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Recht braucht Beratung, sonst wird Fairness zum Zufall
Wenn du diesen Text liest, gehen wir davon aus, dass du in Deutschland lebst. Und wie jede Person, die hier lebt, weißt du, wie kompliziert und verwirrend das deutsche Rechtssystem sein kann. Selbst Menschen, die mit diesem System aufgewachsen sind, machen leicht Fehler bei bürokratischen Verfahren — und der Preis dafür ist meist verlorene Zeit oder Geld.
Doch stell dir nun eine Person vor, die gerade erst nach Deutschland gekommen ist, um Asyl zu suchen: Die Sprachkenntnisse sind begrenzt, Erfahrungen im Umgang mit deutschen Behörden fehlen, und ein unterstützendes soziales Umfeld existiert oft nicht. Vor allem aber ist der Preis eines Scheiterns im Asylverfahren enorm hoch — denn häufig bedeutet dies, die einzige Chance auf ein friedliches und sicheres Leben zu verlieren. Und das ist schlicht nicht gerecht.
Die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte besagt: Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen (Art. 14 AEMR). Dieses Recht kann jedoch nur dann tatsächlich wahrgenommen werden, wenn asylsuchende Menschen Zugang zu unabhängiger und verständlicher Beratung erhalten. Genau diese Unterstützung bietet die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung – welche seit 2023 durch den Bund finanziert wird. Ihr Ziel ist es, Schutzsuchende im Asylverfahren zu unterstützen und zugleich die Qualität und Effizienz der Verfahren zu verbessern.
Trotzdem hat das Bundesministerium des Innern angekündigt, die Förderung dieses Programms ab Januar 2027 ersatzlos zu streichen. Damit droht ein gravierender Einschnitt für ein faires und rechtsstaatliches Asylverfahren in Deutschland.
Die Asylverfahrensberatung ist kein verzichtbares Zusatzangebot, sondern eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Schutzsuchende ihre Rechte verstehen und diese im Verfahren wirksam wahrnehmen können. Ohne Beratung werden Fristen verpasst, relevante Angaben fehlen oder Schutzansprüche werden nicht ausreichend dargelegt.
Gerade angesichts des steigenden Beratungsbedarfs durch die Reformen des Europäischen Asylsystems (GEAS) ist die geplante, ersatzlose Streichung der Förderung ab 2027 kurzsichtig und folgenschwer. Die unabhängige Asylverfahrensberatung ist unverzichtbar für ein funktionierendes, faires und rechtsstaatliches Asylsystem.
Wir können diese Entscheidung nicht hinnehmen. Mit deiner Unterstützung kann der SFR seine unabhängigen Beratungsstellen aufrechterhalten und Asylsuchenden auch weiterhin einen fairen Zugang zum Recht ermöglichen.


