Lernangebot für Kinder und Jugendliche in Lagern beginnt in „zweiter Jahreshälfte“ Für viele Kinder ist heute ein aufregender Tag – das erste Mal dürfen sie sich „Schulkind“ nennen. Wer sich weiterhin nicht so nennen wird: die Kinder und Jugendlichen, die in sächsischen Lagern, den Erstaufnahmeeinrichtungen, leben müssen. Ein „Lernangebot“ soll nun sicherstellen, dass auch sie ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Dem Voraus gingen unter anderem ein Positionspapier, eine juristische Stellungnahme und eine Petition. Letzterer wurde abgeholfen, der Petitionsausschuss sieht das Recht auf Bildung durch das Lernangebot als erfüllt an. Innen- und Kultusministerium meinen offenbar, einer jahrelangen Forderung nachgekommen zu
