Gemeinsame Pressemitteilung des Initiativkreis Menschen.Würdig, des Peperoncini Rechtshilfefonds e.V., des Bon Courage e.V., des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. In Sachsen wird der Rechtsanspruch auf Duldung erfunden Geflüchtete traten in der Vergangenheit vermehrt an Beratungsinitiativen in verschiedenen Teilen Sachsens heran und hinterfragten die ihnen ausgehändigten „Grenzübertrittsbescheinigungen“. Die Mehrheit der sächsischen Ausländerbehörden stellt diese Dokumente zunehmend anstelle von Duldungen aus. Eine Anfrage bei der Landesregierung zeigt, dass diese Praxis weitläufig in Sachsen verbreitet ist. Was ein näherer Blick offenbart: Sie ist rechtswidrig und sollte, wenn es nach dem Bundesverfassungsgericht geht, bereits seit 2003 nicht mehr vollzogen werden.

