
Aktuelle Informationen für Menschen aus der Ukraine
Sie sind aus der Ukraine geflüchtet, besitzen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und möchten gerne wissen, wie es weitergeht und welche Möglichkeiten Sie nun haben? Kommen Sie gerne in unsere Schulung zur aktuellen Rechtslage für Menschen, die vom Krieg in der Ukraine geflohen sind.
Ende 2024 wurde entschieden: Die Aufenthaltserlaubnisse gem. § 24 AufenthG für Menschen aus der Ukraine gelten automatisch bis zum 4. März 2026 fort. Das betrifft jedoch die meisten Menschen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit und ohne internationalen Schutzstatus bzw. ohne unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine nicht.
Wir werden in der Schulung besprechen, ob und für wie lange Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert wird und welche weitere Aufenthaltserlaubnis Sie noch beantragen können.
Die Schulung richtet sich insbesondere an Geflüchtete. Die Teilnahme ist kostenlos.
Datum: 23.04.2025
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Plattform Dresden e.V., Ukrainisches Haus, Neumarkt 2, 01067 Dresden
Anmeldung:hier
Die Schulung wird im Rahmen des Projektes „Meine Rechte. Meine Perspektiven – Empowerment-Projekt für Drittstaatsangehörige in Sachsen“ organisiert. Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes sowie mit Mitteln der UNO Flüchtlingshilfe.
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