PM: Neue Eskalationsstufe bei Familientrennungen     

Familienmutter wird trotz ärztlichen Gutachtens zu „freiwilliger Ausreise“ genötigt
  
Ausländerbehörden und Innenministerium planen inzwischen Familientrennungen bewusst ein. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. wirft den Verantwortlichen vor, so das Aufenthaltsrecht zu unterlaufen. Erneut werden Grundrechte missachtet. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. weiß von bereits zwei vollzogenen Familientrennungen in 2017.

Die Trennung von Familien durch Abschiebungen hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Zentrale Ausländerbehörde und Landesinnenministerium reißen Familien inzwischen ganz bewusst auseinander. Eine Dresdner Amtsärztin attestierte einer Familienmutter aus dem Kosovo die Reiseunfähigkeit, sie durfte also nicht abgeschoben werden. Der Rest ihrer Familie, Ehemann und drei Kinder, wurden dennoch in der Nacht vom 21. auf den 22. Februar von der Polizei abgeholt. Die psychisch schwer erkrankte Frau musste daraufhin ins Krankenhaus eingeliefert werden.        

Mit eiskalter Berechnung wird das Aufenthaltsrecht ausgehöhlt

„Aus unserer Sicht war die Abschiebung der vier Personen rechtswidrig.“ erklärt Ali Moradi, Geschäftsführer des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. „Der rechtliche Status von Abschiebehindernissen wie sie das Aufenthaltsgesetz definiert, wird mit so einer Praxis ganz klar ausgehöhlt.“ Zudem verbietet der grundgesetzlich verankerte Schutz der Familie eine offensichtlich forcierte Trennung einer Mutter von Mann und Kindern. Das sächsische Innenministerium fügt mit diesem Vorgehen der sächsischen Abschiebepraxis ein neues Maß an Brutalität hinzu. Aus kaltem Kalkül heraus wird die Familienmutter unter Druck gesetzt, ihrer Familie in den Kosovo „freiwillig“ hinter herzureisen. Die Rechnung ging auf: am Dienstag vergangener Woche wurde sie von ihrer Familie in Pristina in Empfang genommen. Das Aufenthaltsrecht konnte sie nicht schützen, stattdessen wurde sie zur Ausreise genötigt.

Bereits zwei getrennte Familien in 2017

Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. und weitere Vereine und Initiativen dokumentierten bereits im vergangenen Jahr eine zunehmend brutalere Abschiebepraxis. 20 Mal waren Familienmitglieder gezwungen, sich mitten in der Nacht in sächsischen Städten und Gemeinden voneinander zu verabschieden. Polizei und Ausländerbehörden machten in ihrem Abschiebewahn auch bei Hochschwangeren und attestiert Kranken nicht Halt. Ein Neun- und ein Elfjähriger wurden im Zuge ihrer Abschiebung in Handschellen gelegt. Für das Jahr 2017 weiß der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. von bereits zwei vollzogenen Familientrennungen. Eine Mutter aus Leipzig hatte bereits ihren neuen Job angetreten, beim Vater fehlten nur noch wenige Wochen bis zu seinem ersten Arbeitstag. Die Rechtsanwältin informierte die Zentrale Ausländerbehörde über die veränderte Lage und beantragte eine entsprechende Duldung. Als die Polizei die Familie Ende Januar dennoch abholen wollte, war der Sohn zu Besuch bei Verwandten. Mutter und Tochter fanden sich in Serbien wieder, Vater und Sohn verblieben in Deutschland. Auch sie entschieden sich dafür, „freiwillig“ auszureißen. „Somit fallen auch ernsthafte Integrationsbemühungen dem politischen Willen, hohe Abschiebezahlen zu produzieren, zum Opfer.“ so Moradi.

Die PM als PDF.

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