PM: Stadt Dresden vermeidet die Schuldenfalle Arbeit

Arbeitende Geflüchtete dürfen mit niedrigeren Unterbringungsgebühren rechnen Der Ausschuss Soziales und Wohnen der Stadt Dresden empfiehlt, dass die Unterbringungssatzung geändert wird. Die Kosten der Unterbringungen sollen gesenkt werden. Ursprünglich war eine Erhöhung auf bis zu 600 Euro vorgesehen. Für die zentrale Unterbringung sollen nach wie vor Gebühren erhoben werden. Der Stadtrat wird darüber am 14. Dezember entscheiden.

PM: Dresden – Exorbitante Mieten zu Lasten Geflüchteter

Stadtrat könnte Nutzungsgebühr für Wohnen in städtischen Unterbringungen erhöhen Wenn geflüchtete Menschen im Asylverfahren bereits arbeiten oder auch in der Duldung beruflich tätig sind, dann kann ihre Tätigkeit künftig zur Schuldenfalle werden – immer dann, wenn sie das Pech haben, durch die Stadt untergebracht zu werden. 600 Euro Nutzungsgebühr für Wohnungen mit Mehrbettzimmern oder Gemeinschaftsunterkünften sind dann fällig. Der Ausschuss für Soziales und Wohnen berät heute erstmalig darüber. Dabei ist gerade die Gemeinschaftsunterkunft eine teure Unterbringung. Die Mehrkosten sollen nun auf die Geflüchteten abgewälzt werden.

PM: Bildung Ü-18: Der Erkenntnis folgt kein Handeln

Nach wie vor liegt kein Konzept für die Erwachsenenbildung Geflüchteter vor Erneut werden Staatskanzlei und Staatsministerium für Soziales aufgefordert, ein Bildungsprogramm für erwachsene Geflüchtete auszuarbeiten. Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat einen entsprechenden, offenen Brief erhalten. Bis Oktober 2017 sollte das Konzept vorliegen. Bisher ist aber nicht viel mehr geschehen als dass bekannt wurde, dass das Staatsministerium für Soziales die Federführung übernommen hat. Bedauerlich ist, dass trotz anderslautender Versprechen des Ministerpräsidenten die Expertise verschiedener Institutionen und Akteure aus der Zivilgesellschaft nicht eingebunden wird. Verbände und Gewerkschaften wie der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen, die GEW Sachsen, Diakonie Sachsen und andere hatten sich gemeinsam mit

PM: Bürokratie gegen Arbeit – der Kampf um die Ausbildungsduldung

Anträge auf Ausbildungsduldungen werden häufig wegen nichtiger Gründe abgelehnt Leipzig ist kein Einzelfall. In Sachsen verbauen Ausländerbehörden Geflüchteten häufig mit hanebüchenen Begründungen den Weg zur Ausbildung oder lassen bereits begonnene Ausbildungen abbrechen. Den Erwartungen der Wirtschaft werden sächsische Ausländerbehörden so nicht gerecht, humanitären Maßstäben und Integrationsbemühungen gleich gar nicht. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung wäre ein Schritt in die richtige Richtung.

PM des SFR e.V.: Ausbildungsreife für Geflüchtete – Land in Sicht?

Bildungsprogramm für erwachsene Geflüchtete noch in der Warteschleife Das neue Ausbildungsjahr hat begonnen. Doch etwa 4.000 geflüchtete Menschen werden immer noch nicht in Ausbildung sein. Sie kamen neu in Sachsen an, haben aber ohne Schulabschluss nur geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. hat mit einer Vielzahl weiterer Verbände und Vereine bereits im März diesen Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass diese Menschen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben werden. Inzwischen ist klar, dass das Staatsministerium für Soziales das Programm umsetzen wird. Doch bisher ist – trotz einhelliger Willensbekundigungen der involvierten Ministerien – wenig geschehen.

Positionspapier: „Aufenthaltserlaubnis statt Ausbildungsduldung – Lernen aus den Hürden der Praxis“

Die unterzeichnenden vierzehn Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl setzen sich für eine effektive Arbeitsmarktintegration von nach Deutschland geflohenen Menschen ein, und setzen dies in verschiedener Weise um. Ziel ist es, Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis mit Zugang zum Arbeitsmarkt, aber unabhängig von ihrem Herkunftsland bei der Integration in Arbeit, Ausbildung oder bei der Erlangung eines Schulabschlusses zu unterstützen. Die Identifizierung von strukturellen Problemen und Maßnahmen zur Strukturverbesserung gehören zu unserem Aufgabenprofil, um die Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe zu erreichen und Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.