Ein alleinstehender Mann kann die Aufnahmeeinrichtung Schneeberg im Erzgebirge verlassen. Das dritte sächsische Verwaltungsgericht in Chemnitz spricht einem Menschen sein Recht auf Schutz seiner Gesundheit zu. Sachsen ist das erste Bundesland, in dem diese Rechtssprechung erstritten wurde.
Offener Brief Geflüchteter aus der Aufnahmeeinrichtung Schneeberg
Dear Sir, with due of our respect, we are the refugees in Schneeberg expressing our feeling and suffering towards many issues as the following…
Beschluss Nummer 3: Schwangere Frau darf aus dem Lager in Wohnung ziehen
Auch Frau V. darf raus! Sie lebte bisher in einer der Aufnahmeeinrichtungen in Dresden. Sie ist die zweite, schwangere Frau, deren Verfahren am Dresdner Verwaltungsgericht Erfolg hatte. In Sachsen zeichnet sich eine einheitliche Rechtsprechung ab. Das Dresdner Gericht gab sogar zu Bedenken, ob eine Seuchenprävention in Sammelunterkünften allgemein möglich sein kann. Die Schlussfolgerung daraus muss nun auf politischer Ebene erfolgen!
Pressespiegel zur Asylpolitik vom 29. April 2020
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PM: Beschluss Nummer 2: Auch Verwaltungsgericht Dresden ordnet Entlassung aus Lager an
Nach Leipzig nun Dresden – erneut beschließt ein Verwaltungsgericht, dass ein Mensch aus einer Aufnahmeeinrichtung verlegt werden muss. Den Antrag gestellt hatte eine hochschwangere Frau, der Geburtstermin ist im Mai datiert. Sie muss bisher im Lager auf der Hamburger Straße in Dresden leben.
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