Auch mehr als ein Jahr nach Sturz des Assad-Regimes Ende 2024 bleibt die Lage in Syrien hochgradig instabil. Während die überwiegend sunnitisch-islamische Übergangsregierung derzeit versucht, ihre Macht zu festigen, kommt es gleichzeitig weiterhin zu schweren Kämpfen – insbesondere zwischen Regierungstruppen und kurdisch geführten Kräften im Norden. Trotz vereinbarter Waffenruhen bleibt die Sicherheitslage extrem prekär und wird durch Berichte über die Massenflucht von IS-Angehörigen aus Lagern zusätzlich verschärft.
Besonders gefährdet sind ethnische und religiöse Minderheiten wie Alawit*innen, Christ*innen, Drus*innen und Kurd*innen. Die UN-Untersuchungskommission dokumentierte im Oktober 2025 außergerichtliche Hinrichtungen, Folter, Misshandlungen und Zwangsvertreibungen. Seit den Massakern an Alawit*innen im März 2025 kommt es immer wieder zu Vergeltungsangriffen und gezielter Gewalt gegen Minderheiten.– berichtet wird von massiver Verunsicherung, Repressionen, Massakern und weiteren Menschenrechtsverletzungen.
Zugleich bleibt die humanitäre Situation katastrophal: Rund 16,5 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, neun von zehn Syrer*innen leben in Armut. Große Teile der Infrastruktur sind zerstört, nur gut die Hälfte der Krankenhäuser ist funktionsfähig. Millionen Binnenvertriebene können aufgrund fehlender Sicherheit, Infrastruktur und Existenzgrundlagen nicht in ihre Herkunftsregionen zurückkehren.
Ablehnungen und Abschiebung statt Willkommenskultur
Trotz dieser Lage verschärft sich in Deutschland die Abschiebepolitik gegenüber syrischen Geflüchteten deutlich. Nach einem jahrelangen Abschiebestopp fanden im Dezember 2025 und Januar 2026 erstmals wieder Abschiebungen von Straftätern nach Syrien statt. Gleichzeitig kommt es zunehmend zu vollständigen Ablehnungen der Asylanträge von Menschen aus Syrien.
„Die Drusen in Swaida verlassen selten das Haus. Viele Menschen leben in großer Angst. Mein Medikament L-Thyroxin war nicht durchgängig verfügbar. Eine Frau ohne Kopfbedeckung traut sich dort nicht auf die Straße,“ berichtete eine Drusin aus Swaida/Syrien, die vergangene Woche unsere Asylverfahrensberatung aufsuchte, nachdem ihr Asylantrag vom BAMF vollständig abgelehnt wurde.
Der Entscheiderbrief des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vom Januar 2026 geht derzeit nicht von einer Gruppenverfolgung bestimmter Minderheiten aus – obwohl zahlreiche internationale Berichte weiterhin von gezielter Gewalt gegen diese Gruppen sprechen.
Auch für in Sachsen lebende sowie neu ankommende Syrer*innen wächst damit die Unsicherheit über ihren Aufenthaltsstatus.
Sächsischer Flüchtlingsrat fordert Abschiebestopp
Angesichts der weiterhin lebensgefährlichen Lage in Syrien fordert der Sächsische Flüchtlingsrat:
- die Aufrechterhaltung eines Schutzstatus für syrische Geflüchtete,
- ein konsequentes Abschiebeverbot nach Syrien,
- sowie Rechtssicherheit für in Sachsen lebende Syrer*innen.
„Solange Gewalt, Verfolgung und humanitäre Not den Alltag in Syrien prägen, bedarf es Schutz statt Abschiebungen. Die Sicherheit der Menschen muss Vorrang vor migrationspolitischen Symboldebatten haben,“ so Angela Müller vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V.
Pressekontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
– Angela Müller –
pr@sfrev.de
0176 211 286 10
Weiterführende Informationen:
- Pro Asyl (2025): Ende des Entscheidungsstopps und drohende Widerrufe: Hinweise für Asylverfahren von Syrer*innen
- Amnesty International (2026): Syrien: Menschenrechte und Völkerrecht müssen jedes weitere Handeln bestimmen
- Schweizerische Flüchtlingshilfe (2026): Syrien: Allgemeine Lage

