
Alltag in Beratungsstellen für Geflüchtete: Das Asylverfahren ist endgültig negativ abgeschossen, die Betroffenen erhalten eine Duldung und fürchten die Abschiebung. In bestimmten Fällen ist es aber dennoch möglich, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Die Fortbildung gibt einen Überblick über die Bleiberechtsmöglichkeiten, deren Voraussetzungen und die Möglichkeiten der Durchsetzung.
Zielgruppe:
Die Fortbildung richtet sich an hauptamtlich in der Arbeit mit Geflüchteten, Asylsuchenden und Migrant*innen Tätige/ Vorwissen von Vorteil, aber nicht Voraussetzung
Inhalte der Schulung:
• Asylfolgeantrag und Wiederaufgreifensantrag
• Duldung, Bescheinigung über den Aufenthalt ohne Dokumente, Grenzübertrittsbescheinigung, Fiktionsbescheinigung
• Bleiberecht für „gut Intergrierte“ nach §§ 25a und b AufenthG
• die humanitäre Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
• inlandsbezogene Abschiebungshindernisse, insbesondere: krankheitsbedingt (Reiseunfähigkeit)
• besondere Duldungsformen als Brücken in die Aufenthaltserlaubnis: Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) und Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG)
• Chancenaufenthalt
• Härtefallverfahren
Die Veranstaltung beinhaltet einen Input mit begleitender Präsentation sowie die Möglichkeit für konkrete Nachfragen und Erfahrungsaustausch im Anschluss. Sie findet online via Zoom statt und ist kostenfrei.