PM Neuer Erlass zur Wohnsitzauflage: Bundesgesetz gilt nun auch in Sachsen

Seit Jahren verhindert restriktive Behördenpraxis in Sachsen, dass Menschen im Asylverfahren überhaupt zum Arbeitsort umziehen dürfen. Endlich hat das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) einen Erlass veröffentlicht, der klarstellt, wann ein Rechtsanspruch gegeben ist. Dabei werden aber weitere rechtlichen Spielräume verpasst, die die Erwerbsmobilität Asylsuchender deutlich steigern hätten können.

Unternehmen und Berufsverbände fordern: Migration als Chance begreifen – Auch für Sachsens Arbeitsmarkt

Migration ist ein Thema, das häufig negativ diskutiert wird. Auch im Moment erleben wir in Sachsen eine einseitige Debatte, die finanzielle wie gesellschaftliche Belastungen in den Vordergrund rückt. Dabei ist Migration bspw. für den Arbeitsmarkt in Sachsen sogar eine Notwendigkeit. Zahlreiche Betriebe und Verbände haben dies bereits erkannt und können von Erfolgen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten berichten.

PM: Rückblick auf sieben Jahre Bleiberechtsberatung in Sachsen

Seit sieben Jahren berät das Projekt RESQUE continued des Sächsischen Flüchtlingsrates sachsenweit Geflüchtete und geduldete Personen über Bleiberechtsperspektiven und dem Festigen eines ungesicherten Aufenthaltsstatus durch Integration. Auch setzte es sich ein für verbesserte Möglichkeiten der Grundbildung und Qualifizierung von in Sachsen lebenden Geflüchteten ein, um eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen. Ein Rückblick.

Zu Identitätsklärung und Passpflicht: Empfehlungen für die Ampel-Koalition

Expert*innen, die sich seit Jahren mit der beruflichen Integration und der Aufenthaltssicherung von Geflüchteten beschäftigen, haben für die geplanten Reformvorhaben der Bundesregierung eine Stellungnahme veröffentlicht. Das Papier, an dem auch Mitarbeitende unseres Projektes Resque Continued beteiligt waren, gibt Empfehlungen zu Identitätsklärung und Passpflicht ab. Auch wenn u.a. die geplante Abschaffung der „Duldung Light“ durch die Ampel-Koalition begrüßt wird, gibt es immer noch genügend Blockaden bei der Aufenthaltssicherung.

PM Novum in sächsischer Stadtverwaltung möglich: Dresdner Ausländerbeauftragte überzeugt mit lokalem Aktionsplan

In seiner letzten Sitzung beschloss der Dresdener Stadtrat den „Aktionsplan Integration 2022 bis 2026“. Neben der Planung einer interkulturellen Öffnung und engeren Zusammenarbeit mit Migrant*innen-Organisationen ist auch der Aufbau eines Modellprojektes geplant, dass Geduldeten Wege ins Bleiberecht eröffnen kann. Somit legt die örtliche Integrations- und Ausländerbeauftragte Kristina Winkler den Grundstein für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und Behörden.

Entwurf der Ampel braucht Korrektur: Gemeinsames Papier zeigt tatsächliche Wege zum Bleiberecht

Die Bundesregierung hat einen enttäuschenden Referentenentwurf zu geplanten Reformen im Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Der von Pro Asyl scharf kritisierte Vorschlag enthielt z.B. keine Abschaffung der „Duldung light“ und Möglichkeiten einen „Chancen-Aufenthalt“ zu erlangen bleiben durch diesen vielen Betroffenen versperrt. Gemeinsam mit Caritas und Flüchtlingsrat Niedersachsen haben wir Hinweise für den Entwurf erstellt, damit dieser tatsächlich in der Realität Geduldeten zu einem Bleiberecht verhilft.