Mehr und mehr Fälle über die beiden Sammelabschiebungen nach Georgien vom 10. und 12. September werden bekannt. In einem Fall wurde ein Ehepaar getrennt. Der Ausländerbehörde Dresden lag der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis vor. In einem anderen Fall wird ein achtjähriges Kind mit mehrfacher Behinderung aus dem Landeszentrum zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter in Chemnitz geholt.

