Zwei Mal wurde das Sozialamt Dresden verpflichtet, Bildungsdurst und Integrationsfortschritte von Geflüchteten wiederherzustellen. Denn nicht allen Menschen steht es zu, ihre Ausbildung fördern zu lassen, also muss das Existenzminimum anderweitig abgesichert werden. Die erste Korrektur des Gerichts im Januar war nicht von Erkenntnis begleitet. Nun, im September wurde einem Menschen erneut das Existenzminimum vom Sozialgericht Dresden zugesprochen. Das Land muss handeln, denn nicht nur in Dresden sind Fälle von Menschen sind bekannt, denen kein Gericht ihr Recht zusprach und die stattdessen ihre Ausbildung abbrachen.

