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Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete mit Aufenthaltsgestattung und Duldung

Hier finden Sie eine mehrsprachige Übersicht mit Hinweisen zum Arbeitsmarktzugang mit Aufenhtaltsgestattung und Duldung:

Diese Arbeitshilfe ist mit Stand Juli 2024 im Rahmen der bundesweiten AG Aufenthaltsverfestigung der WIR-Netzwerke entstanden. Sie gibt nicht die Rechtsauffassung des BMAS oder der EU wieder.
Die bundesweite AG Aufenthaltsverfestigung wird im Rahmen des Programms „WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.

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