-30. August – Drei Todesfälle durch Abschiebungen und Abschiebehaft
-Kampagne #1wahlrechtfueralle beendet
-Drei Berichte von Abschiebungen diese Woche
-BAMF begründet waghalsig bei LGBTIQ-Geflüchtetem
-30. August – Drei Todesfälle durch Abschiebungen und Abschiebehaft
-Kampagne #1wahlrechtfueralle beendet
-Drei Berichte von Abschiebungen diese Woche
-BAMF begründet waghalsig bei LGBTIQ-Geflüchtetem
Wie blicken geflüchtete Menschen auf den 01. September in Sachsen? Welche Themen wären für sie wahlentscheidend, könnten sie wählen? Haben sie in ihrem Herkunftsland schon gewählt? Diese und weitere Fragen stellte der SFR in den vergangenen Wochen Menschen, die geflüchtet sind und in Sachsen leben, die von Politik bestimmt werden, sie aber nicht mitbestimmen können. In den Videointerviews werden unterschiedliche Themen angesprochen, verschiedene Formen der Partizipation genannt. Eines eint alle Interviewpartner*innen.
Erneut wird eine Familie getrennt, diesmal im Landkreis Görlitz. Behörden könnten stoppen, doch setzen darauf, Artikel 6 Grundgesetz zu verletzen. Sie nehmen in Kauf, dass ein Vater auf lange Sicht nicht bei seiner neugeborenen Tochter wird leben können. In Leipzig erhebt ein Geflüchteter massive Vorwürfe gegen die Polizei.
Je eine Person aus Dresden, Leipzig und dem Vogtlandkreis wurden gestern in das unsichere Afghanistan abgeschoben.
Wie können Länder und Kommunen gesetzliche Spielräume nutzen, um die Gesundheitsversorgung geflüchteter Menschen zu verbessern? Das wird die über allem stehende Frage am 06. September in den Räumen der Landesärztekammer sein. Expert*innen verschiedener Fachkreise berichten aus ihrer Praxis und kommen mit den Teilnehmer*innen in Workshops ins Gespräch. Eine spannend besetzte Podiumsdiskussion schließt den Tag ab.
Wer einen Antrag bei Behörden und Ämtern stellt, darf damit rechnen, dass er eingehend geprüft wird. Dieser verwaltungsrechtliche Grundsatz gilt jedoch ausgerechnet bei Asylanträgen nicht in jedem Fall. „Offensichtlich unbegründet“ heißt die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), wenn Antragsteller*innen beispielsweise aus einem sogenannten „Sicheren Herkunftsstaat“ kommen. So traf es auch den in Georgien verfolgten und krebskranken Herrn G. georgischer Staatsbürgerschaft. Fragwürdig, denn Georgien gilt nach geltendem Recht nicht als „sicher“. Seine drohende Abschiebung setzte das Verwaltungsgericht Dresden nun aus.