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SUMMARY:QuBe Fachtag: UN-Kinderrechtskonvention
DESCRIPTION:Rechte junger Geflüchteter stärken! UN-Kinderrechtskonvention
  und Jugendhilfe im Asyl- und Aufenthaltsrecht\nKinderrechte gelten für a
 lle Kinder und Jugendlichen\, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihr
 em Aufenthaltsstatus. Dennoch fristet ihre Umsetzung im Kontext des Asyl- 
 und Aufenthaltsrechts oftmals ein Schattendasein.\nWir möchten einen Fach
 austausch zwischen Akteur*innen der Asyl – und Migrationsberatung\, der 
 Kinder- und Jugendhilfe sowie Rechtsanwält*innen über aktuelle Herausfor
 derungen in der Praxis initiieren und uns gemeinsam über Strategien und H
 andlungsoptionen verständigen.\n\n\n\n[su_button url="https://wp.me/P8py1
 E-3oJ" target="blank" style="flat" background="none" color="#3f9527" size=
 "5" center="yes" wide="yes" icon="icon: lightbulb-o" icon_color="#3f9527" 
 class="su-button-doc"] hier gehts zur Anmeldung! [/su_button]\n\n\n\nWir b
 itten um verbindliche Anmeldung. Die Teilnahme\nist auf maximal 50 Persone
 n begrenzt und kostenfrei. Für Verpflegung wird gesorgt.\n\n\n[su_spoiler
  title=" Bitte klicken Sie hier für den detaillierten zeitlichen Ablauf"]
 \n\n\n\n09:30 – 10:00\nAnmeldung\n\n\n10:00 – 10:20\nBegrüßung\n\n\n
  \nEINFÜHRUNG\n\n\n10:25 – 11:15\n\nDie Kinderrechtskonvention und ihr
 e Umsetzung im deutschen Recht. \nDie UN-KRK ist in Deutschland seit 2010 
 für alle Kinder\, ungeachtet ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus\,
  vollumfänglich gültig. Sie ist unmittelbar anwendbar und muss bei der I
 nterpretation des Grundgesetzes sowie bei rechtlichen Ausgestaltungsspielr
 äume berücksichtigt werden. Trotzdem wird den in der UN-KRK verbrieften 
 Kinderrechten insbesondere im Asyl- und Aufenthaltsrecht oftmals nicht ang
 emessen Bedeutung beigemessen. Wie es mit der Einhaltung der UN-KRK gegen
 über geflüchteten und migrierten Kindern in Deutschland bestellt ist und
  was der Koalitionsvertrag zur Annäherung an die Vorgaben der UN-KRK beit
 ragen kann\, soll in diesem Input näher beleuchtet werden. Referent*in: S
 ophia Eckert- terre des hommes\n\n\n\n\n \nTeil 1: Ausgewählte spezielle
  Problemlagen\n\n\n11:20 – 12:10\n\nA: Kinderrechte als Zielsetzung und 
 Leitfaden von Aufenthaltssicherung\nEgal ob Asylverfahren\, Bleiberechtsre
 gelungen oder Aufenthaltsbeendigung: Kinderrechte gelten uneingeschränkt 
 und müssen während aller Verfahrenschritten berücksichtigt werden. Welc
 he Instrumentarien die UN-Kinderrechtskonvention unter dem Aspekt der Aufe
 nthaltssicherung bereit hält\, soll in diesem Input diskutiert werden. \
 nReferent*in: Jörg Eichler – Sächsischer Flüchtlingsrat \n\n\n\n\n12:
 10 – 13:15\nMittagessen\n\n\n13:15 – 14:05\n\nB: Das Kinder- und Jugen
 dhilfesystem im Spannungsfeld von Asyl- und Aufenthaltsrecht\n\nDurch das 
 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) kam es zu weitreichenden Änderu
 ngen im SBG VIII. Über ein Jahr nach der Gesetzesänderung wird deutlich\
 , dass diese in den Bundesländern unterschiedlich angewandt werden. Nach 
 einem kurzen Überblick zu den Möglichkeiten der Jugendhilfe bei Geflüch
 teten wird der Fokus auf junge Volljährige gelegt. Was passiert nach der 
 Volljährigkeit? Welche Änderung kamen mit dem KJSG und wie können diese
  in der Praxis umgesetzt werden? Referent*in: Helen Sundermeyer – BUMF\n
 \n\n\n\n14:10 – 15:00\n\nC: Die Verletzung von Kinderrechten durch die U
 nterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen- Status Quo und Handlungsoptione
 n\n\nReferent*in: TBA\n\n\n\n\n15:00 – 15:20\nKaffepause\n\n\n \nTeil 2
 : Praxisaustausch in 3 Thementischen\n\n\n15:20 – 16:30\n\nThementisch 1
 : Kinderrechte als Zielsetzung und Leitfaden von Aufenthaltssicherung\nThe
 mentisch 2: Das Kinder- und Jugendhilfesystem im Spannungsfeld von Asyl- u
 nd Aufenthaltsrecht  \nThementisch 3: Die Verletzung von Kinderrechten d
 urch die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen- Status Quo und Handlu
 ngsoptionen\n\n\n\n16:30 – 16:40\nPause\n\n\n16:40 – 17:00\nPräsentat
 ion der Ergebnisse\, Abschluss\n\n\n\n[/su_spoiler]\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n \
 n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n
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