Seit dem 30. Juni 2020 wird in Sachsen keine Asylverfahrensberatung außerhalb der Strukturen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mehr angeboten. Bis zum Stichtag hatte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Beratungstätigkeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen Dresden, Chemnitz und Leipzig ausgeführt.

