Pressemitteilung: Schutz statt Abschiebung. Deutschlands und Sachsens Verantwortung angesichts der eskalierenden Gewalt in der Islamischen Republik Iran

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. zeigt sich zutiefst besorgt über die anhaltende Eskalation der politischen und menschenrechtlichen Lage in der Islamischen Republik Iran. Seit dem Wiederaufflammen landesweiter Proteste Ende Dezember 2025 geht das iranische Regime erneut mit äußerster Brutalität gegen Demonstrierende, Oppositionelle, Frauen, queere Menschen, ethnische und religiöse Minderheiten sowie Afghan*innen im Land vor.

Willkürliche Gewalt, Massenverhaftungen, Folter und Hinrichtungen sind zentrale Merkmale des iranischen Regimes. Berichten zufolge wurden im Zuge der aktuellen Proteste bereits tausende Menschen getötet, verletzt oder inhaftiert. Seit dem weitgehenden Internet-Blackout verschärft der iranische Staat seine Gewaltstrategie gegen die eigene Bevölkerung massiv.

„Angesichts dieser dramatischen Lage sind Abschiebungen in den Iran nicht zu verantworten. Sie können für die Betroffenen lebensbedrohlich sein“, erklärt Angela Müller, Geschäftsleitung des Sächsischen Flüchtlingsrats. „Deutschland darf nicht wegsehen, während Menschen dort systematisch verfolgt, gefoltert und getötet werden. Wer jetzt abschiebt, nimmt schwerste Menschenrechtsverletzungen billigend in Kauf.“

Schutzsuchende aus dem Iran sind bei einer Rückkehr der akuten Gefahr staatlicher Verfolgung, willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund fordert der Sächsische Flüchtlingsrat konkrete politische und aufenthaltsrechtliche Maßnahmen:

1. Abschiebestopp in den Iran – sofort und ohne Ausnahmen

Aufgrund der eskalierenden Repressionen fordert der Sächsische Flüchtlingsrat einen sofortigen Abschiebestopp aus Sachsen in die Islamische Republik Iran. Ein solcher Abschiebestopp ist landesrechtlich möglich und politisch geboten, wie die aktuellen Beispiele Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zeigen. Abschiebungen setzen Betroffene erheblichen Gefahren aus und dürfen angesichts der aktuellen Menschenrechtslage nicht weiter vollzogen werden. Kettenabschiebungen über Drittstaaten müssen konsequent ausgeschlossen werden. 
Darüber hinaus fordert der Sächsische Flüchtlingsrat, dass sich der Freistaat Sachsen auf Bundesebene aktiv dafür einsetzt, einen bundesweiten Abschiebestopp in unsichere Herkunftsländer wie den Iran zu erwirken.

2. Unverzügliche Anpassung der Asylpraxis

Oppositionelle, Protestierende, Angehörige von Minderheiten sowie andere als regimekritisch wahrgenommene Personen sind im Iran systematischer Verfolgung ausgesetzt. Diese Realität muss sich in den Schutzentscheidungen der Asylbehörden widerspiegeln. Trotz der bekannten Menschenrechtslage wurden im Jahr 2025 nach bereinigter Ablehnungsquote fast drei Viertel (73 Prozent) der Asylanträge aus dem Iran vollständig abgelehnt.

3. Schutz von Exiliraner*innen in Deutschland sicherstellen

Das iranische Regime verfolgt Kritikerinnen auch im Ausland. Exiliranerinnen berichten von Überwachung, Einschüchterung und Bedrohung. Der Kontakt zu iranischen Auslandsvertretungen muss als unzumutbar anerkannt werden. Ausreisepflichtige Iraner*innen benötigen ein Bleiberecht, zudem sind bestehende Arbeitsverbote aufzuheben.

4. Humanitäre Visa ermöglichen und sichere Zugangswege öffnen

Die Aussetzung von Aufnahmeprogrammen, verschärfte Grenzkontrollen und die faktische Blockade humanitärer Visa versperren schutzsuchenden Menschen den Zugang zu Asylverfahren. Humanitäre Visa müssen für politische Oppositionelle und akut gefährdete Personen unbürokratisch und umgehend erteilt werden.

„Solidarität darf nicht an Staatsgrenzen enden“, betont Angela Müller. „Wer für Freiheit, Gleichberechtigung und Menschenwürde kämpft, braucht unseren Schutz – jetzt.“

Pressekontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
– Angela Müller –
pr@sfrev.de
0176 211 286 10

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