Geflüchtete im “Dublin-Verfahren”: Leistungsausschlüsse und Abschiebungen bedeuten Rechtlosigkeit und Elend

Pressemitteilung, 14.05.2025

Infolge aktueller asylpolitischer Verschärfungen sind Asylsuchende im sogenannten Dublin-Verfahren zunehmend rechtswidrigen Leistungsausschlüssen sowie Abschiebungen in Länder ausgesetzt, in denen dokumentierte Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Ein aktueller Fall aus Sachsen verdeutlicht die dramatischen Folgen dieser Praxis.

Mit dem im sogenannten “Sicherheitspaket” der Ampelregierung beschlossenen Leistungsausschluss für Personen im Dublin-Verfahren wird Betroffenen der Zugang zu Sozialleistungen und medizinischer Versorgung weitgehend verwehrt. Diese Regelung steht in Widerspruch zum im Grundgesetz verankerten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Im Rahmen der “Abschiebeoffensive”, die von der aktuellen Regierung konsequent fortgeführt wird, kommt es zudem gehäuft zu Abschiebungen.

Ein aktueller Fall betrifft eine Familie mit Säugling, die aus Sachsen nach Kroatien abgeschoben wurde. Dort mussten sie mehrere Nächte ohne Unterkunft oder Unterstützung in einem verlassenen Zugwaggon verbringen. Die Familie kehrte auf eigene Initiative nach Deutschland zurück, erhält hier jedoch ebenfalls keine Leistungen und bleibt vom Arbeitsmarkt und der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.

Seit langer Zeit gibt es Berichte über Gewalt gegen Geflüchtete in Kroatien. Internationale Organisationen berichten regelmäßig über Misshandlungen durch Sicherheitskräfte sowie rechtswidrige Pushbacks an den Grenzen. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom Februar 2024 werden schwerwiegende Übergriffe dokumentiert, darunter Fesselungen an Bäumen, Folter und die Missachtung grundlegender Verfahrensrechte.

Safi Safa, Asylverfahrensberater beim Sächsischen Flüchtlingsrat, erklärt: “Die derzeitige Praxis verletzt nicht nur die Menschenwürde, sondern auch geltendes Recht. Wir rufen Betroffene auf, sich mit uns zu vernetzen und juristische Schritte zu prüfen.”

Auch Rechtsanwalt Raik Höfler sieht in den aktuellen Leistungsausschlüssen einen klaren Rechtsbruch: “Aktuelle Beschlüsse des Sozialgerichts Hamburg sowie weiterer Sozialgerichte bestätigen, dass das Existenzminimum auch für Geflüchtete im Dublin-Verfahren gilt. Die aktuelle Regelung steht im Widerspruch zur EU-Aufnahmerichtlinie und zu dem Grundrecht auf Gewährleistung des soziokulturellen Existenzminimums. Es bedarf dringend einer rechtlichen und politischen Korrektur.”

Osman Oğuz, Pressesprecher des Sächsischen Flüchtlingsrates, sieht in den Entwicklungen ein gefährliches Signal für kommende Entrechtungen: “Das Niemandsland, das die GEAS-Reform vorsieht, wird gerade erst errichtet. Wenn diese klaren Rechtsbrüche nicht verhindert werden, befürchten wir eine Schneeballwirkung bei den Entrechtungen.”

Menschen zum Hungern zu verurteilen, um sie abzuschrecken oder sie an Orte zu zwingen, an denen ihnen Gewalt droht, ist in jeglicher Hinsicht inakzeptabel. Der Sächsische Flüchtlingsrat ruft daher alle gesellschaftlichen und politischen Kräfte dazu auf, diese klaren Rechtsbrüche im Rahmen des demokratischen Widerstands zu thematisieren. Ausnahmen von den Grundrechten darf es nicht geben – dafür tragen Politik und Justiz Verantwortung.

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