Brutale Abschiebepraxis in Leipzig: Schwerkranke Mutter bei Abschiebung von Familie getrennt

In der Nacht zum Dienstag versuchte die Polizei in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft Familie G. aus Georgien abzuschieben. Weil die Mutter Nino G. aufgrund eines Hirntumors nicht reisefähig ist, schob die Polizei den Vater und beide Kinder (10 und 6 Jahre) der Familie getrennt ab. Der Vorgang ist ein Verstoß gegen Sachsens „Leitfaden zur Rückführungspraxis“ und ein absolut inhumanes Vorgehen, welches der Flüchtlingsrat auf das Schärfste verurteilt.

Familie G. lebte seit über drei Jahren in Deutschland und war zuletzt in der Gemeinschaftsunterkunft in der Straße An den Tierkliniken untergebracht. Frau G. besitzt bereits ein Sprachzertifikat B1, ihr Mann besuchte einen Sprachkurs und die beiden Kinder lernten die Sprache noch schneller. So war ältere Sohn Sandro bereits seit zwei Jahren Schüler einer Regelklasse in einer Leipziger Grundschule.

Zwar wurde der Asylantrag der Familie abgelehnt, aber die Familie hatte keine Klage eingereicht und besaß auch keine rechtliche Vertretung. Aufgrund der sich verschlechternden gesundheitlichen Lage von Frau Nino G. war die Versorgung ihres Hirntumors und die Schulbildung der Kinder die Prämisse der Familie. „Meine Kinder sprechen sehr gutes Deutsch und sind in Sachsen bereits angekommen. Sie hatten Freunde hier und sind nach der Abschiebung völlig verängstigt – sie weinen den ganzen Tag.“

Familientrennung der Polizei ohne Rücksicht

Der Zugriff für die Abschiebung fand am Montag gegen 23:30 Uhr in der Gemeinschaftsunterkunft statt. Kurz zuvor beobachtete die Familie bereits ein wegfahrendes Auto der Polizei, aber machte sich keine Gedanken. „Dann hörten wir, dass die Security unsere Tür abschloss und mit der Polizei telefoniert. Kurz danach standen Polizisten in unserem Zimmer und wollten uns alle abschieben. Aber als ich ärztliche Atteste zeigte, fuhren wir ins Krankenhaus.“ Das Klinikpersonal bestätigt die Reiseunfähigkeit von Frau G. erneut und was dann folgte ist Skandal inhumaner Abschiebepraxis.

Die Beamten entschieden sich den Vater und die beide Kinder getrennt von der schwerkranken Mutter abzuschieben. Ihr Flieger nach Tiflis ging am nächsten Tag, Dienstag 12:00 Uhr von Berlin aus. Frau G. ist auch Tage danach sichtlich geschockt: „Ich bin komplett am Ende und habe keine Energie mehr. Zu den Schmerzen meiner Krankheit kommen nun nicht endende Kopfschmerzen dazu, weil ich nicht weiß, wann ich meine Familie wiedersehen kann.“

Humanitäre Standards einhalten – auch für Geduldete!

„Sachsen hat mit dieser Abschiebung gegen eigene humanitäre Mindeststandards verstoßen. Eine schwerkranke Mutter von ihren Kindern zu trennen ist eine völlig neue Dimension von Brutalität bei Abschiebungen“, kritisiert Dave Schmidtke vom Flüchtlingsrat. Er warnt, dass die aktuellen migrationsfeindlichen Debatten keinen Einfluss auf rechtsstaatliche Praxis haben dürfen: „Familien verdienen besonderen Schutz. Behörden dürfen sich keineswegs vom Populismus gegen Geflüchtete leiten lassen – auch Geduldete müssen mit einem Mindestmaß an Würde behandelt werden!“

Unsere Forderung: Um ähnlich grausame Vorgehen zu vermeiden, sollte der „Leitfaden zur Rückführungspraxis“ dringend rechtliche Bindung erhalten und tatsächlich humanitäre Standards bei Abschiebungen garantieren!

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  • sebastian-grochowicz-WE0FIs9RBac-unsplash: Sebastian Grochowicz/Unsplash