Pressemitteilung zum internationalen Frauentag
Das neue Projekt „RISE“ bietet Information, Unterstützung und Perspektiven
Die kürzlich veröffentlichte Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ bestätigt erneut das enorme Ausmaß nicht angezeigter Gewalttaten: In 19 von 20 Fällen wird Gewalt nicht zur Anzeige gebracht. „Dass Frauen* besonders häufig von Gewalt betroffen sind, überrascht leider kaum“, sagt Helen Vierkötter, Mitarbeiterin des Projekts „RISE“ beim Sächsischen Flüchtlingsrat e.V.
Besonders migrantische Frauen* und ihre Kinder sind überproportional häufig von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen und daher in besonderem Maße schutzbedürftig. Sprachliche Barrieren, mangelnde Informationen über Rechte und Unterstützungsangebote sowie aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten erschweren vielen Betroffenen den Zugang zu Schutz und Hilfe.
Weltweit sind Frauen* täglich von Gewalt bedroht – unabhängig von sozialer Herkunft, Alter, Religion oder Nationalität. Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem, das in allen gesellschaftlichen Bereichen auftritt und das Recht auf ein sicheres und selbstbestimmtes Leben verletzt.
Seit Februar 2018 gilt das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen* und häuslicher Gewalt – die sogenannte Istanbul-Konvention – auch in Deutschland. Sie verpflichtet Staaten dazu, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen.
Zunächst hatte die Bundesregierung Vorbehalte gegen zentrale Artikel der Konvention eingelegt, die insbesondere Migrantinnen* und geflüchtete Frauen* betreffen. Seit 2022 gilt die Istanbul-Konvention jedoch auch in Deutschland ohne Einschränkungen. Damit steht allen Frauen – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – der umfassende Schutz der Konvention zu. Zumindest auf dem Papier.
Ein Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vom Dezember 2025 weist jedoch darauf hin, dass durch die Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) im Jahr 2026 neue Risiken für Geflüchtete entstehen könnten. So stellt sich etwa die Frage, wie dringend benötigte Schutzräume für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen* gewährleistet werden können, wenn Asylsuchende künftig vermehrt in haftähnlichen Unterbringungsformen leben müssen. Auch beschleunigte Asylverfahren könnten dazu führen, dass besondere Schutzbedarfe – etwa aufgrund von Gewalterfahrungen – nicht ausreichend erkannt werden.
„Wir fordern, dass die Vorgaben der Istanbul-Konvention auch bei der Umsetzung von GEAS konsequent eingehalten werden“, sagt Beate Arnold, Projektmitarbeiterin im Projekt RISE. „Frauen* haben ein Recht auf Schutz – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“
Das neue Modellprojekt RISE – Resilience – Inclusion – Support – Empowerment hat die niedrigschwellige und bedarfsorientierte Unterstützung von Frauen* mit Migrations- und Fluchterfahrung zum Ziel, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind und macht deren Bedarfe gesellschaftlich und politisch sichtbar. Die Umsetzung erfolgt im Verbund mit dem Ausländerrat e.V. und der Fundación Red Incola in Sachsen und der spanischen Region Castilla y León. Damit unterstützt das Projekt die Umsetzung der „Istanbul-Konvention“.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Pressekontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
– Angela Müller –
pr@sfrev.de
0176 211 286 10

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