PM: Juristische Expertise bestätigt: Innenministerium brach im Oktober das Recht

Der Unterstützer*innenkreis der im Oktober 2017 abgeschobenen Familie Kajtazi/ Krasniqi wie der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. haben sich juristische Expertise eingeholt: der Widerruf der Aufenthaltserlaubnisse war rechtswidrig. Dementsprechen hätte die Abschiebung so niemals vollzogen werden dürfen. Die Forderung der Unterstützer*innen ist klar: die Familie muss aus dem Ausland zurückgeholt werden. Briefe wie Stellungnahme gingen an die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, das Innenministerium sowie den Petitionsausschuss im Landtag.

PM: Innenministerium kriminalisiert Zuwanderer*innen mit absurdem Logikfehler

„In Sachsen lebten im Jahr 2017 insgesamt 52.918 Zuwanderer, gegen 9.493 wurde strafrechtlich ermittelt.“ schreibt das Staatsministerium des Inneren in seiner am Freitag veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Polizei Sachsen spricht direkt von Strafbarkeit unter den Zugewanderten. Und vergisst dabei, dass nicht sie sondern Gerichte entscheiden, wer strafbar ist. Es lohnt ein genauerer Blick darauf, wie die Statistik „Zuwander*innen“ und „tatverdächtige Zuwander*innen“ definiert. Denn die Definitionen beider Gruppen werden nicht konstant gehalten. Die Folge: die CDU Sachsen legitimiert mit einer fehlerhafte Statistik und ihrer ebenso fehlerhaften Interpretation ihre Abschiebepraxis.