Trotz epileptischem Anfall: Androhung von Familientrennung während Abschiebung in Königstein

Beim Polizeieinsatz während einer Abschiebung in die Russische Föderation kam es in Sachsen am Abend des 20.12.2021 zum Einsatz des Notarztes und fast zu einer Familientrennung. Nur die Überbuchung des Fluges führte am Ende dazu, dass die Familie aktuell wieder gemeinsam zu Hause in Königstein ist. Insgesamt wurden 60 Personen von Berlin in die Russische Föderation abgeschoben, darunter zehn Personen aus Sachsen.

In der Planung der Behörden wären von der Abschiebung am 21.12.2021 noch mehr  Menschen aus Sachsen betroffen gewesen. In Königstein kam es während des polizeilichen Zugriffs auf die sechsköpfigen Familie U. zu dramatischen Szenen. Die Familie lebt seit 2015 in Deutschland, die beiden kleinen Kinder gehen in die Kita und sind hier geboren, die anderen beiden besuchen die Grundschule. Zunächst schrien die schockierten Kinder, die die  Situation offensichtlich weder einordnen noch verarbeiten konnten, dann erlitt die unter Epilepsie leidende Mutter einen Anfall.

Androhung von Familientrennung nach epileptischem Anfall

Als der Notarzt eintrifft und eine Behandlung im Krankenhaus empfiehlt, soll eine Familientrennung durch die Polizei angedroht worden sein. Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat dazu: „Nur unter dieser Androhung willigte Frau U. ein, dass die Abschiebung mit allen Anwesenden fortgesetzt wird. Womit Frau U. einem erheblichen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt wurde. Doch nach der Ankunft am Flughafen in Berlin, stellen die Behörden fest, dass der Charterflug bereits voll ist und die Familie deswegen wieder nach Königstein gefahren werden muss. Der komplette Vorgang war also nicht nur unmenschlich, sondern auch sinnlos.“

Konstante Verrohung in der Abschiebepraxis

Für Schmidtke wird die Verrohung der sächsischen Abschiebepraxis erneut deutlich: „Schreiende Kinder und ein epileptischer Anfall eines Elternteils hätten zum Überdenken des Vorgehens führen müssen. Tatsächlich hielten weder die Gefährdung von Kindeswohl noch die Erkrankung der Mutter die Polizist*innen davon ab, eine Familientrennung anzudrohen. Damit reiht sich das Vorgehen in die Liste an brutalen Abschiebungen der vergangenen Monate ein und macht uns fassungslos.“

Bereits am 23. November wurde durch eine Abschiebung in die Russische Föderation ein Familienvater von seiner kranken, hochschwangeren Frau und den beiden Kindern getrennt – sie blieben allein in Kamenz zurück. Nun traf es die benachbarte Familie im gleichen Haus: die sechsköpfige Familie wurde am 21. Dezember abgeschoben, obwohl sich diese bereits zehn Jahre im Bundesgebiet aufhielt. Schmidtke dazu: „Immer wieder ignorieren Behörden bei Abschiebungen bereits erfolgte Integrationsleistungen und verkennen, dass Kinder, die hier geboren und sozialisiert worden, keinerlei Perspektive im Herkunftsland der Eltern besitzen.“

Kontakt:
Dave Schmidtke
– Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. –
Dammweg 5, Dresden
Mobil: 0176 427 286 23
E-Mail: schmidtke@sfrev.de

 

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