QuBe Fachtag: UN-Kinderrechtskonvention

QuBe Fachtag: UN-Kinderrechtskonvention

Wann

23. September 2022    
10:00 - 17:00

Veranstaltungstyp

Rechte junger Geflüchteter stärken! UN-Kinderrechtskonvention und Jugendhilfe im Asyl- und Aufenthaltsrecht

Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus. Dennoch fristet ihre Umsetzung im Kontext des Asyl- und Aufenthaltsrechts oftmals ein Schattendasein.

Wir möchten einen Fachaustausch zwischen Akteur*innen der Asyl – und Migrationsberatung, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Rechtsanwält*innen über aktuelle Herausforderungen in der Praxis initiieren und uns gemeinsam über Strategien und Handlungsoptionen verständigen.

Wir bitten um verbindliche Anmeldung. Die Teilnahme
ist auf maximal 50 Personen begrenzt und kostenfrei. Für Verpflegung wird gesorgt.


Bitte klicken Sie hier für den detaillierten zeitlichen Ablauf

09:30 – 10:00 Anmeldung
10:00 – 10:20 Begrüßung
  EINFÜHRUNG
10:25 – 11:15

Die Kinderrechtskonvention und ihre Umsetzung im deutschen Recht.

Die UN-KRK ist in Deutschland seit 2010 für alle Kinder, ungeachtet ihrer Herkunft und ihres Aufenthaltsstatus, vollumfänglich gültig. Sie ist unmittelbar anwendbar und muss bei der Interpretation des Grundgesetzes sowie bei rechtlichen Ausgestaltungsspielräume berücksichtigt werden. Trotzdem wird den in der UN-KRK verbrieften Kinderrechten insbesondere im Asyl- und Aufenthaltsrecht oftmals nicht angemessen Bedeutung beigemessen. Wie es mit der Einhaltung der UN-KRK gegenüber geflüchteten und migrierten Kindern in Deutschland bestellt ist und was der Koalitionsvertrag zur Annäherung an die Vorgaben der UN-KRK beitragen kann, soll in diesem Input näher beleuchtet werden. Referent*in: Sophia Eckert- terre des hommes

  Teil 1: Ausgewählte spezielle Problemlagen
11:20 – 12:10

A: Kinderrechte als Zielsetzung und Leitfaden von Aufenthaltssicherung

Egal ob Asylverfahren, Bleiberechtsregelungen oder Aufenthaltsbeendigung: Kinderrechte gelten uneingeschränkt und müssen während aller Verfahrenschritten berücksichtigt werden. Welche Instrumentarien die UN-Kinderrechtskonvention unter dem Aspekt der Aufenthaltssicherung bereit hält, soll in diesem Input diskutiert werden. 

Referent*in: Jörg Eichler – Sächsischer Flüchtlingsrat

12:10 – 13:15 Mittagessen
13:15 – 14:05

B: Das Kinder- und Jugendhilfesystem im Spannungsfeld von Asyl- und Aufenthaltsrecht

Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) kam es zu weitreichenden Änderungen im SBG VIII. Über ein Jahr nach der Gesetzesänderung wird deutlich, dass diese in den Bundesländern unterschiedlich angewandt werden. Nach einem kurzen Überblick zu den Möglichkeiten der Jugendhilfe bei Geflüchteten wird der Fokus auf junge Volljährige gelegt. Was passiert nach der Volljährigkeit? Welche Änderung kamen mit dem KJSG und wie können diese in der Praxis umgesetzt werden? Referent*in: Helen Sundermeyer – BUMF

14:10 – 15:00

C: Die Verletzung von Kinderrechten durch die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen- Status Quo und Handlungsoptionen

Referent*in: TBA

15:00 – 15:20 Kaffepause
  Teil 2: Praxisaustausch in 3 Thementischen
15:20 – 16:30

Thementisch 1: Kinderrechte als Zielsetzung und Leitfaden von Aufenthaltssicherung

Thementisch 2: Das Kinder- und Jugendhilfesystem im Spannungsfeld von Asyl- und Aufenthaltsrecht  

Thementisch 3: Die Verletzung von Kinderrechten durch die Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen- Status Quo und Handlungsoptionen

16:30 – 16:40 Pause
16:40 – 17:00 Präsentation der Ergebnisse, Abschluss