Ziel
- Begleitung von Zugewanderten bei der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse
- Beratung zu Anpassungsqualifizierungen für das Erreichen der vollen Gleichwertigkeit
Voraussetzungen
- Ausländischer Berufsabschluss
- Anerkennungsbescheid mit dem Ergebnis „teilweise gleichwertig“
- Qualifizierungen oder Berufserfahrungen sind für die volle Gleichwertigkeit nötig
- Sprachniveau mind. B1
Inhalt
- Beratung zu Anpassungsmaßnahmen (betrieblich, über Seminare/Kurse)
- Organisation der Teilnahme an diesen Kursen
- Suche nach Praktika / Einstiegsmöglichkeiten im Betrieb
- Begleitung des Übergangs in den Betriebsalltag
- Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Qualifizierung von Zugewanderten (z.B. bezüglich anderer Unterstützungsmöglichkeiten)