Pressemitteilung: Bündnis „Recht auf Schule für Alle in Sachsen“ geht am 21. März online

Bündnis „Recht auf Schule für Alle in Sachsen“ geht am 21. März online

„Recht auf Schule für Alle in Sachsen“, ein Bündnis verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen, hat nun eine Website. Unter https://schulefueralle-sn.de/ soll dem Problem fehlender Schulplätze für Kinder, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, zu mehr Aufmerksamkeit verholfen werden. Zugleich bildet sie eine Plattform zur Unterstützung Betroffener.

Auch wenn sich aufgrund gesunkener Zuzugszahlen die Wartezeiten auf einen Schulplatz zwischenzeitlich verkürzt haben, bleibt das Thema aktuell. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es immer dann, wenn es aufgrund geopolitischer Entwicklungen zu einem Anstieg von Fluchtmigration auch nach Sachsen kommt, dem Grundrecht auf Bildung nicht im gesetzlich vorgegebenen Rahmen Rechnung getragen wird. Die Ursache sieht das Bündnis vor allem in strukturellen Gründen. Das Schulsystem ist regelmäßig überfordert, wenn die Anzahl schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher durch Migration steigt. „Das System ist auf Kante genäht“, sagt Dr. Kristian Garthus-Niegel vom im Bündnis vertretenen Sächsischen Flüchtlingsrat. „Migrationsbewegungen sind nicht planbar, doch dass sie periodisch auftreten, wissen wir seit vielen Jahren“. Deshalb wäre ein Vorhalten ausreichender Kapazitäten der richtige Weg, so Garthus-Niegel. Was wir sehen, ist das Gegenteil: Im Bereich Schule wird weiter gespart, und die Auswirkungen bekommen Kinder mit Migrations- und Fluchterfahrung besonders stark zu spüren.

Auch die bevorstehende Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wird zahlreiche Veränderungen mit sich bringen. Es kann u.a. zu verlängerten Aufenthaltszeiten in Aufnahmeeinrichtungen kommen, die keine adäquate Bildungsangebote gewährleisten können. Anna Michels-Boger vom Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. fordert: „Um einen rechtzeitigen Bildungszugang im Rahmen von GEAS sicherzustellen, darf die maximale Aufenthaltszeit schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher in Aufnahmeeinrichtungen auf 2 Monate beschränkt werden Es muss alles dafür getan werden, Bildungslücken zu vermeiden.“

Die neue Website unterstützt schulpflichtige junge Menschen und deren Familien, die länger als 2 Monate auf einen Schulplatz warten, zu ihrem Recht zu kommen und so ihre Situation zu verbessern. Zugleich erhalten Fachkräfte aus Beratungsstellen und Hilfestrukturen wichtige Informationen zu Rechtsgrundlagen und Verfahren, um betroffene Familien besser unterstützen zu können. Schließlich wird das hinter dem Bündnis stehende Netzwerk vorgestellt –  ergänzt durch veröffentlichte Stellungnahmen, Pressemeldungen, parlamentarische Anfragen und wissenschaftliche Gutachten.

Dass die Website am 21. März, dem Internationalen Tag gegen Rassismus, online geht, ist kein Zufall. Denn wenn das Menschenrecht auf Bildung für junge Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung auf der Strecke bleibt, während andere Gleichaltrige einen Schulplatz bekommen, ist das ein Akt eklatanter Ungleichbehandlung, der nicht hinnehmbar und durch nichts zu rechtfertigen ist.

Bündnis „Recht auf Schule für Alle in Sachsen“

Pressekontakt:
Kristian Garthus-Niegel
garthus-niegel@sfrev.de
+49(0)351 – 796 651 57

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