Robert A. kam nach Deutschland als er acht Monate alt war. Der heute 31-Jährige wuchs hier auf, machte in Chemnitz seinen Schulabschluss und absolvierte anschließend eine Ausbildung. Obwohl er sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht hat, durfte er weder arbeiten noch umziehen – nun droht seine Abschiebung nach Serbien.
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Robert A. wurde heute Mittag in die Ausländerbehörde Chemnitz bestellt und dort von der Polizei in Gewahrsam genommen. Aktuell wird er in die Abschiebungshaftanstalt nach Dresden gebracht, um ihn von dort aus am Dienstag nach Serbien abzuschieben. Ein Land, dass Herr A. noch nie gesehen hat und dessen Sprache er nicht spricht.
Die Chemnitzer Grünen-Politikerin Coretta Storz war Zeugin der heutigen Festnahme in der Behörde. Sie ist fassungslos: „Es kann doch nicht sein, dass wir Mitmenschen abschieben, deren Lebensmittelpunkt schon immer in Deutschland war! Robert wäre – ohne Arbeitsverbot – sehr gut in der Lage seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Er braucht keine Integrationshilfen, er braucht die Wahrung seiner Menschenrechte. Robert gehört zu uns, er ist Chemnitzer – Punkt“
Lebenslange Angst vor Abschiebung
Seine Eltern flohen 1993 vor dem Jugoslawien-Krieg. Robert A. wurde auf der Flucht in den Niederlanden unter anderem Namen geboren und besitzt keine Staatsangehörigkeit. Denn weder Serbien, das Geburtsland seiner Eltern, noch die Niederlande oder Deutschland haben ihn als Bürger ihrer Staaten anerkannt.
„Seine Lebensgeschichte ist eine einzige Tortur, da er nie Sicherheit über seinen Aufenthalt besaß. Über Jahrzehnte muss er für Fehler seiner Eltern büßen und die zuständigen Behörden zeigen keinerlei Menschlichkeit in seinem Fall – egal, wie sehr sich Robert A. über die Jahre bemühte“, kommentiert Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat.
Behörde in Chemnitz lehnte wiederholt Arbeitsgesuche ab
Als er 2016 seine Ausbildung abschloss, erhielt Robert S. zahlreiche Arbeitsangebote. Doch die Ausländerbehörde der Stadt Chemnitz lehnte es stets ab, ihm eine Arbeitserlaubnis auszustellen, da seine Staatsangehörigkeit nicht geklärt sei. Der Sächsische Flüchtlingsrat mahnt an, dass schon alleine die Tatsache, dass Robert A. sein Leben lang nur geduldet war, rechtlich problematisch ist.
„Wenn Kinder hier aufwachsen und ihre komplette Sozialisation hier stattfindet, dann sind sie auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit faktische Inländer. 30 Jahre in Deutschland müssen reichen, um diese unmenschliche Abschiebung zu stoppen und endlich eine aufenthaltsrechtliche Lösung im Fall zu finden“, so Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat.