PM: Dresden – Exorbitante Mieten zu Lasten Geflüchteter

Stadtrat könnte Nutzungsgebühr für Wohnen in städtischen Unterbringungen erhöhen

Wenn geflüchtete Menschen im Asylverfahren bereits arbeiten oder auch in der Duldung beruflich tätig sind, dann kann ihre Tätigkeit künftig zur Schuldenfalle werden – immer dann, wenn sie das Pech haben, durch die Stadt untergebracht zu werden. 600 Euro Nutzungsgebühr für Wohnungen mit Mehrbettzimmern oder Gemeinschaftsunterkünften sind dann fällig. Der Ausschuss für Soziales und Wohnen berät heute erstmalig darüber. Dabei ist gerade die Gemeinschaftsunterkunft eine teure Unterbringung. Die Mehrkosten sollen nun auf die Geflüchteten abgewälzt werden.

600 Euro sollen geflüchtete Menschen für ihre Unterbringung in Dresden zahlen, wenn sie denn in Arbeit sind. Eine solche Erhöhung wird heute vom Ausschuss für Soziales und Wohnen in erster Lesung beraten. 600 Euro – klingt viel, ist viel. Bereits heute wird eine Benutzungsgebühr von knapp 340 Euro fällig, wenn Menschen im Asylverfahren oder mit einer Duldung arbeiten und in einer zugewiesenen Wohnung oder auch Gemeinschaftsunterkunft leben. Häufig bewegt sich bereits dieser Betrag über dem ortsüblichen Mietpreisspiegel. „Aber 600 Euro sind gar nicht mehr zu erklären. Vor allem dann nicht, wenn die Leute in teils abgewohnten Wohnungen leben und sich das Zimmer mit mehreren anderen Personen teilen müssen“, so Dr. Gesa Busche für den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. Im schlimmsten Fall kann Arbeit damit zur Schuldenfalle werden und Ausbildungen abgebrochen werden. In jedem Fall wird jedoch netto nicht viel vom Lohn übrig bleiben. „Kein Mensch im Asylverfahren oder in Duldung wird sich angesichts dieser Konditionen auf Arbeit oder Ausbildung einlassen. Von einer Wertschätzung gegenüber den in der Stadt arbeitenden Geflüchteten kann nicht mehr gesprochen werden wenn die Erhöhungen beschlossen werden,“ bewertet Busche die Pläne. Diejenigen, die sich bereits in Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahmen, aber auch an Abendschulen befinden, werden ihren Bildungsweg nicht weiter fortsetzen können. Geflüchtete selbst wie haupt- und ehrenamtliche Unterstützer*innen bemühen sich Tag für Tag, Wege aus dem restriktivem Asylbewerberleistungsgesetz zu finden. Ihnen wird ein Strich durch die Rechnung gemacht.

Das Bestehen auf zentraler Unterbringung nimmt makabre Züge an

Ganz klar ist auch: Gemeinschaftsunterkünfte sind teuer. Personal, Security, die ganze Verwaltung – all das entfällt bei der dezentralen Unterbringung. „Diese Mehrkosten auf Geflüchtete abzuwälzen, vollendet die Dreistigkeit,“ findet Busche. Wenn die Stadt konsequent auf dezentrale Unterbringung – verstanden als das selbstbestimmte Wohnen in einer in der Regel selbst gewählten Wohnung – setzen würde, dann wäre dies definitiv zum Vorteil der Geflüchteten. Busche: „Dezentrales Wohnen befördert Partizipation und Integration – wovon jede Stadt mehr profitiert als von 600 aus der Tasche gezogenen Euro.“

Eine ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.

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