Alle Kinder genießen das Recht auf Bildung! Das heißt, alle Kinder haben das Recht in eine Schule zu gehen. Das betrifft auch Kinder, die nicht in Deutschland geboren sind, keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland besitzen.
Die beiden Broschüren „Alle Kinder dürfen zur Schule gehen“ hält die notwendigen Informationen in vielen verschiedenen Sprachen bereit, wenn Menschen ohne regulären Aufenthalt in Deutschland ihr Kind/ihre Kinder für die Schule anmelden möchten.
Die Broschüren entstanden in enger Zusammenarbeit mit der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden.
Ansprechperson im Flüchtlingsrat: Dave Schmidtke (schmidtke@sfrev.de)
Broschüre #1: Zielgruppe der papierlosen Kinder und deren Eltern Download Broschüre #1 [PDF – 2,5MB] 22 Seiten, DIN A6 (10,5 x 14,8cm) beinhaltet die Sprachen:
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Broschüre #2: Zielgruppe der wohnungslosen Kinder aus EU-Ländern und deren Eltern Download Broschüre #2 [PDF – 2,4MB] 18 Seiten, DIN A6 (10,5 x 14,8cm) beinhaltet die Sprachen:
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Bildquellen
- schulrechtsbroschuere1_cover_web: Chris Schneider | cityescape
- schulrechtsbroschuere2_cover_web: Chris Schneider | cityescape