Gestrige Sammelabschiebung nach Pakistan trotz dokumentierter Bedrohungslage

Am 25. Februar wurden mehr als 43 pakistanische Asylsuchende, darunter mindestens sieben Mitglieder einer verfolgten religiösen Minderheit, mit einem Charterflug von Frankfurt a.M. nach Islamabad abgeschoben. Betroffenen zufolge befanden sich unter den Abgeschobenen auch Frauen, Jugendliche und Menschen mit Erkrankungen.

Die bundesweite Sammelabschiebung erfolgte trotz der anhaltenden politischen Instabilität in Pakistan und der dokumentierten Bedrohung religiöser Minderheiten. Zwar ist nach dem Sturz von Ex-Präsident Imran Khan auch für Oppositionelle der Alltag im Land gefährlicher, aber die Verfolgung von religiösen Minderheiten ist seit Jahren hinlänglich bekannt.

Ausufernde Gewalt gegen religiöse Minderheiten

Medien und NGOs weisen seit Jahren darauf hin, dass insbesondere Angehörige der Ahmadiyya-Gemeinschaft, Christen und Schiiten in Pakistan systematischer Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt sind. Nach zunehmenden Angriffen auf Ahmadis sowie deren Moscheen, Friedhöfe und Pilgerstätten im letzten Jahr, warnten auch die Vereinten Nationen vor weiterer Eskalation der Gewalt gegen die muslimische Gemeinde. Dennoch befanden sich unter den Abgeschobenen mindestens fünf Ahmadis – darunter auch eine Person, die zuvor in der Abschiebehaft Dresden untergebracht war.

Diese Abschiebepraxis bringt Betroffene in akute Gefahr, wie das Vorgehen der pakistanischen Sicherheitskräften nach der Abschiebung unterstreicht. So wurden die abgeschobenen Ahmadis nach der Ankunft in Islamabad von dortiger Polizei im Transitbereich festgenommen, wo sie sich noch immer aufhalten. Ihre Identität als Angehörige der Minderheit ist für die Polizei leicht festzustellen, da sie in ihrem Personalausweis den diskriminierenden Vermerk „non muslim“ erhalten.

Sächsische Verwaltungsgerichte erkennen Bedrohungslage

Der Flüchtlingsrat verurteilt diese Abschiebung scharf und verweist auf aktuelle Fälle von Angehörigen der Ahmadiyya-Gemeinde, in denen das Verwaltungsgericht Leipzig die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgehoben hatte. Erst im Januar 2025 revidierte das Gericht einen negativen Asylbescheid und wies das BAMF an, die Bedrohungslage in Pakistan unter Berücksichtigung aktueller Berichte internationaler NGOs neu zu bewerten. Bereits Ende 2024 sprach das Leipziger Gericht in mehreren Fällen ein Abschiebeverbot für die klagenden Ahmadis aus.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen fordert der Sächsische Flüchtlingsrat erneut Abschiebungen nach Pakistan zu stoppen – insbesondere für vulnerable Personen und religiöse Minderheiten. Die Bundesregierung sollte ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen ernst nehmen und darf schutzbedürftige Personen nicht in ein Land zurückschicken, in dem ihnen Verfolgung und Gewalt drohen.

 

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