Am 20. November 2025 jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 36. Mal. Dieser Tag erinnert uns daran, dass jedes Kind – unabhängig von Herkunft, Geschlecht odersozialem Status – dieselben Rechte hat: auf Schutz, Bildung, Gesundheit, Beteiligung und ein gewaltfreies Aufwachsen. Der Internationale Tag der Kinderrechte ist mehr als ein Gedenktag: Er ist ein Auftrag an Politik und Gesellschaft, Kinderrechte für alle Kinder konsequent umzusetzen.
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen ist das weltweit meistunterzeichnete Menschenrechtsabkommen. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass Kinderrechte in Deutschland und auch in Sachsen nicht ausreichend bekannt sind und oft nicht gelebt werden. Mit großer Besorgnis nehmen der Kinderschutzbund LV Sachsen e.V., der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. und der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. den Kabinettsentwurf zur sogenannten GEAS-Reform der Bundesregierung wahr, der die Inhaftnahme von geflüchteten Familien mit Kindern und in Ausnahmefällen sogar von Jugendlichen ab 16 Jahren ermöglicht, “wenn es dem Kindeswohl” dient. Kinder dürfen im Migrationskontext keinesfalls in Haft genommen werden – weder formal noch faktisch in Transit-Räumen.
Dave Schmidtke vom Flüchtlingsrat kritisiert: „Die Bundesregierung könnte in der Umsetzung der EU-Richtlinie mögliche Inhaftierungen von Kindern und Familien ausschließen, aber die Justizministerin weist die Verantwortung von sich. Inzwischen erinnert sogar UNICEF Deutschland daran, dass Standards beim Kindeswohl eingehalten werden müssen.“
Denn solche Freiheitsentzüge sind unvereinbar mit dem Kindeswohl und geltenden Rechten von jungen Menschen. Vielmehr müssen kindgerechte Unterbringungen sichergestellt werden. Die Begutachtung des Kindeswohls ist keine Aufgabe der Migrationsbehörden oder der Bundespolizei, sondern liegt eindeutig und bei allen Verfahren, bei denen Kinder beteiligt sind, in der Verantwortung der Jugendämter.
Viele Menschen, darunter auch minderjährige Unbegleitete, fliehen, weil sie besondere Schutzbedarfe haben. Das vorgesehene Screening-Verfahren setzt kurze Fristen und bietet vor und durch die Flucht traumatisierten jungen Menschen und ihren Familien keine verbindlichen Standards einer kindgerechten Befragung. Schnell- und Grenzverfahren müssen sich an Kinderrechten orientieren – eine Herabsetzung der Standards zugunsten einer bürokratischen Abfertigung ist nicht akzeptabel.
Es müssen Rückführungsleitfäden in allen sächsischen Kommunen kindeswohldienlich umsetzt werden: Abholungen aus Einrichtungen wie Kita und Schulen, Nachtabschiebungen und Familientrennungen sind traumatisierend und verstoßen gegen das Kindeswohl.
„Kinderrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Sie müssen im Alltag spürbar sein – in Familien, Einrichtungen, Politik und in der Gesetzgebung.“ sagt Silke Brewig-Lange, Vorstandvorsitzende des Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V. „Wir fordern ganz konkret: mehr Beteiligungsbemühungen, denn Kinder und Jugendliche müssen in Entscheidungen einbezogen werden. Sie brauchen Schutz vor Gewalt, d.h. Präventions- und Interventionsangebote und Unterstützung für betroffene junge Menschen mit ihren Familien dürfen nicht gekürzt und müssen ausgebaut werden.
Nur so können wir Teilhabe und Bildung für alle Kinder und damit wirkliche Chancengleichheit sicherstellen.“
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V., der Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V. und der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. warnen vor der hohen Gefährdungslage, die mit der GEAS-Reform für junge Menschen einhergeht, und drängen auf die konsequente Umsetzung aller Kinderrechte im Asylverfahren durch die sächsische Regierung.


Kontakt:
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.
Silke Brewig-Lange, Vorstandsvorsitzende, mobil: +49 160 4138230
Katja Sturm, stellvertretende Geschäftsführerin, mobil: +49 151 22273553
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