Familie bei Abschiebung brutal getrennt: Behörden schieben Mutter und Kinder trotz Erkrankung und laufender medizinischer Behandlung ab

Mit Entsetzen verurteilen wir die Abschiebung von Familie C. aus Dresden am vergangenen Donnerstag nach Georgien. Während der Familienvater schwer krank auf der Intensivstation lag, setzten die Behörden die Abschiebung der Mutter und beider Kinder durch – entgegen medizinischer Empfehlungen für den älteren Sohn, der ebenfalls im Uniklinikum ambulant behandelt wurde.

Familientrennung trotz Lebensgefahr

Familienvater Paata C. schildert das schwere Schicksal seiner Familie: „Unser Leben nahm im Jahr 2018 eine tragische Wendung, als bei einem Brand meine Eltern ums Leben kamen und mein Sohn Goga sowie ich selbst schwerste Verbrennungen erlitten. Nach Monaten im Krankenhaus und dem Verlust unseres Zuhauses flohen wir 2019 nach Deutschland – in der Hoffnung auf Schutz und medizinische Hilfe für meinen Sohn.“

Sohn Goga wurde nach wie vor im Uniklinikum Dresden behandelt. Noch im März 2025 hatte eine Ärztin schriftlich bestätigt, dass eine weitere medizinische Versorgung in Deutschland dringend notwendig ist. Trotz Kenntnis der Behörden wurde Goga gemeinsam mit seiner Mutter und dem jüngeren Bruder nachts abgeschoben, während der Vater nach zehn Tagen auf der Intensivstation – darunter eine Reanimation – im Krankenhaus zurückblieb.

„Unmenschliches Vorgehen der Behörden“

Dabei gab sich der Freistaat selbst einen „Leitfaden Rückführungspraxis“, der insbesondere die nächtliche Trennung von Familien verhindern sollte – doch genau dies geschah. Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat kritisiert deswegen das Vorgehen scharf: „Hier wurde eine Familie auseinandergerissen, obwohl der Vater um seine Gesundheit kämpfte und der Sohn dringend weiter behandelt werden muss. Das ist eine gezielte Familientrennung und eine Missachtung des Leitfadens mit Ansage.“

Rechtsruck darf kein Einfluss auf Behörden haben

Schmidtke weiter: „Die migrationsfeindliche Grundstimmung in Sachsen überträgt sich immer mehr auf das Handeln von Behörden. Innenminister Schuster und die Landesdirektion sind gut beraten, wenn das Personal an das Grundgesetz erinnert wird, das gerade Familien unter besonderen Schutz stellt.“ Insbesondere wenn Familienmitglieder erkrankt sind, deren Weiterbehandlung in Deutschland notwendig ist.

Familienvater Paata C. ist noch immer fassungslos: „Heute bin ich immer noch im Krankenhaus. Ich weiß nicht, wie es weitergehen soll. In Georgien haben wir weder ein Zuhause noch finanzielle Mittel. Noch schlimmer: Mein Sohn bekommt dort nicht die dringend benötigte medizinische Versorgung. Ich bin verzweifelt, fühle mich machtlos.“

Mit Blick auf das Agieren der Behörden erklärt Herr C.: „Das Verhalten der Ausländerbehörde hat mein Kind zu einem Leben voller Schmerzen verurteilt – bewusst, kaltherzig, ohne jegliches Mitgefühl.“ Leider sind solche brutalen Vorgänge kein Einzelfall: beim gleichen Abschiebeflug sollte eine weitere georgische Familie getrennt werden, was im letzten Moment durch Engagierte verhindert werden konnte.

Der Sächsische Flüchtlingsrat fordert die sofortige Rückholung der Familie C. und konsequente Umsetzung des „Leitfadens Rückführungspraxis“. „Wir erwarten von der sächsischen Politik, dass sie grundlegende Rechte kranker und schutzbedürftiger Menschen achtet – auch wenn sie ausreisepflichtig sind“, so Schmidtke abschließend.

Politisch unsichere Lage in Georgien

Die Abschiebung erfolgte zudem in eine politisch instabile Situation: Seit Monaten kommt es in Georgien zu massiven Protesten gegen ein Gesetz, das als „russisches Agentengesetz“ bekannt wurde und die Annäherung an Putins Russland symbolisiert. Die Polizei ging mit Gewalt gegen Demonstrierende vor, zahlreiche Menschen wurden verletzt oder festgenommen. Die politische Lage ist weiterhin angespannt, die Zukunft für Rückkehrende unsicher.

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  • sebastian-grochowicz-WE0FIs9RBac-unsplash: Sebastian Grochowicz/Unsplash