Geplante Arbeitsverbote von Asylsuchenden: GEAS-Umsetzung bringt Rückschritt mit weitreichenden Folgen

Die geplante Neuregelung des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende im Rahmen des Kabinettsentwurfs vom 03.09.2025 zur GEAS-Umsetzung zu erheblichen Rückschritten in der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik. Statt Arbeitsmarktintegration zu fördern, wie es bisher weitgehend gesellschaftlicher und parteiübergreifender Konsens war, erschwert der Gesetzesentwurf die Beschäftigung von Geflüchteten mit Aufenthaltsgestattung massiv – mit gravierenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen.

Ausschluss vom Arbeitsmarkt im Klageverfahren
Asylsuchende sollen dem Wortlaut nach künftig keine Beschäftigungserlaubnis erhalten können, sobald ihr Asylantrag vom BAMF abgelehnt wurde – auch wenn sie fristgerecht Klage eingelegt haben und sich weiter rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Dies verstößt gegen EU-Recht und das Grundgesetz. In der Praxis würde die Regelung zu sehr langen Arbeitsverboten führen, da Klageverfahren oft über ein Jahr dauern.

Neue Arbeitsverbote bei (vermeintlichen) Verstößen wegen Mitwirkungspflichtverletzungen
Der Entwurf sieht zudem Arbeitsverbote vor, wenn Geflüchtete während des Asylverfahrens (angeblich) gegen Mitwir- kungspflichten verstoßen. Auch diese Regelung verstößt gegen EU-Recht und das Grundgesetz. Sie ist so komplex, dass sie kaum zu verstehen ist, öffnet die Tür für eine uneinheitliche Verwaltungspraxis und führt zu einem enormen Verwaltungsaufwand.

Folgen beider Regelungen

1. Wirtschaftlich kontraproduktiv
Tausende arbeitswillige Menschen würden so gezwungen, untätig zu bleiben und Sozialleistungen zu beziehen – ob- wohl sie zur Fachkräftesicherung beitragen könnten. Das schadet Unternehmen, verstärkt den Fach- und Arbeitskräf- temangel, erschwert Integration und belastet die Sozialsysteme, anstatt Steuern- und Sozialversicherungsbeiträge zu generieren.

2. Mehrkosten für Bund und Länder trotz Haushaltsdefizit
Die Neuregelung führt damit zu erheblichen Mehrausgaben für Sozialleistungen. In Zeiten eines Milliardendefizits des Bundes und massiver Einsparungen in fast allen Ressorts ist diese Politik haushaltspolitisch nicht vertretbar.

3. Verwaltungsaufwand steigt massiv
Ausländerbehörden müssten zahlreiche bereits erteilte Beschäftigungserlaubnisse widerrufen und neue, komplexe Prüfverfahren durchführen. Das bindet Personal und Ressourcen in ohnehin überlasteten Verwaltungen – mit Verzö- gerungen und Unsicherheiten für Unternehmen und Betroffene.

Empfehlung
Anstatt neue Hürden aufzubauen, sollte der Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende entbürokratisiert und erleichtert werden. Jedenfalls müssen Asylsuchende auch im Klageverfahren arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen und angenommene Mitwirkungspflichtverletzungen im Asylverfahren dürfen nicht pauschal zum Arbeitsverbot führen.

Positionspapier in Kurz- und Langfassung hier downloaden.

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