Dresden 05.05.2026
Die Fachvernetzung (un)begleitete geflüchtete junge Menschen Sachsen (SUMF) macht auf die erheblichen Risiken für Minderjährige im Zuge der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) aufmerksam, das am 12. Juni 2026 in Kraft tritt. Die Reform bringt neue Abläufe an EU‑Grenzen und zusätzliche Anforderungen an Jugendämter mit sich. Eine Analyse der Fachvernetzung, die dem Landesjugendhilfeausschuss vorliegt, zeigt zentrale Schutzlücken auf.
„Wenn Zuständigkeiten unklar bleiben, Personal fehlt und keine verbindlichen Standards gelten, sind Minderjährige akut gefährdet. Zwar enthalten die EU‑Regelungen wichtige Schutzrechte für Kinder, doch sie greifen nur, wenn Sachsen und die Kommunen jetzt handeln“,
warnt Bianca Häse (Sächsischer Flüchtlingsrat e. V.).
Minderjährige sollen an den EU‑Außengrenzen erst untersucht werden, wenn eine gesetzliche Vertretung eingesetzt und ein Kind gerechtes Verfahren sichergestellt ist. Dafür fehlen Strukturen und klare Verantwortlichkeiten, die aus Sicht des SUMF klar bei den Jugendämtern liegen müssen.
SUMF fordert deshalb eine sofortige gesetzliche Vertretung für alle Minderjährigen, ausreichend qualifiziertes Personal sowie transparente, zuverlässige Verfahren der Alterseinschätzung, um Fehlentscheidungen und willkürlichen Einstufungen vorzubeugen. Gerade im Bereich der Alterseinschätzung und der individuellen Vulnerabilitätsprüfung von begleitet wie unbegleiteten Minderjährigen besteht eine große Gefahr, dass eine besondere Schutzbedürftigkeit aberkannt wird.
SUMF fordert kindgerechte Unterkünfte, wirksame Gewaltschutzkonzepte und die konsequente Anwendung des SGB VIII.
„Kinder und Jugendliche dürfen nicht in Unterkünften für Erwachsene untergebracht werden, auch nicht die 16-Jährigen – das widerspricht dem Kindeswohl“,
sagt Anna Michels‑Boger (Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e. V.).
Die GEAS‑Reform ermöglicht weiterhin Haftsituationen – für Familien und ihre Kinder.
„Kinder dürfen niemals inhaftiert werden“, betont Ulrike von Wölfel (Jugendhilferechtsverein e. V.), denn es gibt keine Haft, die dem Kindeswohl entsprechen könnte. Die Einbindung der Jugendämter in allen Verfahren würde verhältnismäßige und am Kindeswohl orientierte Lösungen ermöglichen.
Zentrale Forderungen der Fachvernetzung SUMF
1. Vorrang der Jugendhilfe gesetzlich klarstellen
2. Unabhängige rechtliche Vertretung ab Tag 1
3. Kindgerechte Unterbringung garantieren
4. Freiheitsentzug von Minderjährigen ausschließen
5. Verlässliche Verfahren zur Identifikation und Alterseinschätzung
6. Schulzugang ab Ankunft sicherstellen
„Die Zeit drängt“, heißt es im Arbeitspapier. SUMF fordert Landesjugendamt und Landesjugendhilfeausschuss auf, eine am Kindeswohl orientierte Umsetzung der GEAS‑Reform aktiv voranzutreiben und konkrete Schritte einzuleiten. Die Mitglieder der Fachvernetzung stehen beratend zur Verfügung.
SUMF Position Paper
Wo bleibt das Kindeswohl im neuen Asylrecht ? Fragen an das Landesjugendamt Sachsen und den Landesjugendhilfeausschuss Sachsen zur anstehenden Umsetzung des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS)
Kontakt
Kinderjugendhilferechtsverein e.V | Ulrike von Wölfel | info@jugendhilferechtsverein.de | +49 176 73232738
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. | rejuge@sfrev.de
Folgende Organisationen/Personen gehören zurzeit dem Netzwerk an
AGIUA e.V., Chemnitz: Nadine Steinhäuser
AWO, Pirna und Dresden: Ricarda Siegel & Tobias Remisch
Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V: Anna Michels-Boger Kühn & Kollegen GmbH, Dresden / Stefan Großmann
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband LV Sachsen: Kerstin Krabbes
Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V.: Ulrike von Wölfel
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.: Bianca Häse, Linda Sihem Bellounar, Hannah Franke & Ramona Sickert
Bildquellen
- ChatGPT Image 4. Mai 2026, 17_02_19 – bearbeitet: Mit KI erstellt

