Beschluss Nummer 3: Schwangere Frau darf aus dem Lager in Wohnung ziehen

Auch Frau V. darf raus! Sie lebte bisher in einer der Aufnahmeeinrichtungen in Dresden. Sie ist die zweite, schwangere Frau, deren Verfahren am Dresdner Verwaltungsgericht Erfolg hatte. In Sachsen zeichnet sich eine einheitliche Rechtsprechung ab. Das Dresdner Gericht gab sogar zu Bedenken, ob eine Seuchenprävention in Sammelunterkünften allgemein möglich sein kann. Die Schlussfolgerung daraus muss nun auf politischer Ebene erfolgen!