Abschiebungshaft

Abschiebungshaft ist das härteste Mittel zur „Sicherung der Abschiebung“, wenn Menschen vollziehbar ausreisepflichtig sind und Bundespolizei bzw. die die Abschiebung organisierende Ausländerbehörde den Eindruck hat, dass sich eine Person der Abschiebung entziehen will. Sie kann sowohl angewendet werden, wenn eine Abschiebung in ein Herkunftsland angeordnet ist als auch wenn eine Zurückschiebung in einen europäischen Staat laut Dublin-III-Verordnung vorgesehen ist. Da Haft den stärksten Zugriff auf eine Person darstellt, muss sie richterlich verordnet werden. Dazu stellen Ausländerbehörden und Bundespolizei Anträge bei den zuständigen Amtsgerichten.

Abschiebungshaft wird durch §62 AufenthG geregelt.

In Sachsen wurden im Jahr 2013 232 Personen in Abschiebungshaft genommen (Quelle: dnn). Gerade in Sachsen sind die Mehrzahl der in Abschiebungshaft genommenen Menschen beim Grenzübertritt ohne gültige Übertrittspapiere bzw. Aufenthaltspapiere für die BRD aufgegriffen worden. Weil sie über keinen festen Wohnsitz verfügten, wurde angenommen, dass nur durch die Inhaftierung der behördliche Zugriff und somit die Abschiebung gesichert werden kann. Ein anderer Grund für eine Infhaftierung kann sein, dass ein Aufenthaltstitel ausläuft (bspw. durch negativ beschiedenen Asylantrag) und eine Person nicht „freiwillig“ ausreist.

In der JVA Dresden wurde bis Dezember 2013 in 24 Haftplätzen Abschiebungshaft für Männer durchgeführt. Dies war jedoch auf Basis der Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG des europäischen Parlaments) seit Dezember 2008 rechtswidrig. Die Richtlinie schreibt eine Trennung der Straf- und Untersuchungsgefangenen von den Abschiebungsgefangenen vor („Trennungsgebot“). Dies führte zu deutlichen Einschränkungen der Haftbedingungen bzgl. Kommunikationsmöglichkeiten (Verbot von privaten Handys), „Freizeit“- und Besuchsmöglichkeiten. Seit Dezember 2013 werden Abschiebungsgefangene, deren Haft von Sächsischen Behörden veranlasst wurde, jedoch in Berlin Köpenick und Eisenhüttenstadt (Brandenburg) untergebracht.

Die Broschüre „Schutzlos hinter Gittern“ von Pro Asyl gibt eine Übersicht (Stand 2013) über die Haftbedingungen im Bereich der Abschiebungshaft für die gesamte BRD. Die Flüchtlingsräte Brandenburg und Schleswig-Holstein sowie die Humanistische Union erläutern in der Broschüre „Haft ohne Straftat“ Fakten und Argumente gegen die Abschiebungshaft.

Teile diesen Beitrag: