In der Nacht von 25. auf 26. Februar 2026 wurden 20 Menschen vom Flughafen Leipzig/Halle nach Kabul abgeschoben, wie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erklärte. Mindestens zwei von ihnen lebten laut Informationen des Sächsischen Flüchtlingsrates in Sachsen.
Mit einem der beiden Betroffenen sollte am morgigen Freitag in der Abschiebehaftanstalt in Dresden eine Asylverfahrensberatung stattfinden – dazu kann es nun nicht mehr kommen. Die andere Person, ein junger Volljähriger, wurde aus der Jugendstrafanstalt im Umland von Leipzig abgeschoben. Er lebte seit dem zehnten Lebensjahr in Deutschland und fasste im erzieherisch gestalteten Vollzug neuen Mut, um nach seiner Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen – ganz im Sinne des Jugendstrafrechts. Wiederholt äußerte der 19-Jährige Angst davor, in die Hände der Taliban abgeschoben zu werden.
Der Sächsische Flüchtlingsrat stellt sich entschieden gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Von den Vereinten Nationen wurde Afghanistan zuletzt als „Friedhof der Menschenrechte“ bezeichnet. Die diversen Menschenrechtsverletzungen des herrschenden Regimes der radikalislamischen Taliban sind umfassend dokumentiert und werden von der Bundesregierung selbst bestätigt. Trotzdem wird mit dem Regime zusammengearbeitet, um regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan durchzusetzen. Geflüchtete Menschen – auch wenn sie straffällig geworden sind – haben Menschenrechte. Sie dürfen nicht versagt werden, um im In- und Ausland die Härten der deutschen Migrationspolitik zu demonstrieren.
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