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-#1wahlrechtfueralle – Mirna Ratz und Nada A. im Interview mit der AG Asylsuchende
-Zahlen, Zahlen, Zahlen: Unterbringungsquote, Aufenthaltserlaubnisse, Kinder und Jugendliche im Lager
-Rückblick auf Ausstellungseröffnung der Arbeitsmarktmentor*innen
-We’ll Come United waren in Bautzen und berichteten
-Medinetz Leipzig baut Clearingstelle und Anonymen Behandlungsschein e.V. auf uns sucht zwei Mitarbeiter*innen
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-#1wahlrechtfueralle – Sumaia Daghestani im Interview mit Bon Courage e.V.
-Wahlprüfsteine des Wahlkompasses Antidiskriminierung sind online!
-Rückblick Abschiebung nach Afghanistan
-Verordnung für verlängerten Aufenthalt gilt
Gemeinsame PM der Flüchtlingsräte Sachsen und Sachsen-Anhalt: Fünf Menschen aus Sachsen saßen gestern im Abschiebeflieger Richtung Kabul, vier davon gehörten zu keiner der drei problematischen Kategorien, die Abschiebungen legitimieren sollen (Straftäter*in, „Gefährder*in“, „Identitätsverweiger*in“). In Sachsen-Anhalt waren vier Menschen betroffen. Darunter eine Person, die keiner dieser Kategorien zugeschrieben werden kann. Die Bundesrepublik als solche muss sich zum 26. Mal vorwerfen lassen, fahrlässig das Leben Schutzsuchender zu riskieren.
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