Gemeinsame PM der Flüchtlingsräte Sachsen und Sachsen-Anhalt: Fünf Menschen aus Sachsen saßen gestern im Abschiebeflieger Richtung Kabul, vier davon gehörten zu keiner der drei problematischen Kategorien, die Abschiebungen legitimieren sollen (Straftäter*in, „Gefährder*in“, „Identitätsverweiger*in“). In Sachsen-Anhalt waren vier Menschen betroffen. Darunter eine Person, die keiner dieser Kategorien zugeschrieben werden kann. Die Bundesrepublik als solche muss sich zum 26. Mal vorwerfen lassen, fahrlässig das Leben Schutzsuchender zu riskieren.

