Fünf Landesflüchtlingsräte fordern ein Aufenthaltsrecht für auszubildende Geflüchtete Die „Ausbildungsduldung“ krankt an ihrem eigenen Namen. Es braucht keine Duldung, es braucht ein Aufenthaltsrecht für Auszubildende. Nur so würde der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers Rechnung getragen. Der Ermessensspielraum der „Ausbildungduldung“ wird inzwischen zu Gunsten politischer Vorgaben von einzelnen Landesregierungen missbraucht. Berechenbarkeit von Recht und Gesetz sieht anders aus. Die Landesflüchtlingsräte Berlins, Brandenburgs, Hessens, Niedersachsens und Sachsens fordern ein Aufenthaltsrecht für geflüchtete Menschen in Ausbildung. Die im Integrationsgesetz 2016 verabschiedete, so genannte „Ausbildungsduldung“ kann in ihrem Kern nicht funktionieren. Denn als Duldung setzt die Regelung lediglich die Abschiebung aus. In der Folge bewerten

