den Medien und im politischen Diskurs unterschiedslos als „lažni azilanti“, als „ScheinasylantInnen“ bezeichnet und für die drohende Aufhebung der Visumfreiheit verantwortlich gemacht. Rassistische Ressentiments gegen Roma erleben einen erneuten Auftrieb. Die Gewaltbereitschaft gegen sie nimmt zu.
Parallel dazu erleben wir in westlichen Ländern eine selektive Aushebelung des Rechts auf Asyl. Schnellverfahren, wie sie jüngst vom bayrischen Innenminister Joachim Herrmann ins Spiel gebracht wurden, bieten oftmals nicht die Gewähr für eine rigorose Überprüfung des Einzelfalls, wie sie die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreibt. Roma aus dem Balkan, die in der EU und der Schweiz Asyl beantragen, unterliegen ohnehin einem Generalverdacht, sogenannte WirtschaftsasylantInnen zu sein, der eine objektive Überprüfung ihres Antrags auf Asyl von vorneherein unmöglich macht. Bereits heute werden Anträge von Roma aus Serbien und Mazedonien vielfach vorgezogen, mit dem erklärten Ziel, Roma durch eine zügige Bearbeitung ihres Asylantrags, die in der Regel in der Ablehnung mündet, davon abzuhalten, überhaupt nach Deutschland ein zu reisen und dort Asyl zu beantragen.
In weniger als zwei Wochen wird Bundeskanzelerin Merkel in Berlin das zentrale Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma zur Zeit des Nationalsozialismus einweihen. Die Verfolgung und Ermordung von mehr als einer halben Million Sinti und Roma durch Nazideutschland sollte eine Erinnerung und eine Mahnung sein, wohin Rassismus und Vorurteile führen können. In Serbien wurden mehrere Zehntausende Roma und Juden im Rahmen von sogenannten Vergeltungsaktionen von Wehrmachtsoldaten erschossen. Abertausende starben in den Konzentrationslagern Banjica und Sajmište (Belgrad) und Crveni Krst (Niš).

Es ist demnach völlig gedächtnislos und realitätsfremd, wenn deutsche Politiker heute Schnellverfahren für AsylbewerberInnen aus dem Balkan oder eine Wiedereinführung der Visumpflicht fordern, mit dem ausschließlichen Ziel, Roma an der Einreise nach Deutschland hindern. Sie geben serbischen und mazedonischen PolitikerInnen, die ohnehin keinen Hehl aus ihrer Abneigung gegenüber Roma machen und Roma in Randgebiete abdrängen, wo sie erst recht keine Möglichkeit zum Überleben haben, einen Blankoschein, Roma weiter zu diskriminieren und in der Ausübung ihrer Grundrechte einzuschränken.
Wir fordern ein Ende der rassistischen Hetze gegen Roma! Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien dürfen nicht vom Recht auf Asyl ausgeschlossen werden. Sie haben ein Recht auf eine Einzelfallprüfung, innerhalb derer die rassistische Diskriminierung in ihren Heimatländern, in angemessener Weise zu berücksichtigen ist.
Wir fordern ein Ende einer restriktiven Ausländer- und Asylpolitik, die dazu geführt hat, dass tausende von Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien, die oftmals Opfer von Krieg und Verfolgung waren, nie eine Möglichkeit hatten, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Personen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, müssen ein Rückkehrrecht erhalten. Sie überhaupt als Fremde zu betrachten ist zynisch und eine Verkennung ihrer Rechte.


27.9.2012: Presseerklärung von Pro Asyl zum bundesweiten Tag des Flüchtlings

PRO ASYL warnt vor Stimmungsmache und fordert Aufnahme- und Integrationskonzept

Anlässlich des bundesweiten Tages des Flüchtlings fordert PRO ASYL ein Aufnahme- und Integrationskonzept für Flüchtlinge. In den letzten Jahren seien Aufnahmekapazitäten plan- und konzeptionslos abgebaut worden. Dies sei der Grund für die Unterbringungsprobleme von Flüchtlingen in einigen Regionen Deutschlands.

Niemand kann davon ausgehen, dass die Konflikte in Syrien, Irak, Iran und Afghanistan kurzfristig beendet sein werden. In den ersten acht Monaten dieses Jahres haben in Deutschland 33 284 Menschen Asyl beantragt, 5005 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (4781), Irak (3517), Serbien (2749), Syrien (2963) und Iran (2582).

PRO ASYL warnt vor einer „verbalen Aufrüstung“ gegen Flüchtlinge in einigen Städten Deutschlands. Worte wie „Ansturm“, „Notstand“, „Flüchtlingssturm“ schürten Bedrohungsängste in der Bevölkerung. Der Anstieg der Flüchtlingszahlen sei überschaubar. Es sei unsinnig, den Anstieg der Flüchtlingszahlen in Verbindung zu bringen mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, die Sozialleistungen für Asylbewerber auf Hartz-IV-Niveau anzugleichen.

„Keiner flieht wegen ein paar Euro mehr aus Syrien oder Afghanistan nach Deutschland“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Gründe für die Flucht seien Krieg, Unterdrückung und völlig unsichere Schutzperspektiven in den Nachbarstaaten.

PRO ASYL appellierte an den Bundesrat, bei den am morgigen Tag des Flüchtlings stattfindenden Sitzungen in die Zukunft weisende Lösungen zu erarbeiten. PRO ASYL fordert das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und unterstützt die Initiative verschiedener Bundesländer. Das AsylbLG grenze Menschen aus und verhindere Integration. Eine frühestmögliche Integration sei sowohl in ihrem als auch im Interesse der Bundesrepublik. „Integration muss am ersten Tag beginnen“, sagte Günter Burkhardt. „Ein Aufnahme- und Integrationskonzept muss erarbeitet werden.“

Dazu gehören auch der Zugang zu Deutschkursen, zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie eine Unterbringung in Wohnungen. Individuelle Kontakte zu den Menschen wecken Verständnis. Massenunterkünfte fördern Bedrohungsszenarien.Bundesweiter Tag des Flüchtlings

PRO ASYL warnt vor Stimmungsmache und fordert Aufnahme- und Integrationskonzept

Anlässlich des bundesweiten Tages des Flüchtlings fordert PRO ASYL ein Aufnahme- und Integrationskonzept für Flüchtlinge. In den letzten Jahren seien Aufnahmekapazitäten plan- und konzeptionslos abgebaut worden. Dies sei der Grund für die Unterbringungsprobleme von Flüchtlingen in einigen Regionen Deutschlands.

Niemand kann davon ausgehen, dass die Konflikte in Syrien, Irak, Iran und Afghanistan kurzfristig beendet sein werden. In den ersten acht Monaten dieses Jahres haben in Deutschland 33 284 Menschen Asyl beantragt, 5005 mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Hauptherkunftsländer waren Afghanistan (4781), Irak (3517), Serbien (2749), Syrien (2963) und Iran (2582).

PRO ASYL warnt vor einer „verbalen Aufrüstung“ gegen Flüchtlinge in einigen Städten Deutschlands. Worte wie „Ansturm“, „Notstand“, „Flüchtlingssturm“ schürten Bedrohungsängste in der Bevölkerung. Der Anstieg der Flüchtlingszahlen sei überschaubar. Es sei unsinnig, den Anstieg der Flüchtlingszahlen in Verbindung zu bringen mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, die Sozialleistungen für Asylbewerber auf Hartz-IV-Niveau anzugleichen.

„Keiner flieht wegen ein paar Euro mehr aus Syrien oder Afghanistan nach Deutschland“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Die Gründe für die Flucht seien Krieg, Unterdrückung und völlig unsichere Schutzperspektiven in den Nachbarstaaten.

PRO ASYL appellierte an den Bundesrat, bei den am morgigen Tag des Flüchtlings stattfindenden Sitzungen in die Zukunft weisende Lösungen zu erarbeiten. PRO ASYL fordert das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und unterstützt die Initiative verschiedener Bundesländer. Das AsylbLG grenze Menschen aus und verhindere Integration. Eine frühestmögliche Integration sei sowohl in ihrem als auch im Interesse der Bundesrepublik. „Integration muss am ersten Tag beginnen“, sagte Günter Burkhardt. „Ein Aufnahme- und Integrationskonzept muss erarbeitet werden.“

Dazu gehören auch der Zugang zu Deutschkursen, zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie eine Unterbringung in Wohnungen. Individuelle Kontakte zu den Menschen wecken Verständnis. Massenunterkünfte fördern Bedrohungsszenarien.


18.07.2012: Presseerklärung vom Sächsischen Flüchtlingsrat: AsylbLG verfassungswidrig

Schallende Ohrfeige für die Bundesregierung

Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig und muss abgeschafft werden

Mit seinem heutigen Urteil erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das seit 1993 gültige Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, „unverzüglich“ eine Neufassung des AsylbLG zu erarbeiten. Darüber hinaus setzt das BVerfG mit sofortiger Wirkung eine Übergangsregelung in Kraft, da „die fortdauernde Anwendung der verfassungswidrigen Normen […] angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen nicht hinnehmbar“ ist. Die Sozialleistungen werden demnach für alleinstehende Flüchtlinge auf 336 Euro monatlich erhöht, von denen 130 Euro in bar ausbezahlt werden müssen. Diese Entscheidung entspricht einer Erhöhung von etwa einem Drittel.

Das BVerfG begründet sein Urteil damit, dass „die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde […] migrationspolitisch nicht zu relativieren“ ist. Ali Moradi vom Sächsischen Flüchtlingsrat erklärt dazu: „Die Entscheidung des BVerfG ist eine schallende Ohrfeige für Ursula von der Leyen und alle Vorgängerregierungen der vergangenen 20 Jahre. Ihre Politik der menschenunwürdigen Behandlung von Flüchtlingen muss nun endlich ein Ende haben. Das AsylbLG ist nicht reformierbar und gehört abgeschafft!“

Zudem stellt das BVerfG fest, dass die Leistungen nicht unter „das physische und soziokulturelle Existenzminimum“ abgesenkt werden dürfen, „um Anreize für Wanderungsbewegungen […] zu vermeiden“.
„Wir fordern deshalb die Staatsregierung auf, nicht länger verfassungswidrig zu handeln.“

Auch sächsische Gesetzte für Flüchtlinge müssen neu überdacht werden. (SächsFlüAG = Artikel 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zuwanderungsgesetzes) vom 25. Juni 2007) Hier ist die Unterbringung in Flüchtlingslagern besonders zu kritisieren. Heime in abgelegenen ländlichen Regionen und hohen Platzkapazitäten sind immer noch im Trend der sächsischen Landesregierung zu finden. Eine kontinuierliche dezentrale Unterbringung ist noch immer nicht geregelt. Qualifizierte soziale Betreuung fehlt in vielen Asylunterkünften völlig. Wir fordern die sächsische Landesregierung auf hier eine menschenwürdige Behandlung und qualifizierte soziale Betreuung von Flüchtlingen in Gesetze einfließen zu lassen und diese dann auch menschenwürdig auszugestalten.

Das Urteil des BVerfG vom 18. Juli 2012 im Volltext:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-056.html


20.06.2012: Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL & Campact

Zur heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts erklären PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und Campact:

Das Asylbewerberleistungsgesetz ist erniedrigend und beschämend! - Ministerin von der Leyen hält an verfassungswidriger Rechtslage fest.

Heute werden vor dem Bundesverfassungsgericht zwei Vorlagen des Landesozialgerichtes Nordrhein-Westfalen vom Juli und November 2010 verhandelt. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit den Grundrechten vereinbar sind.

Spätestens seitdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Berechnungsgrundlage von Hartz-IV-Leistungen verfassungswidrig ist, steht in Frage, ob die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungskonform sind. Dennoch hält die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales an dem Sondergesetz für Flüchtlinge fest. „Es ist skandalös, dass Frau von der Leyen noch immer Tausenden Flüchtlingen das gesetzlich festgelegte Existenzminimum verweigert“, sagt Bernd Mesovic von PRO ASYL.

Die Leistungen nach dem AsylbLG liegen für Erwachsene um 40 Prozent niedriger als reguläre Sozialleistungen. Minderjährige Kinder stehen noch schlechter da. Am stärksten fällt die Kürzung bei sechsjährigen Kindern aus: Sie erhalten 47 Prozent weniger als gleichaltrige Kinder im Hartz-IV-Bezug. Ein sechsjähriges Kind bekommt im Hartz-IV-Bezug 251 Euro monatlich, ein gleichaltriges Flüchtlingskind muss mit 132 Euro auskommen. Das sind 4,40 Euro pro Tag für Nahrung, Kleidung, Hygiene, Bildung etc.

„Wenn hier lebenden Flüchtlingen nur 60 Prozent des verfassungsrechtlich garantierten Existenzminimums gewährt wird, ihnen das Arbeiten verboten wird, sie mit Sachleistungen und Minimalmedizin mangelhaft versorgt und in Sammellager eingewiesen werden, dann verletzt das die Menschenwürde“, sagt Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat.

Mit einer Kundgebung unter dem Motto „Das Asylbewerberleistungsgesetz ist beschämend und erniedrigend“ protestieren PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und Campact in Karlsruhe gegen die Politik der Bundesregierung. Bereits im November 2010 hat diese in der Antwort auf eine Bundestagsanfrage eingestanden, dass das Gesetz „nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zu Hartz IV entspricht und daher von der Bundesregierung überprüft wird. Noch immer liegt kein Ergebnis der angeblichen Überprüfung vor.

„Frau von der Leyen handelt nicht, obwohl unter dem verfassungswidrigen Asylbewerberleistungsgesetz Tausende Erwachsene und Kinder leiden. Es ist eine Schande, dass das Bundesverfassungsgericht einspringen muss, weil sich die Regierung weigert, sozial verantwortlich zu regieren“, erklärt Günter Metzges von Campact.

PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und Campact fordern, dass im Lichte der bevorstehenden Entscheidung aus Karlsruhe die Bundesregierung umgehend dafür sorgt, dass alle Menschen in diesem Land unter menschenwürdigen Bedingungen leben können und dass das diskriminierende Sondergesetz für Flüchtlinge abgeschafft wird.


              





18.06.2012: Gemeinsame Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL & Campact

Bundesverfassungsgericht prüft das Asylbewerberleistungsgesetz auf seine Verfassungswidrigkeit

Mündliche Verhandlung am 20.06.2012 − dem Internationalen Tag des Flüchtlings

Die Landesflüchtlingsräte, PRO ASYL und Campact fordern die sofortige Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes[1]

Seit Jahren protestieren Flüchtlinge gegen ihre Unterbringung in Sammellagern, die Versorgung mit Essenspaketen oder -gutscheinen und die medizinische Mangelversorgung, die aus dem im November 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) resultieren. Flüchtlinge, die diese Leistungen in bar ausbezahlt bekommen, erhalten Leistungen, die um 40 Prozent[2] unter Hartz-IV-Niveau liegen. Die Höhe der Leistungen wurde 1993 willkürlich festgesetzt und seitdem nie angehoben, obwohl die Preise mittlerweile um 35 Prozent gestiegen sind[3]. Nicht einmal die Euro-Umstellung ist in das AsylbLG eingegangen.

Nun steht das Asylbewerberleistungsgesetz auf dem Prüfstand. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kam zu dem Ergebnis, dass das AsylbLG verfassungswidrig ist und legte es dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Prüfung vor. Es bezog sich auf das BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen, nach dem die Höhe der staatlichen Sozialleistungen zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums transparent und nachvollziehbar ermittelt und bedarfsdeckend sein muss. Dies sei beim AsylbLG nicht der Fall. Geklagt hatten Flüchtlinge aus Nordrhein-Westfalen, die die Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Bargeld erhalten.

Noch gravierender sind die Einschränkungen des Existenzminimums etwa in Bayern oder Baden-Württemberg, wo die Flüchtlinge regelmäßig in Sammellager eingewiesen werden, minderwertige Kleidungs- und Essenspakete als "Sachleistung" erhalten und dazu einen "Barbetrag" gemäß AsylbLG von nur 40,90 Euro/Monat. Von diesem Barbetrag von 2,33 Euro am Tag muss der gesamte persönliche Bedarf an ÖPNV-Tickets, Telefon, Porto, Rechtsanwalt, Internet, Schreibmaterial, Bildung, Kultur, Freizeit usw. sowie alles Notwendige, was nicht in den Paketen ist, bezahlt werden.

Auch die Höhe des "Barbetrags" steht in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Für den entsprechenden Bedarf ist im ebenfalls unzureichenden Hartz-IV-Regelsatz[4] das Dreifache als Existenzminimum angesetzt.[5]

Dass das AsylbLG verfassungswidrig ist, hat die zuständige Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen bereits am 10. November 2010 in einer Antwort auf eine Bundestagsanfrage mitgeteilt. Das AsylbLG entspreche „nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ zu Hartz IV und werde daher von der Bundesregierung überprüft.[6] Doch seitdem ist nichts geschehen.

PRO ASYL, die Landesflüchtlingsräte und Campact fordern, dass in Deutschland lebende Flüchtlinge endlich menschenwürdig behandelt werden. Ein längst überfälliger Schritt dorthin könnte übermorgen am Weltflüchtlingstag eingeleitet werden.


     





Spendenaufruf!

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

die von euch, die unsere Arbeit gut kennen, wissen, dass wir bemüht sind jeden Cent unseres eh schon knappen Budgets direkt in die Flüchtlingsarbeit zu stecken.
Dies hat dazu geführt, dass unsere Bürotechnik über die Jahre ziemlich veraltet ist und wir uns zum Teil mit PCs aus den 90er Jahren herumschlagen. Das ist auf Dauer natürlich kein Zustand. Deswegen unsere Bitte an euch:

Habt ihr vielleicht funktionsfähige Laptops und Computer, die ihr nicht mehr braucht?
Wichtig wäre, dass die Geräte nicht allzu alt und W-Lan fähig sind.

Wer sich vorstellen könnte uns einen Laptop/Computer zu überlassen wendet sich bitte per Email: info@saechsischer-fluechtlingsrat.de oder Telefon 0371/903133 an uns.

Wir würden uns sehr freuen, wenn wir auf diesem Wege an ein/zwei brauchbare Computer kommen könnten.

Vielen Dank euch allen!


02.05.2012: PRO ASYL Presseerklärung: Abschiebungen in den Kosovo stoppen! 

Delegationsreise in den Kosovo zeigt: Abgeschobene Roma leben im Kosovo in existentieller Not und Perspektivlosigkeit 

Vertreter von Flüchtlingsorganisationen haben eine Delegation des niedersächsischen Landtags in den Kosovo begleitet und sich dort über die Lebensbedingungen von abgeschobenen Roma und anderen Minderheitenangehörigen informiert. 

“Den Abgeschobenen fehlt es oft am Allernötigsten, in vielen Fällen sind noch nicht mal zeitnahe Unterbringung und Ernährung gesichert”, so der Sozialwissenschaftler Dr. Stephan Dünnwald, der die Delegation für den Flüchtlingsrat Niedersachsen und PRO ASYL begleitete. “Die Hilfsprogramme für Abgeschobene existieren teils nur auf dem Papier, auch decken sie, wie das deutsche URA 2 Projekt, nur die ersten Monate ab.” PRO ASYL und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern daher den sofortigen Stopp aller Abschiebungen in den Kosovo.

Durch die Abschiebungen werden die Betroffenen aus ihrem bisherigen Lebensumfeld herausgerissenen und stehen im Kosovo in den meisten Fällen vor dem Nichts. Der Schock der Abschiebung lässt vor allem Familien in Angst und Apathie erstarren. Seit dem Abschluss des Rücknahmeübereinkommens mit dem Kosovo im Jahr 2010 wurden über 1000 Menschen aus Deutschland in den Kosovo abgeschoben. 
Kenan Emini vom Roma Center Göttingen e.V. und der Kampagne „alle bleiben!“, der die Delegation zur Vertretung der Interessen der Roma begleitete, erklärt: „Das Kosovo ist als armes und im Aufbau befindliches Land nicht in der Lage, die vielen Roma aus anderen EU-Staaten aufzunehmen“. Auch die Bevölkerung sei kaum bereit, Roma als gleichwertige Mitbürger zu akzeptieren. „Die kosovarische Regierung kümmert sich nicht um diese Menschen. Sie nimmt sie nur zurück, um von der EU eine Visaliberalisierung zu erhalten.“

Die Programme, die den Abgeschobenen die Reintegration ermöglichen sollen, scheitern an bürokratischen Hürden. Im Antragsverfahren für die Reintegrationshilfen gehen regelmäßig Anträge verloren. Selbst bei Bewilligung von Anträgen kommt es noch zu oft monatelangen Verzögerungen, bis die Hilfe tatsächlich erfolgt. „Man muss wissen, dass es bei diesen Anträgen um Lebensmittel, Brennholz und Mietkosten geht“, so Dünnwald. „Die strukturellen Defizite des Reintegrationsprogramms sind daher unmittelbar existenzgefährdend“. 

Die Recherchen von Dünnwald zeigen, dass zahlreiche Abgeschobene Symptome posttraumatischer Belastungsstörungen aufweisen. Von Programmen zur Verbesserung der psychischen Situation von Traumatisierten sind Rückkehrer aus Deutschland ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass eine erfolgreiche Traumabearbeitung einer gesicherten Existenz und der Abwesenheit angstverursachender Umstände bedarf – das ist nicht gegeben. Angehörige der sogenannten RAE-Minderheiten unterliegen weiterhin deutlicher Diskriminierung. Die Sicherheitswahrnehmung der Betroffenen ist geprägt von Berichten tätlicher Angriffe durch die albanische Bevölkerungsmehrheit und durch die Polizei. Ein großer Teil der Abgeschobenen flieht deshalb in Nachbarländer oder zurück in den Westen.
Auch die vor rund vier Monaten aus Niedersachsen abgeschobene Familie Meta will nicht bleiben. Sie sitzen in einer Mietwohnung in Gjakova, die noch zwei Monate vom deutschen Rückkehrprojekt URA 2 bezahlt wird: „Wir wollen weg von hier“, ist der verzweifelte Kommentar zu ihrer Situation im Kosovo.

PRO ASYL steht Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung:presse@proasyl.de



24.04.2012: PRO ASYL Presseerklärung: Abschiebungen nach Ungarn müssen sofort gestoppt werden

Ungarn: UNHCR-Bericht belegt eklatante Menschenrechtsverletzungen und systemische Mängel im ungarischen Asylsystem 

Asylsuchende werden in Ungarn rechtswidriger Inhaftierung, Misshandlungen in Haft und der Gefahr von Kettenabschiebungen ausgesetzt. Dies dokumentiert ein heute erschienener Bericht des UNHCR-Regionalbüros in Budapest. Der Bericht ist ein eindeutiger Beleg für systemische Mängel der Aufnahmebedingungen und des Asylverfahrens in Ungarn.

„Die Bundesregierung muss Abschiebungen nach Ungarn sofort stoppen“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2011 dürfen Asylsuchende aus EU-Staaten nicht in andere Mitgliedstaaten abgeschoben werden, wenn dort systemische Mängel im Asylsystem vorliegen, aus denen sich eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung ergeben kann.

Der UNHCR-Bericht weist nach, dass Asylsuchende in Ungarn regelmäßig unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt werden und bestätigt damit einen Bericht von PRO ASYL vom März 2012. Bisher wurden im Rahmen des europäischen Asylzuständigkeitssystems Flüchtlinge aus Deutschland nach Ungarn abgeschoben, wenn diese über Ungarn in die EU eingereist waren.

Das 28-Seitige Dokument des UNHCR belegt, dass Asylsuchende in Ungarn regelmäßig rechtswidrig inhaftiert werden. Im Dezember 2010 wurde die maximale Abschiebungshaftdauer von sechs auf zwölf Monate heraufgesetzt. Im Jahr 2011 mussten zwei Drittel aller Asylsuchenden ihr Schutzgesuch in Haft stellen. Effektive Rechtsmittel gegen die Verhängung von Abschiebungshaft werden den Inhaftierten verweigert. Der Bericht dokumentiert zudem Misshandlungen in den Haftanstalten, das Verabreichen von Beruhigungsmitteln und elende sozialen Aufnahmebedingungen für Schutzsuchende.

UNHCR zeigt zudem auf, dass Flüchtlingen in Ungarn kein Schutz vor Kettenabschiebungen in Drittstaaten gewährleistet wird. Asylsuchende, die aus anderen EU-Staaten nach der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn abgeschoben werden, laufen dort in besonderem Maße Gefahr, in Drittstaaten wie etwa Serbien abgeschoben zu werden, ohne dass ihr Asylgesuch je in einem EU-Staat geprüft wurde.

U nbegleitete Kinder und Jugendliche, die von anderen EU- Staaten überstellt werden, laufen in Ungarn Gefahr, nach Ankunft als „Erwachsene“ deklariert und inhaftiert zu werden.

Zum UNHCR-Bericht „Observations on the situation of asylum- seekers and refugees in Hungary, April 2012: http://www.unhcr.org/refworld/docid/4f9167db2.html



28.04.2012 : Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder und liebe Interessierte,

wir laden recht herzlich zu unserer Mitgliederversammlung nach Dresden ein. Sie findet am 28.04. und besteht aus zwei Teilen:

10:30-12:30 Fachveranstaltung: "Entwicklungen der Härtefallkommission in Sachsen"
                                                                      -
Referentin Johanna Stoll

13:30-16:00 Ordentliche Mitgliederversammlung mit Wahl des Vorstands

Natürlich ist es für Nicht-Mitglieder auch möglich nur an der Fachveranstaltung teilzunehmen!
Für Mitglieder des SFR besteht die Möglichkeit den jeweiligen noch ausstehenden Mitgliedsbeitrag vor Ort zu begleichen.
Vorschläge bzw. Bewerbungen für eine Kandidatur (Mitarbeit im Vorstand) sind dringend erwünscht und können unter 0371/903133 oder info@saechsischer-fluechtlingsrat.de mitgeteilt werden.

Wir freuen uns auf Ihr/Euer Kommen und bitten um Ihre/Eure Anmeldung bis spätestens 20.04.2012 per Mail/ Fax oder Post.


Veranstaltungshinweis: Erste Integrationsmesse in Chemnitz!



In Chemnitz findet am 18.04.2012 zum ersten Mal eine Integrationsmesse statt! Von 10:00 bis 16:00 informieren verschiedene Anbieter im Tietz über:

- Ausbildung und Abeitsmarkt in Chemnitz
- Wiedereinstieg in das Berufsleben
- Formalitäten eines Bewerbungsverfahrens
- Praktika, Existenzgründung, Freiberuflichkeit
- Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse und vieles mehr!

Sprachmittler und Kinderbetreuung werden von dem Veranstalter organisiert.  
Infomaterial in verschiedenen Sprachen gibt es bei uns im Büro in Chemnitz. Einfach vorbeikommen und nachfragen!

Genaue Adresse:
DAStietz/Foyer
Moritzstr.20
09111 Chemnitz


Save me - Fachtag - Und dann?!

Mit dem Fachtag am 10. Dezember 2011, dem Tag der Menschenrechte, wurde der offizielle Grundstein für die Chemnitzer Kampagne gelegt. Auch in Chemnitz engagieren sich, wie in 56 anderen deutschen Städten, verschiedene Flüchtlingsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Parteien und Einzelpersonen unter der Fahne, der von PRO ASYL initiierten, Save me - Kampagne für den Flüchtlingsschutz. Konkret wird gefordert, dass Deutschland jedes Jahr ein Kontingent an Flüchtingen aus den Erstzufluchtstaaten im Rahmen des Resettlement-Programmes des UNHCR aufnimmt.

Dieser Forderung wurde sich seitens der Bundesregierung bei der Innenministerkonferenz in Wiesbaden im Dezember 2011 bereits angenähert. Für die nächsten drei Jahre wurde die Aufnahme von jährlich 300 Flüchtlingen zugesichert. Weltweit sind derzeit über 43 Mio. Menschen auf der Flucht, angesichts dieser Zahl sind 900 Flüchtlinge, die in Deutschland aufgenommen werden sollen leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber dennoch ein guter Anfang - jedoch hoffentlich nicht das Ende, denn Deutschland hat das Potential unbefristet und mehr Flüchtlinge aufzunehmen!

Die Arbeit der Save me - Kampagne Chemnitz lässt sich vorerst in drei Bereiche einteilen: Zunächst wollen die Mitglieder Informationen zum Thema bereitstellen und Aufklärungsarbeit leisten, weiterhin soll ein Patenprogramm auf die Beine gestellt werden, das den Flüchtlingen die Integration in Chemnitz erleichtert und zu guter Letzt gemeinsam mit vielen Chemnitzer Einwohnerinnen und Einwohnern eine Forderung bis in den Stadtrat zu tragen: auch Chemnitz soll jedes Jahr ein vom Stadtrat festgelegtes Kontingent von Flüchtlingen, die vom UNHCR anerkannt sind, aufnehmen und ihnen ein neues Zuhause in der Stadt anbieten. Bereits in 45 Städten, unter anderem in Dresden, wurde dieser Forderung durch einen Ratsbeschluss nachgegeben.

Nähere Informationen über die bundesweite Save me - Kampagne finden Sie hier: www.save-me-kampagne.de      

Aktuelle Informationen über den Verlauf der lokalen Kampagne, sowie Kontaktinformationen und Teilnahme-/ Unterstützugsmöglichkeiten in Chemnitz:  www.save-me-chemnitz.de , Dresden: www.save-me-dresden.de und Leipzig: www.save-me-leipzig.de


Zum Nachlesen: Der Erlass des Bundesministeriums des Innern


10.03.2012 : Rechtsanwältetreffen in Dresden

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Kollegen,

nach längerer Pause möchten wir Sie recht herzlich zu unserem nächsten Vernetzungstreffen von Rechtsanwälten und Beratungsstellen einladen.

Folgende Thematik soll uns hierbei als Einstieg dienen: „Bleiberechtsregelungen, insbesondere § 25a“

Referieren wird die Rechtsanwältin Frau Gundula Brunner. Im Anschluss daran wird ein Rundgespräch eröffnet, das Gelegenheit zur einer ausführlichen Diskussion und einem Erfahrungsaustausch über aktuelle Frage- und Problemstellungen bieten soll.

Die Veranstaltung findet am Samstag, den 10.03.2012 von 10.30 bis ca. 15.00 Uhrin den Räumlichkeiten des Ausländerrats, Heinrich-Zille-Straße 6 in Dresden statt.

Wir freuen uns Sie/Euch am 10.03.2012 in Dresden begrüßen zu können und bitten im Falle einer Teilnahme um eine kurze Bestätigung (via Email: info@saechsischer-fluechtlingsrat.de oder Fax: 0371/3552105) bis zum 05.03.2012. Wenn spezifische Themenwünschen vorhanden sind, bitten wir diese anzugeben.


10.12.2011: Save-me Fachtag

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Freundinnen und Freunde,
 
Wir, die Initiativgruppe Save Me Chemnitz, möchten Sie/Euch sehr herzlich zum Fachtag "Save Me - Flüchtlinge retten" einladen. Wir würden uns freuen, wenn wir Sie/Euch am  10. Dezember 2011,  zum Tag der Menschenrechte, im  Weltecho Chemnitz begrüßen können. Der Fachtag beginnt  10.00 Uhr  mit dem Theaterstück "Wege nach Chemnitz" vom Armen Theater in Zusammenarbeit mit jungen Flüchtlingen.

Anschließend wird es zwei Inputreferate geben, die sich inhaltlich mit den Themen Resettlement und der Idee der Save Me Kampagne beschäftigen. Dazu dürfen wir Norbert Trosien vom UNHCR sowie die Gruppe Save Me Leipzig begrüßen.
 
 Mit den besten Grüßen, 
 
Initiativgruppe Save Me Chemnitz



07.-10.11.2011: 9. Bundesweite JOG-Konferenz

Vom 07. bis zum 09. Dezember 2011 findet die Innenministerkonferenz (IMK) in Wiesbaden statt - dabei geht es für Flüchtlinge ums Ganze: Die Minister entscheiden wer bleiben darf und wer abgeschoben wird. Darum findet parallel zur IMK ein Protest - und Kulturprogramm der Jugendlichen Ohne Grenzen (JOG) und ihrer Bündnispartner statt. Geduldete Jugendliche sagen: 

"Wir sind gekommen, um nicht nur zu bleiben, sondern auch mitzugestalten!"

Am 07.12. findet die Demonstration „I ♥ Bleiberecht für ALLE!“ statt – mehrere tausend Menschen werden erwartet. Am 08.12. wird bei einer Gala der Abschiebeminister des Jahres 2011 gewählt, der Initiativenpreis 2011 verliehen und das Theaterstück „Die im Dunkeln“ (Theater Peripherie) aufgeführt. Mit dem Theaterstück „SOS for Human Rights“(GRIPS Theater) wird am 09.12. auf das Sterben von Flüchtlingen im Mittelmeer aufmerksam gemacht. Zudem führt JOG vom 07. bis 10.12. eine Jugendliche Ohne Grenzen Konferenz parallel zur IMK durch.

JOG Konferenz Wiesbaden Anmeldeformular 
JOG Wiesbaden Konferenz Einladung & Programm

Interessenten werden gebeten sich telefonisch oder per e-mail beim Sächsischen Flüchtlingsrat zu melden, damit eine Vernetzung mit den bereits bekannten Teilnehmern stattfinden kann. Auch freuen wir uns immer, neue Mitglieder bei den JOG Chemnitz willkommen heißen zu können.


09.09.2011: Seminar Flucht! Therapie und Beratung von Flüchtlingen

Vor einiger Zeit haben wir eine Befragung zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen und Folteropfern in Sachsen durchgeführt. Nach Auswertung dieser Befragung möchten wir das gezeigte Interesse gerne aufgreifen und zu oben genanntem Seminar herzlich einladen, das wir in Kooperation mit Caktus e.V. in Leipzig und dem Ökumenischen Informationszentrum e.V. in Dresden gestalten.

Ziel der Veranstaltung ist es einerseits, Hintergrundwissen über den Ablauf des Asylverfahrens sowie die Lebensbedingungen von Flüchtlingen im Kontext der rechtlichen Gegebenheiten zu vermitteln. Andererseits wird Dipl. Psych. Corinna Klinger aus ihrer Arbeit in der psychologischen und sozialen Beratungsstelle für Flüchtlinge bei Caktus e.V. berichten und auf die Besonderheiten transkultureller psychologischer Beratung näher eingehen. Das Seminar soll Erfahrungsaustausch und Arbeitshilfe für die Praxis bieten und erfordert keine speziellen Vorkenntnisse. Es soll insbesondere Mediziner und Therapeuten dazu motivieren, Flüchtlinge als Patienten aufzunehmen.

Die Veranstaltung findet am 09.09.2011 von 10:00 bis 16:00 im Ökumenischen Informationszentrum e.V. Dresden, Kreuzstr. 7 statt. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben, Spenden sind jedoch willkommen.

Bitte füllen Sie bei Interesse den anliegenden Anmeldebogen aus und leiten diesen per Email, Fax oder Post bis zum 02.09.2011 an uns zurück. Wir würden uns freuen, Sie in Dresden begrüßen zu dürfen.

Programm und Anmeldung



20.06.2011: Filmvorführung "Green Wave" mit anschließender Diskussion

Anlässlich des Weltflüchtlingstags präsentiert der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. mit Unterstützung des Lokalen Aktionsplan für Demokratie und Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz den neuen Film des Regisseurs von „Lost Children“ und „Salami Aleikum“.
In „Green Wave“ dokumentiert Ali Samadi Ahadi, welcher selbst im Iran geboren wurde, sehr engagiert und persönlich die dramatischen Ereignisse vor und nach der Präsidentschaftswahl 2009 im Iran.
Wie eine unaufhaltsame Welle breitete sich im Sommer 2009 der Wunsch nach mehr Freiheit im Iran aus. Es entstand eine Protestbewegung, bei der die Farbe Grün zum Symbol des möglichen Wandels wurde. Doch die friedliche Revolution scheiterte am Wahltag und das Regime unter Ahmadinedschad ging mit kaum vorstellbarer Gewalt gegen die Demonstranten vor.
Eingerahmt von animierten ‚Spielszenen‘, die das Geschehen aus der Perspektive zweier Studenten nachfühlbar machen, zeigt der Film echte Bilder der Revolution, aufgenommen mit Digitalkameras oder Handys, von Wahlversammlungen und Demonstrationen, und schließlich die brutalen Aktionen der Milizen.
Ali Samadi Ahadis stilistisch innovativer und berührender Film ist ein Plädoyer für die Demokratie und Zivilcourage und ein Denkmal für all jene, die an mehr Freiheit im Iran glaubten und dafür ihr Leben ließen. Ein Film der Mut macht, sich zu engagieren, sich zu beteiligen, etwas zu bewegen und zu verändern – nicht nur im Iran.

Alle Interessierten sind hiermit herzlich eingeladen mit uns diesen berührenden Film zu schauen und anschließend über die Situation im Iran zu diskutieren!

Ort: Im Weltecho, Annaberger Straße 24, Chemnitz (http://www.weltecho.eu)
Zeit: Am 20.06.2011, Einlass: 19.30 Uhr und Beginn: 20.00 Uhr
Eintritt: 4 Euro