"Ankerzentrum" Dresden mit Verwaltungsgebäude im Vordergrund

PM: Kinder mehr als sechs Monate im Lager – CDU hintergeht Koalitionspartner

Als das Flüchtlingsaufnahmegesetz im Herbst letzten Jahres überarbeitet wurde, da betonte die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration immer wieder, dass Kinder und Jugendliche keine zwei Jahre in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden leben müssen. Genau das sah die Reform auch vor: Menschen mit einer unterstellten „Bleibeperspektive“ von bis zu 20 Prozent sollen bis zu 24 Monate anstatt maximal sechs Monate dort bleiben. Ausgenommen sind Minderjährige mit ihren Eltern, sie sollten innerhalb von sechs Monaten auf die Kommunen verteilt werden. Die Staatsministerien für Kultus und Inneres planen derzeit, diese Pläne entgegen der bisherigen Pläne zu umgehen und die Staatsministerin zu hintergehen.