Weibliche
Genitalbeschneidung (FGM/C)

Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C) ist ein gravierender Eingriff in die körperliche Integrität und hat lebenslange Folgen. Diese spezifische Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Mädchen und Frauen stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar, insbesondere des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie sexuelle Selbstbestimmung. FIM unterstützt von Beschneidung Betroffene im interdisziplinären Netzwerk und setzt sich mit Bildungsarbeit und Advocacy für eine Verbesserung der Versorgungslage und den Schutz gefährdeter Mädchen und Frauen ein.

Unsere Themen - Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)

Was ist FGM/C?

Weibliche Genitalbeschneidung umfasst nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Eingriffe, bei denen die äußeren weiblichen Genitalien aus nicht-medizinischen Gründen teilweise oder vollständig entfernt oder anderweitig verletzt werden.

Formen

Es bestehen je nach Tradition verschiedene Formen der Beschneidung, die sich in Art und Umfang unterscheiden: von der Amputation der Klitorisspitze und/oder der Klitorisvorhaut über die Abtrennung der inneren Labien bis hin zur Entfernung auch der äußeren Labien und der Vernähung der entstandenen Wunde, sodass nur eine sehr kleine Vaginalöffnung bleibt (Infibulation). In manchen Traditionen kommt es vor einer Heirat zu einer Zweitbeschneidung der Frau. Frauen, die von Infibulation betroffen sind, erleben häufig im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes eine erneute Körperverletzung durch Öffnung bzw. erneute Verschließung der Vagina nach der Geburt (Refibulation).

Zum Begriff: Genitalverstümmelung oder Genitalbeschneidung?

FGM/C ist im Umgang mit Prävalenzgesellschaften und Betroffenen ein überaus sensibles Thema – es ist daher ratsam, die verwendeten Begrifflichkeiten zu reflektieren: Weibliche Genitalverstümmelung (Female Genitale Mutilation) benennt zwar die Schwere der Menschenrechtsverletzung. In der Arbeit mit betroffenen Frauen sollte allerdings der Begriff der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genitale Cutting) verwendet werden: Die meisten Frauen fühlen sich nicht verstümmelt und wollen auch nicht als verstümmelt wahrgenommen werden. Betroffene fühlen sich durch diese Fremdzuschreibung verletzt und stigmatisiert.

  • Unsere Themen - Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)

Hintergrund und Fakten

Unsere Themen - Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)

FGM/C kommt weltweit und unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit vor: von Lateinamerika bis Süd-Ost-Asien mit einem geografischen Schwerpunkt in Afrika, wo in 28 von insgesamt 54 Staaten FGM/C praktiziert wird.
Allerdings gibt es innerhalb der Länder mit FGM/C-Praxis teils große Unterschiede in Bezug auf die regionalen Prävalenzzahlen (Betroffene in Prozent pro Region), sodass die Praxis weniger an Landesgrenzen als an der ethnischen Zugehörigkeit festzumachen ist.
Zwar haben die meisten Staaten, in denen FGM/C verbreitet ist, die Praxis durch nationale Gesetze unter Strafe gestellt. Doch die Tradition hält sich durch die wirkmächtigen sozio-kulturellen Hintergründe hartnäckig. Und die Globalisierung betrifft auch FGM/C: Migrations- und Fluchtbewegungen haben die Exil-Communities aus den Prävalenzregionen – und damit die Zahl der Betroffenen oder Gefährdeten – anwachsen lassen, sodass auch in Europa Handlungsbedarf besteht.

Zahlen

Mehr als 230 Millionen Frauen weltweit sind nach Schätzungen von UNICEF von weiblicher Genitalbeschneidung betroffen. Zudem sind schätzungsweise jährlich mehr als drei Millionen Mädchen davon bedroht, beschnitten zu werden.
Für Deutschland geht eine Studie des Netzwerkes INTEGRA (Stand 2017) von rund 48.000 betroffenen Frauen und zwischen ca. 1500 und 5700 bedrohten Mädchen aus. Eine Untersuchung des Bundesfamilienministeriums von Mai 2020 verzeichnet einen starken Anstieg der Zahlen: Betroffen seien in Deutschland annähernd 67.000 Frauen, die Zahl der bedrohten Mädchen liege zwischen etwa 2.800 und knapp 15.000.

Unsere Themen - Weibliche Genitalbeschneidung (FGM/C)

Rechtslage

Die globale Ächtung dieser schweren Menschenrechtsverletzung findet sich inzwischen in zahlreichen internationalen Konventionen wieder, unter anderem:

Die Vereinten Nationen definierten die weltweite Abschaffung von FGM/C bis 2030 als eines der Ziele für nachhaltige Entwicklung. In Deutschland wurde 2013 mit dem § 226a StGB die „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Er stellt sowohl die Durchführung, den Versuch als auch die Beihilfe unter Strafe.

FGM/C im Asylverfahren

Als schwere Menschenrechtsverletzung ist FGM/C eine Form geschlechtsspezifischer Verfolgung und somit u. a. ein Grund für Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention (§ 3 AsylG). Dies gilt insbesondere für Mädchen oder Frauen, die vor einer drohenden Genitalbeschneidung fliehen. Aber auch bereits betroffene Frauen können FGM/C unter Umständen als Asylgrund geltend machen, wenn ihnen nach einer Entbindung eine erneute Beschneidung oder nach der Rekonstruktion des Genitals soziale Ächtung und unter Umständen auch eine erneute Beschneidung droht.

Zudem gelten betroffene Frauen aufgrund der erlittenen Menschenrechtsverletzung nach der Aufnahme-Richtlinie der EU als besonders schutzbedürftig. Damit stehen ihnen besondere Rechte zu ihrem Schutz und ihrer Unterstützung sowie besondere Verfahrensrechte im Asylverfahren zu.

In der Praxis gilt:

  • Die Vortragslast liegt bei der Antragstellerin, d.h. die Frau muss von der erlittenen oder drohenden Genitalbeschneidung berichten.
  • Es besteht ein Anspruch auf besonders geschulte Asylanhörer*innen und, soweit möglich, weibliche Dolmetscherinnen.
  • Inländische Fluchtalternativen im Herkunftsland müssen ausgeschlossen sein.
  • Ein medizinisches Gutachten zur FGM/C oder Rekonstruktion sollte vorgelegt werden.
  • Die erlittene Gewalterfahrung und psychosomatische Symptome durch eine Traumatisierung sollten mit einem entsprechenden Fachgutachten belegt werden.

Zur Vorbereitung auf die Asylanhörung oder die asylrechtskundige Beratung zum Verfahren sollten immer eine Fachberatungsstelle und/oder Fachanwält*innen eingebunden werden.

Die Lage der Betroffenen

In den Communities, in denen FGM/C praktiziert wird, ist die Beschneidung die Voraussetzung für soziale Anerkennung der Frau. Für Mütter ist es innerhalb dieses Wertesystems ein Akt der Fürsorge, ihre Töchter beschneiden zu lassen. Sich dieser Praxis zu entziehen, die Tochter nicht beschneiden zu lassen oder selbst wegen FGM/C Hilfe zu suchen, birgt immer die Gefahr der Stigmatisierung. Auch betrachten viele die Folgen – heftige Schmerzen während der Menstruation, schwere Infektionen oder lebensgefährliche Geburtskomplikationen – als normalen Teil der weiblichen Lebensrealität und bringen sie nicht mit der Beschneidung in Verbindung. Oft sind beschnittene Frauen auch durch weitere Verletzungen ihrer Rechte, wie etwa Kinderehe oder Zwangsverheiratung, sehr belastet. In die Beratung bei FIM kommen betroffene Frauen häufig zunächst wegen anderer Themen, wie etwa aufenthaltsrechtlichen Fragen und Asylfragen, Unterstützungsbedarf bei behördlichen Angelegenheiten, Kindererziehung oder allgemeinen Gesundheitsthemen.

Bedarfe

Erste Voraussetzung dafür, dass Betroffene ihre Situation thematisieren, ist ein vertrauenswürdiges Umfeld und ein Gegenüber, das ihnen auf Augenhöhe begegnet, die Herkunftskultur kennt und für die individuelle Bedeutung des soziokulturellen Kontextes sensibilisiert ist. In einem solchen Rahmen können sich Frauen über die Folgen der Beschneidung und die Möglichkeiten zur Behandlung informieren. Gerade im Fall von Kindeswohlgefährdung, wenn es um die Begleitung der Familie und die Sicherstellung des Schutzes des betroffenen Mädchens geht, ist ein tragfähiges Vertrauensverhältnis sehr wichtig. Wenn die (drohende) Beschneidung im Rahmen des Asylverfahrens zum Thema wird, brauchen Betroffene dringend erfahrene Begleitung und Unterstützung, denn der Nachweis der Beschneidung beziehungsweise der drohenden Gefahr erfordert umfassende gynäkologische und asylrechtliche Kompetenzen. Nicht zuletzt ist oft auch psychosoziale Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit ihren Handlungsmöglichkeiten und der Bewältigung des Erlebten nötig, um mit den gesundheitlichen Folgen der Beschneidung und eventuellem Druck durch das Umfeld zurecht zu kommen.

Prävention, Beratung und Unterstützung

Unser Ansatz: kultursensibel, aber mit klarer Haltung

Zentrales Anliegen ist es, mittels kultursensibler Aufklärungsarbeit das Thema FGM/C zu enttabuisieren, betroffene Frauen zu unterstützen und (potentiell) bedrohte Mädchen vor einer Beschneidung zu schützen. Konkret gefährdet sind Mädchen insbesondere bei einer Reise ins Herkunftsland der Eltern. Bei FIM finden betroffene Frauen kultursensible Beratung und psychosoziale Unterstützung – hierzu haben wir seit 2010 einen eigenen kultursensiblen und proaktiven Beratungsansatz entwickelt.

Beitrag in der FAZ vom 1.9.2023 / Artikel als PDF

Medizinische und psychologische Betreuung

Bei Bedarf kooperiert FIM mit einem interdisziplinären Hilfsnetzwerk von Ärzten*innen und Therapeuten*innen, um eine gute medizinische und psychologische Betreuung betroffener Mädchen und Frauen zu ermöglichen. FIM arbeitet mit speziell zu FGM/C qualifizierten Mediziner*innen zusammen und kann die medizinische Versorgung bis hin zu Rekonstruktions-Operationen begleiten.

Durch die ehrenamtliche Unterstützung von zwei erfahrenen Ärztinnen können wir niedrigschwellig Untersuchungen und Gespräche für unsere Klientinnen in unseren Räumen anbieten.

Ein Interview mit Dr. med. Stefanie Adili, die uns seit 2020 ehrenamtlich unterstützt, lesen Sie hier.

Chirurgische Behandlung in Hessen

2023 haben wir viel bewegt. Gemeinsam mit unseren engagierten ärztlichen Kooperationspartner*innen bauen wir ein einmaliges Angebot zur chirurgischen Behandlung in Hessen auf.

Nähere Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an fgm_c@fim-beratungszentrum.de

Prävention, Bildungsarbeit, kollegiale Beratung

FIM setzt sich sowohl in der Einzelfallberatung als auch in Informations- und Diskussionsveranstaltungen in und mit Migrant*innencommunities gegen FGM/C ein. Außerdem bieten wir:

Öffentlichkeitsarbeit, Advocacy und Vernetzung

Advocacy und Vernetzung

Wir arbeiten vernetzt und sind im kontinuierlichen fachlichen Austausch mit anderen Fachorganisationen zum Thema FGM/C. Dort bringen wir unsere Erfahrungen aus unserer Beratungsarbeit ein und engagieren uns für nachhaltige Verbesserungen für die Belange unserer Klientinnen.
FIM ist Mitglied des bundesweiten Netzwerks gegen Genitalverstümmelung – INTEGRA. Darüber hinaus ist FIM Mitglied des sozio-kulturellen Beirats des pro familia Projekts „Hessen – engagiert gegen FGM!“

Vertiefende Informationen

Unser Fach-Dossier vermittelt Hintergrundinformationen zum Thema, stellt die Notwendigkeit eines kultursensiblen Umgangs mit (potentiell) Betroffenen heraus und bietet nicht zuletzt wichtige Informationen für Fachkräfte, um ihre Handlungssicherheit im Umgang mit (potentiell) Betroffenen zu stärken.